Deutschland – Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse – Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse sowie die Feststellung der gegenwärtigen Bedarfsdeckung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein für die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Schleswig-Holstein

503297-2024 - Ergebnis
Deutschland – Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse – Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse sowie die Feststellung der gegenwärtigen Bedarfsdeckung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein für die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Schleswig-Holstein
OJ S 163/2024 22/08/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUnterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse sowie die Feststellung der gegenwärtigen Bedarfsdeckung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein für die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Schleswig-Holstein
BeschreibungAm 06. Dezember 2022 gab Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach umfassende Pläne für die Verabschiedung einer Krankenhausreform bekannt. Die Reformvorschläge des Bundes sollen zukünftig den Rahmen für die Krankenhausplanung und -finanzierung der Länder bilden. Aus der Sicht Schleswig-Holsteins, werden in der Betrachtung der Reformvorschläge sowohl konkrete normative Vorgaben und Gesetzesentwürfe des Bundes, sowie die Stellungnahmen der Regierungskommission des Bundes einbezogen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), momentan als Referentenentwurf (KHVVG-E) vorliegend, stellt dabei jedoch den Kerngegenstand der Krankenhausreform des Bundes und somit der Betrachtungen dar. Zudem das Krankenhaustransparenzgesetz (KTG), welches in der Gesetzgebungsreihenfolge vom Gesundheitsministerium vorgezogen wurde. Vor dem Hintergrund der Reformvorhaben des Bundes wurde die Wirksamkeit des Krankenhausplans 2017 in der Fassung der Fortschreibung aus dem Jahr 2019 bis einschließlich 2024 verlängert. Auf Grundlage des Referentenentwurfs des Bundes sowie der 8. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausplanung („Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie („Psych-Fächer“): Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“) ist zum 01.01.2025 eine grundlegende Neuaufstellung des Krankenhausplans für Schleswig-Holstein geplant. Der neue Krankenhausplan soll auf Basis der geltenden rechtlichen Bestimmungen, in Abhängigkeit an die weiteren Vorgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Krankenhausstrukturreform, den Rahmen für das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern festlegen mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1 KHG). Der bisherige Krankenhausplan umfasst die Teilbereiche Psychiatrie und die Somatik. Dies soll auch für den neuen Krankenhausplan gelten. Die bisherige Planungsmethodik soll dabei angelehnt an die Reformvorschläge des Bundes sowohl im Fachbereich der Somatik als auch in den Psych-Fächern durch eine an Leistungsgruppen orientierte Planungssystematik abgelöst werden, bei der die Erfüllung klar definierter Qualitätskriterien maßgeblich für die Vergabe des Versorgungsauftrages sein soll. Zur Sicherstellung der Versorgung sind sektorenübergreifende Versorgungskonzepte (Stichwort: Level Ii) zu berücksichtigen.
Kennung des Verfahrens43f0ce06-93b8-4a58-8e72-a4cb03913abe
Interne KennungZV-L2-24-0828000-412.06
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt). 2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung). 3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse sowie die Feststellung der gegenwärtigen Bedarfsdeckung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein für die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Schleswig-Holstein
Beschreibung: Am 06. Dezember 2022 gab Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach umfassende Pläne für die Verabschiedung einer Krankenhausreform bekannt. Die Reformvorschläge des Bundes sollen zukünftig den Rahmen für die Krankenhausplanung und -finanzierung der Länder bilden. Aus der Sicht Schleswig-Holsteins, werden in der Betrachtung der Reformvorschläge sowohl konkrete normative Vorgaben und Gesetzesentwürfe des Bundes, sowie die Stellungnahmen der Regierungskommission des Bundes einbezogen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), momentan als Referentenentwurf (KHVVG-E) vorliegend, stellt dabei jedoch den Kerngegenstand der Krankenhausreform des Bundes und somit der Betrachtungen dar. Zudem das Krankenhaustransparenzgesetz (KTG), welches in der Gesetzgebungsreihenfolge vom Gesundheitsministerium vorgezogen wurde. Vor dem Hintergrund der Reformvorhaben des Bundes wurde die Wirksamkeit des Krankenhausplans 2017 in der Fassung der Fortschreibung aus dem Jahr 2019 bis einschließlich 2024 verlängert. Auf Grundlage des Referentenentwurfs des Bundes sowie der 8. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausplanung („Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie („Psych-Fächer“): Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“) ist zum 01.01.2025 eine grundlegende Neuaufstellung des Krankenhausplans für Schleswig-Holstein geplant. Der neue Krankenhausplan soll auf Basis der geltenden rechtlichen Bestimmungen, in Abhängigkeit an die weiteren Vorgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Krankenhausstrukturreform, den Rahmen für das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern festlegen mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1 KHG). Der bisherige Krankenhausplan umfasst die Teilbereiche Psychiatrie und die Somatik. Dies soll auch für den neuen Krankenhausplan gelten. Die bisherige Planungsmethodik soll dabei angelehnt an die Reformvorschläge des Bundes sowohl im Fachbereich der Somatik als auch in den Psych-Fächern durch eine an Leistungsgruppen orientierte Planungssystematik abgelöst werden, bei der die Erfüllung klar definierter Qualitätskriterien maßgeblich für die Vergabe des Versorgungsauftrages sein soll. Zur Sicherstellung der Versorgung sind sektorenübergreifende Versorgungskonzepte (Stichwort: Level Ii) zu berücksichtigen.
Interne Kennung: ZV-L2-24-0828000-412.06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) einzureichen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals
Beschreibung: 17. Fachliche Expertise und Erfahrung der konkret einzusetzenden Mitarbeiter im Bereich Stationäre Versorgung im Gesundheitswesen, juristische und medizinische Expertise, insb. bei der Erstellung von Krankenhausplänen und Entwicklung von IT-Anwendungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Konzeptes
Beschreibung: 18. Aussagekräftiges Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix und der Leistungsbeschreibung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 55
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers im Anschluss an den Antrag des Bieters auf Überprüfung der Vergabeentscheidung
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Registrierungsnummer: 01-2002-79
Postanschrift: Küterstrasse 30  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich 412
Telefon: +49 4315991940
Internetadresse: https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Internetadresse: https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummer: t:04319880
Postanschrift: Lorentzendamm 35  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49431-988-0
Profil des Erwerbers: https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b64757da-15cd-4f72-bd4f-645f95b2a315 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/2024 13:01:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 503297-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 163/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/08/2024

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