Deutschland – Datenbanksysteme – Zentrales Fördermittelmanagement

497295-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Datenbanksysteme – Zentrales Fördermittelmanagement
OJ S 160/2024 19/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelZentrales Fördermittelmanagement
BeschreibungGegenstand der Beschaffung ist ein zentrales Fördermittelmanagement als Fachanwendung. Die Auftragsvergabe erfolgt über einen Rahmenvertrag mit vier Jahren Laufzeit.
Kennung des Verfahrens5db3d5c3-11e0-49f3-b682-e259fccde9a4
Interne KennungDP-2024000007
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensGegenstand der Beschaffung ist ein zentrales Fördermittelmanagement als Fachanwendung. Diese muss insbesondere alle erforderlichen Funktionen zur effizienten Verwaltung und Überwachung von Fördermitteln gemäß den Richtlinien Europäischer Fördermittel-Fonds (insbesondere EFRE und ESF) bereitstellen. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören die Unterstützung bei der Antragstellung, Mittelbewirtschaftung, Berichterstattung und Kontrolle. Da-neben sind die mit der Nutzung der Fachanwendung erforderliche Integration in bestehende Systeme sowie Schulung und Support ebenso Gegenstand der Beschaffung. Die Auftragsvergabe erfolgt über einen Rahmenvertrag mit vier Jahren Laufzeit. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die als Entwurf beigefügten Unterlagen (insbesondere Teil B - Leistungsbeschreibung) verwiesen. Die Fachanwendung soll in einer ersten Produktivphase als Software-as-a-Service (SaaS) vom Auftragnehmer betrieben werden. In einer sich daran anschließenden Phase soll der Be-trieb der Software aus dem Rechenzentrum bei Dataport erfolgen. Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bewerbern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48610000 Datenbanksysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftFolgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Ba-sis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleis-tet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Hol-stein (VGSH), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann1
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Zentrales Fördermittelmanagement
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist ein zentrales Fördermittelmanagement als Fachanwendung. Die Auftragsvergabe erfolgt über einen Rahmenvertrag mit vier Jahren Laufzeit.
Interne Kennung: ccf80ea3-61c4-440c-9f97-ef0539f7d5a1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48610000 Datenbanksysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72268000 Bereitstellung von Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber wird Leistungen aus diesem Rahmenvertrag maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 150% des bezuschlagten Auftragswerts abrufen (Höchstwert). Wird dieser Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Rahmenvertrag fristlos zu kündigen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Nachfolgend Fortsetzung der Beschreibung Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit Der erste Anforderungsblock wird danach benotet, inwieweit die Verwendungsstellen der Fachanwendung im Referenzprojekt den hiesigen Verwendungsstellen / Mandanten entsprechen: 10 Notenpunkte: Landesministerium, Förderbank sowie (andere) Kapitalgesellschaft in (zumindest teilweise) öffentlicher Hand 8 Notenpunkte: Landesministerium sowie Förderbank 7 Notenpunkte: Landesministerium sowie Kapitalgesellschaft in (zumindest teilweise) öffentlicher Hand 6 Notenpunkte: Förderbank 5 Notenpunkte: Landesministerium oder Kapitalgesellschaft in (zumindest teilweise) öffentlicher Hand 0 Notenpunkte: In allen anderen Fällen. Der zweite Anforderungsblock wird mit 10 Notenpunkten benotet, wenn im Rahmen der Bereitstellung der Fachanwendung als SaaS in dem Referenzprojekt mehr als 100 Arbeitsplätze (User) eingerichtet waren. 8 Notenpunkte erhalten Referenzprojekte, bei denen mehr 50 Arbeitsplätze entsprechend eingerichtet waren. 4 Notenpunkte erhalten Referenzprojekte, bei denen mehr als 10 Arbeitsplätze entsprechend eingerichtet waren. Im Übrigen werden die Referenzprojekte mit 0 Notenpunkten benotet. Der dritte Anforderungsblock wird abhängig vom Umfang der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen im Bereich Customizing wie folgt benotet: 10 Notenpunkte: Customizing im Umfang von mehr als 30 Personentagen erbracht 8 Notenpunkte: Customizing im Umfang von mehr als 20 Personentagen 5 Notenpunkte: Customizing im Umfang von mehr als 10 Personentagen 3 Notenpunkte: Customizing im Umfang von 10 oder weniger Personentagen 0 Notenpunkte: keine Customizing-Leistungen erbracht. Der vierte Anforderungsblock wird mit 10 Notenpunkten benotet, wenn die Fachanwendung mindestens 6 Monate im Rechenzentrum des Referenzauftraggebers (oder dessen IT-Dienstleisters) produktiv betrieben wurde; mit 5 Notenpunkten, wenn die Fachanwendung mehr als 3 Monaten (weniger als 6 Monate) im Rechenzentrum des Referenzauftraggebers (oder dessen IT-Dienstleisters) produktiv betrieben wurde oder wenn die Fachanwendung mehr als 6 Monate im Rechenzentrum des Referenzauftraggebers (oder dessen IT-Dienstleister) als Pilot betrieben wurde. In allen anderen Fällen wird der Anforderungsblock mit 0 Notenpunkten benotet. Der fünfte Anforderungsblock wird danach benotet, inwieweit mit der Fachanwendung im Referenzprojekt die im hiesigen Auftrag primär umzusetzenden EU-Strukturfonds EFRE und ESF bereits umgesetzt wurden: 10 Notenpunkte: EFRE (2021) und ESF (2021) umgesetzt 8 Notenpunkte: EFRE (2021) umgesetzt 6 Notenpunkte: ESF (2021) umgesetzt 4 Notenpunkte: EFRE (2014) umgesetzt 3 Notenpunkte: ESF (2014) umgesetzt 0 Notenpunkte: Keine Umsetzung mit den genannten EU-Strukturfonds Der sechste Anforderungsblock wird danach benotet, inwieweit mit der Fachanwendung im Referenzprojekt der EU-Strukturfonds EMFAF (oder EMFF) bereits umgesetzt wurden: 10 Notenpunkte: EMFAF (auch EMFF genannt) umgesetzt 0 Notenpunkte: Keine Umsetzung mit dem genannten EU-Strukturfonds Die Notenpunkte gehen entsprechend der o.g. Gewichtung in die Bewertung der Referenz insgesamt ein. Das heißt, die Bewertungspunkte der Referenz insgesamt ergeben sich durch die Berechnung des gewichteten Durchschnitts der Notenpunkte aus den Anforderungsblöcken. Die Referenz des Bewerbers, die dabei die meisten Bewertungspunkte insgesamt erhält, gilt als beste Referenz des Bewerbers (Referenz 1). Die Bewertungspunkte der Referenz 1 gehen zu 60% in die Gesamtbewertung der Eignung ein (600 von 1000 Gewichtungspunkten; vgl. Pos. 2.1.1 in der Eignungsmatrix) Wenn der Bewerber mindestens ein weiteres Referenzprojekt angibt, wird dieses wie folgt bewertet: Wenn das Referenzprojekt nach den oben genannten Vorgaben vergleichbar sowie erfolgreich abgeschlossen ist, wird diese Referenz mit 10 Bewertungspunkten bewertet und geht zu 10% in die Gesamtbewertung der Eignung ein (100 von 1000 Gewichtungspunkten; vgl. Pos. 2.1.2 in der Eignungsmatrix). Dabei ist es für die hiesige Eignungsprüfung unerheblich, ob der Bewerber nur eine weitere vergleichbare und erfolgreich abgeschlossene Referenz vorweist oder mehrere. Hat der Bewerber insgesamt nur die Referenz 1 eingereicht oder sind die weiteren eingereichten Referenzen nach den o.g. gemachten Vorgaben nicht vergleichbar oder nicht erfolgreich abgeschlossen, wird dies in der Gesamtbewertung der Eignung insoweit berücksichtigt, als dass der Bewerber für dieses Kriterium (Pos. 2.1.2 in der Eignungsmatrix) 0 Bewertungspunkte erhält. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit die Betrachtung von ein bis zwei vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, sodass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als zwei Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst ein bis zwei vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung auf Grundlage der in ANLAGE Referenzbeschreibung gemachten Angaben die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich durch den Bewerber im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen über-prüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Um-ständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die jeweils eingereichten Referenzen separat betrachtet. Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [ANLAGE Fragebogen Eignung] Der Auftraggeber bewertet die „Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ als Eignungskriterium anhand von für das allgemeine Qualitätsmanagement üblichen Zertifikaten. Dazu hat der Bewerber in der ANLAGE Fragebogen Eignung entsprechende Angaben zu machen. Für das Kriterium „Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ erhält der Bewerber jeweils Punkt-werte von 0 bis 10 Bewertungspunkte. Diese gehen insgesamt zu 20% in die Gesamtbewertung der Eignung ein (200 von 1000 Gewichtungspunkten). 10 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 7 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn kein Qualitätsmanagementsystem beim Auftragnehmer eingesetzt wird bzw. keine geeigneten QM-Maßnahmen nachgewiesen werden können. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Nur wenn neben den Angaben des Bewerbers auch für andere Unternehmen Angaben dazu gemacht / Nachweise eingereicht werden sollen, ist die ANLAGE Qualitätssicherung auszufüllen (ggf. mehrfach genutzt) und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer wer-den die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert. Auswertung weiterer Unterlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus. Gesamtbewertung technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die für die zwei Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert. Auf diese Weise sind bei den zwei Kriterien maximal 7000 (6000+1000) und 2000 Punkte, insgesamt also 9000 Punkte zu erreichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Mindestanforderungen an die Eignung Neben der im Rahmen der Abgabe des Teilnahmeantrags zu tätigenden Eigenerklärung (siehe Ziffer 5.4.2.1) wird folgende Mindestanforderung für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: Betriebshaftpflichtversicherung (KO-Kriterium) [Auswertung der ANLAGE Fragebogen Eignung] Es wird die Zusage verlangt, dass vom Auftragnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die ANLAGE Fragebogen Eignung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt ein-zureichen. Sollte keine entsprechende Zusage gemacht werden oder die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. (KO-Kriterium) Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bewertungskriterien Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wurde folgendes Bewertungskriterium festgelegt: Betriebshaftpflichtversicherung. Betriebshaftpflichtversicherung: [Auswertung der ANLAGE Fragebogen Eignung] Neben der insoweit bereits oben dargestellten Mindestanforderung an eine für den Auftrag abzuschließende Betriebshaftpflichtversicherung werden die Angaben aus der ANLAGE Fragebogen Eignung zur Bewertung herangezogen. Mit Blick auf die Bewertung der Eignung insgesamt macht dieser Teil der Bewertung 10% aus (100 von 1000 Gewichtungspunkten). Der Bewerber erhält 10 Bewertungspunkte, wenn er für den Auftrag bereits einen abgeschlossenen Vertrag über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o.g. Deckungssummen vorweisen kann oder wenn er eine verbindliche Deckungszusage eines Versicherers mit dem entsprechenden Inhalt vorweisen kann. Der Bewerber erhält 0 Bewertungspunkte, wenn er lediglich die Erklärung abgibt, spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung eine mindestens den Mindestanforderungen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und dem Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis unaufgefordert vorzulegen. Eine Bewertung mit 0 Punkten führt nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, sondern hat lediglich Einfluss auf die Bewertung der Eignung. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen / Angaben werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklä-rung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet. Gesamtbenotung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die für dieses Kriterium vergebenen Bewertungspunkte werden mit der dem jeweiligen Krite-rium zugeordneten Gewichtungspunktzahl multipliziert. Auf diese Weise sind bei diesem Kriterium maximal 1.000 Eignungspunkte zu erreichen. Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bewerber gilt nur dann im Sinne der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit als leistungsfähig, wenn er zumindest die obigen Mindestkriterien erfüllt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt. Mindestanforderungen an die Eignung Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmeantragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden. Hinsichtlich der Einzelheiten verweist der Auftraggeber zu den nachfolgenden Ausführungen bei „Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand / Referenzen“. Bewertungskriterien Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt: Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand / Referenzen [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmeantragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden [bewertetes KO-Kriterium]. Hierzu ist neben der Angabe, wie viele vergleichbare Referenzen eingereicht werden (ANLAGE Fragebogen Eignung), auch die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn es nach dem o.g. Stichtag (drei Jahre vor dem Datum der Teilnahmefrist) begonnen wurde und seit mindestens 12 Monaten läuft oder es wenn seit dem o.g. Stichtag jedenfalls mindestens 12 Monate lief und nicht vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt wurde. Die Referenzen werden jeweils separat bewertet. Dies geschieht durch eine Benotung der im Folgenden aufgelisteten und entsprechend gewichteten sogenannte „Anforderungsblöcke“. Die Benotung (mindestens 0 Notenpunkte, maximal 10 Notenpunkte) erfolgt je Anforderungs-block mit der Maßgabe, inwieweit der jeweils zu benotende Anforderungsblock den auftraggeberseitigen Erwartungen entspricht. Dabei geht die Benotung der Anforderungsblöcke gemäß den unten angegebenen Prozentsätzen (prozentuale Gewichtung) in die Bewertung der Referenz ein. Ein Referenzprojekt gilt dann als vergleichbar, wenn es mit mindestens 5 Bewertungspunkten insgesamt bewertet wird und dabei der Anforderungsblock 5 mit mehr als 0 Notenpunkten benotet wurde. Ist das Referenzprojekt insgesamt mit weniger als 5 Bewertungspunkten bewertet, gilt es darüber hinaus als vergleichbar, wenn in der blockweisen Benotung auf die Anforderungsblöcke 1, 2 und 5 insgesamt mindestens 20 Notenpunkte entfallen und dabei der Anforderungsblock 5 mit mehr als 0 Notenpunkten benotet wurde. Hinweis: Da nach dem an die Vergleichbarkeit angelegten Maßstab (s.o.) eine Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem hiesigen Beschaffungsgegenstand nur vorliegen kann, wenn der Anforderungsblock 5 mit mehr als 0 Notenpunkten benotet wird, gilt diese Anforderung als KO-Kriterium. Anforderungsblöcke: 1. Erfahrung mit vergleichbaren Auftraggebern bzw. Verwendungsstellen einer Fachanwendung zur Fördermittelverwaltung 20% 2. Erfahrungen mit einer ähnlichen Anzahl an eingerichteten Arbeitsplätzen während der Bereitstellung der Fachanwendung als SaaS 15% 3. Customizing in vergleichbarem Umfang war Teil des Referenzprojekts 5% 4. Betrieb der Software in einem Rechenzentrum des Auftraggebers oder dessen IT-Dienstleisters 15% 5. Erfahrungen im Umgang mit den EU-Strukturfonds EFRE / ESF [KO] 40% 6. Erfahrungen im Umgang mit EMFAF 5% Fortsetzung der Beschreibung im Bekanntmachungstext im Abschnitt Los Nr. 5.1.6, Zusätzliche Informationen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpreis gemäß Preisblatt

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einfache Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 Primäres Zuschlagskriterium: Größte Kennzahl Z (Z=Leistung/Preis) Sekundäres Zuschlagskriterium (bei Punktgleichheit): Leistung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen26/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieteras-sistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDataport AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14  
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Internetadresse: http://www.dataport.de
Profil des Erwerbers: https://vergabeverfahren.dataport.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung194d1759-c4f2-4488-9bb8-8ab5c1c5995f-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungRedaktionelle Änderungen. Einzelne Anlagen zu den VU (jeweils im Entwurf) hinzugefügt.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1825aa43-389f-4fe0-9c04-b7d017f9ec04 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/08/2024 09:54:04 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 497295-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2024

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