Deutschland – Dienstleistungen im Energiebereich – Konzession Fernwärmeversorgung Gemeinde Helgoland

492212-2024 - Planung
Deutschland – Dienstleistungen im Energiebereich – Konzession Fernwärmeversorgung Gemeinde Helgoland
OJ S 159/2024 16/08/2024
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Helgoland
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKonzession Fernwärmeversorgung Gemeinde Helgoland
Beschreibung-Die Gemeinde Helgoland ist eine ca. 65 km vom Festland entfernte Hochseeinsel im Bereich der Deutschen Bucht der Nordsee mit ca. 1.500 Einwohnern. Jährlich besuchen rund 350.000 Tages- und Übernachtungsgäste die Insel. Auf Helgoland wird ein Fernwärmenetz betrieben. -Die Gemeinde Helgoland betreibt die Fernwärmeversorgung als öffentliche Einrichtung. Das Versorgungsgebiet des Fernwärmenetzes umfasst das gesamte Gemeindegebiet Helgoland. Diesbezügliche Regelungen trifft insbesondere die Satzung der Gemeinde Helgoland über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgungsanlage. Gegenstand dieser Vorinformation ist die Vergabe einer Konzession für Fernwärme zur Versorgung des gesamten Gemeindegebiets Helgoland.
Interne KennungHE-Konz-02-2024
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLung Wai 28  
StadtHelgoland
Postleitzahl27498
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YMGHGQR 1. Mit dieser Vorinformation (Aufruf zum Wettbewerb) werden alle interessierten Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse an der Konzession Fernwärmeversorgung für die Gemeinde Helgoland mitzuteilen (Interessensbekundung). Die hier bekanntgemachte Konzession wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben. Demnach findet eine Beteiligung an diesem Verfahren aufgrund der Vorinformation nur in Form der Interessensbekundung statt. Das zu Ziff. 11.2 genannte Datum bezieht sich demnach auf das voraussichtliche Datum für die Aufforderung zur Abgabe einer Interessensbestätigung. Die Interessensbekundung ist unverbindlich. 2. Die Frist für den Eingang der Interessensbekundung endet am 16. Februar 2025. Interessensbekundungen sind elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln: Konzessionenvergabe@helgoland.de. Interessierte Unternehmen haben mit Ihrer Interessenbekundung belastbare Angaben zum jeweils betreffenden Unternehmen einzureichen. 3. Die Gemeinde Helgoland wird ausschließlich diejenigen Unternehmen zur Interessensbestätigung auffordern, die ihr Interesse fristgerecht bis zum 16. Februar 2025 bekundet haben. Die Vergabe wird gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb entsprechend § 17 VgV eingeleitet. Die Frist für den Eingang der Interessensbestätigung beträgt 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung. 4. Die Bewerber erhalten für den Teilnahmewettbewerb weitere Unterlagen, insbesondere Informationen zu den Eignungskriterien und einen Bewerbungsbogen für den Teilnahmewettbewerb. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 3 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl wird der Bewerbungsbogen enthalten. 5. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, den Konzessionsvertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird. 6. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und des Vertragswerks werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 7. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 8. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung der Interessensbestätigung stimmt der Bewerber dem zu. 9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Interessensbestätigung eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Gemeinde Helgoland zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 10. Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
TeilPAR-0001
TitelKonzession Fernwärmeversorgung Gemeinde Helgoland
Beschreibung-Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Konzession für Fernwärme zur Versorgung des gesamten Gemeindegebiets Helgoland neu zu vergeben. Die Vertragsdauer für den avisierten Versorgungsvertrag beläuft sich auf 20 Jahre. -Mit Blick auf die Entfernung zum Festland und die ca. 1.500 Einwohner zzgl. rund 350.000 jährlichen Tages- und Übernachtungsgäste unterliegt die Versorgung besonderen inselspezifischen und saisonalen Bedingungen in Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche Stabilität, insbesondere der Versorgungssicherheit. -Sämtliche Gebäude wurden erst nach der Wiederfreigabe der Insel ab 1952 erbaut und annähernd vollständig an ein unter Anschluss- und Benutzungszwang stehendes Fernwärmenetz angeschlossen. Die Stromversorgung wird mittels des im Eigentum der Schleswig-Holstein-Netz GmbH stehenden Stromverteilungsanlagen über ein Seekabel vom Festland in enger Zusammenarbeit mit den Versorgungsbetrieben Helgoland (Notstromversorgung und Netzbetriebsführung) langfristig sichergestellt. -Aktuell übernimmt die Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH die Erzeugung und Verteilung von Fernwärme. Die für die Versorgung der Insel notwendige Wärme wird derzeit vollständig mittels Heizölkessel und damit zu 100% fossil erzeugt. Die Verteilung erfolgt über das überwiegend vor ca. 35 Jahren errichtete Hochtemperatur-Fernwärmenetz. -Gegenstand der hier ausgeschriebenen Konzession Fernwärmeversorgung für die Gemeinde Helgoland ist die eigenverantwortliche Verteilung von Wärme und die Belieferung der natürlichen und juristischen Personen im Gemeindegebiet Helgoland. Vertragsgegenstand ist der Betrieb sowie die Unterhaltung des Wärmenetzes einschl. notwendiger Investitionen in dieses Netz, um dessen Funktionsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. Es sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen und Verträge abzuschließen, um sicherzustellen, dass das zu verteilende Medium Wärme von anderer Stelle erhalten wird oder selbst erzeugt wird. Es besteht die Verpflichtung, jedermann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an das Verteilungsnetz anzuschließen und zu versorgen. -Mit Blick auf die o.g. Rahmenbedingungen ist eine relativ kurzfristige Übernahme der Fernwärmeverteilungsanlagen und der betreffenden Erzeugungsanlagen der Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH zwecks Ausübung der hier genannten Konzession grundsätzlich möglich. Eine Errichtung paralleler oder ergänzender Verteilungsnetze wäre wegen der engen Bebauung und aufgrund des geringen Platzangebots im Straßen- und Wegebereich zwar schwierig, jedoch zumindest teilweise möglich. -Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt im Rahmen des neuen Versorgungsvertrags insbesondere, die sich aus dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ("Wärmeplanungsgesetz - WPG") ergebenden Vorgaben gemeinsam mit dem Konzessionsnehmer zu berücksichtigen und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass der mit der Wärmeversorgung der Insel beauftragte Verteilungsnetzbetreiber dazu verpflichtet wird, die sich aus dem WPG ergebenden Vorgaben zu berücksichtigen. Dies ist aufgrund der inselspezifischen Bedingungen sowohl aus logistischer, technischer, naturschutzrechtlicher und im Besonderen auch wirtschaftlicher Sicht als besondere Herausforderung anzusehen, da aufgrund der speziellen infrastrukturellen und saisonalen Gegebenheiten schon jetzt die Lebenshaltungskosten weit über dem Festlandniveau liegen.
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
3.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLung Wai 28  
StadtHelgoland
Postleitzahl27498
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
3.1.3.
Dauer
Laufzeit20 Jahre
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGHGQR/documents
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Helgoland
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Helgoland
Registrierungsnummer: T04725808808
Postanschrift: Lung Wai 28  
Stadt: Helgoland
Postleitzahl: 27498
Land, Gliederung (NUTS): Pinneberg (DEF09)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: T04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431 988-4542
Fax: +49 431 988-4702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85caf30f-99e7-46e5-9d94-ba5b9f044134 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2024 09:34:08 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 492212-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 159/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/08/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 17/02/2025

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