Deutschland – Trinkwasserversorgung – Konzession Trinkwasserversorgung Gemeinde Helgoland

492791-2024 - Planung
Deutschland – Trinkwasserversorgung – Konzession Trinkwasserversorgung Gemeinde Helgoland
OJ S 159/2024 16/08/2024
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Helgoland
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKonzession Trinkwasserversorgung Gemeinde Helgoland
BeschreibungDie Gemeinde Helgoland ist eine ca. 65 km vom Festland entfernte Hochseeinsel im Bereich der Deutschen Bucht der Nordsee mit ca. 1.500 Einwohnern. Jährlich besuchen rund 350.000 Tages- und Übernachtungsgäste die Insel. Auf Helgoland wird ein Trinkwasserversorgungsnetz betrieben. Helgoland besitzt keine nennenswerten Grundwasservorkommen. Gegenstand dieser Vorinformation ist die Vergabe einer Konzession für Trinkwasser zur Versorgung des gesamten Gemeindegebiets Helgoland.
Interne KennungHE-Konz-01-2024
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGemeinde Helgoland Lung Wai 28 
StadtHelgoland
Postleitzahl27498
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YMGH3A2 1. Mit dieser Vorinformation (Aufruf zum Wettbewerb) werden alle interessierten Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse an der Konzession Trinkwasserversorgung für die Gemeinde Helgoland mitzuteilen (Interessensbekundung). Die hier bekanntgemachte Konzession wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben. Demnach findet eine Beteiligung an diesem Verfahren aufgrund der Vorinformation nur in Form der Interessensbekundung statt. Das zu Ziff. 11.2 genannte Datum bezieht sich demnach auf das voraussichtliche Datum für die Aufforderung zur Abgabe einer Interessensbestätigung. Die Interessensbekundung ist unverbindlich. 2. Die Frist für den Eingang der Interessensbekundung endet am 13. Februar 2025. Interessensbekundungen sind elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln: Konzessionenvergabe@helgoland.de. Interessierte Unternehmen haben mit Ihrer Interessenbekundung belastbare Angaben zum jeweils betreffenden Unternehmen einzureichen. 3. Die Gemeinde Helgoland wird ausschließlich diejenigen Unternehmen zur Interessensbestätigung auffordern, die ihr Interesse fristgerecht bis zum 16. Februar 2025 bekundet haben. Die Vergabe wird gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Der Anwendungsbereich der KonzVgV ist nicht eröffnet (vgl. § 149 Nr. 9 GWB). Die Anlehnung an die KonzVgV erfolgt mithin freiwillig ohne Rechtsanspruch. Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb entsprechend § 17 VgV eingeleitet. Die Frist für den Eingang der Interessensbestätigung beträgt 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung. 4. Die Bewerber erhalten für den Teilnahmewettbewerb weitere Unterlagen, insbesondere Informationen zu den Eignungskriterien und einen Bewerbungsbogen für den Teilnahmewettbewerb. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 3 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl wird der Bewerbungsbogen enthalten. 5. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, den Konzessionsvertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird. 6. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und des Vertragswerks werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 7. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 8. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung der Interessensbestätigung stimmt der Bewerber dem zu. 9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Interessensbestätigung eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Gemeinde Helgoland zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
TeilPAR-0001
TitelKonzession Trinkwasserversorgung Gemeinde Helgoland
Beschreibung-Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Konzession für Trinkwasser zur Versorgung des gesamten Gemeindegebiets Helgoland neu zu vergeben. Die Vertragsdauer für den avisierten Versorgungsvertrag beläuft sich auf 20 Jahre. -Mit Blick auf die Entfernung zum Festland und die ca. 1.500 Einwohner zzgl. rund 350.000 jährlichen Tages- und Übernachtungsgäste unterliegt die Versorgung besonderen inselspezifischen und saisonalen Bedingungen in Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche Stabilität, insbesondere der Versorgungssicherheit. -Sämtliche Gebäude wurden erst nach der Wiederfreigabe der Insel ab 1952 erbaut und annähernd vollständig an das Trinkwassernetz angeschlossen. Die Stromversorgung wird mittels des im Eigentum der Schleswig-Holstein-Netz GmbH stehenden Stromverteilungsanlagen über ein Seekabel vom Festland in enger Zusammenarbeit mit den Versorgungsbetrieben Helgoland (Notstromversorgung und Netzbetriebsführung) langfristig sichergestellt. -Aktuell übernimmt die Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH die Erzeugung und Verteilung von Trinkwasser. Das Trinkwasser wird mangels natürlicher Vorkommen von Süßwasser mittels einer Meerwasserentsalzungsanlage erzeugt und über das Trinkwassernetz an die Kunden abgegeben. -Gegenstand der hier ausgeschriebenen Konzession Trinkwasserversorgung für die Gemeinde Helgoland ist die eigenverantwortliche Verteilung von Trinkwasser und die Belieferung der natürlichen und juristischen Personen im Gemeindegebiet Helgoland. Vertragsgegenstand ist der Betrieb sowie die Unterhaltung des Trinkwassernetzes einschl. notwendiger Investitionen in dieses Netz, um dessen Funktionsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. Es sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen und Verträge abzuschließen, um sicherzustellen, dass das zu verteilende Medium Trinkwasser von anderer Stelle erhalten wird oder selbst erzeugt wird. Es besteht die Verpflichtung, jedermann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an das Verteilungsnetz anzuschließen und zu versorgen. -Mit Blick auf die o.g. Rahmenbedingungen ist eine relativ kurzfristige Übernahme der Trinkwasserverteilungsanlagen und der betreffenden Erzeugungsanlagen der Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH zwecks Ausübung der hier genannten Trinkwasserkonzession grundsätzlich möglich. Eine Errichtung paralleler oder ergänzender Verteilungsnetze wäre wegen der engen Bebauung und dem geringen Platzangebot im Straßen- und Wegebereich zwar schwierig, jedoch zumindest teilweise möglich.
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
3.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGemeinde Helgoland Lung Wai 28 
StadtHelgoland
Postleitzahl27498
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
3.1.3.
Dauer
Laufzeit20 Jahre
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGH3A2/documents
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Helgoland
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Helgoland
Registrierungsnummer: T04725808808
Postanschrift: Lung Wai 28  
Stadt: Helgoland
Postleitzahl: 27498
Land, Gliederung (NUTS): Pinneberg (DEF09)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: T4319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431 988-4542
Fax: +49 431 988-4702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ff31a2f6-7975-4924-9293-3387b7638b5b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2024 09:31:24 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 492791-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 159/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/08/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 17/02/2025

Wähle einen Ort aus Schleswig-Holstein

Achterwehr
Ahrensbök
Ahrensburg
Altenholz
Ammersbek
Ammersbek
Bad Bramstedt
Bad Malente-Gremsmühlen
Bad Oldesloe
Bad Schwartau
Bad Segeberg
Bargfeld-Stegen
Bargteheide
Barmstedt
Barsbüttel
Berkenthin
Böklund
Boostedt
Bordesholm
Borgstedt
Borstel
Bredstedt
Brokstedt
Brunsbüttel
Büchen
Büdelsdorf
Burg (Dithmarschen)
Busdorf
Büsum
Damp
Dassendorf
Eckernförde
Eggebek
Elmenhorst
Elmenhorst (Lauenburg)
Elmshorn
Eutin
Fehmarn
Flensburg
Flintbek
Fockbek
Freienwill
Friedrichskoog
Garding
Geesthacht
Gettorf
Glinde
Glücksburg
Glückstadt
Grömitz
Groß Wittensee
Großenbrode
Großhansdorf
Grube
Hallig Langeneß
Halstenbek
Handewitt
Harrislee
Hartenholm
Hasloh
Heide
Heikendorf
Heiligenhafen
Heist
Helgoland
Hemmingstedt
Hennstedt (Dithmarschen)
Henstedt- Ulzburg
Hetlingen
Hohenlockstedt
Hohenwestedt
Hooge
Hörnum
Horst
Hürup
Husum
Itzehoe
Jevenstedt
Kaltenkirchen
Kampen
Kappeln
Kellenhusen
Kellinghusen
Kiel
Koldenbüttel
Krempe
Kronshagen
Kropp
Kummerfeld
Laboe
Langballig
Lauenburg
Leck
Lensahn
List auf Sylt
Lübeck
Lütjenburg
Marne
Meldorf
Mildstedt
Mittelangeln
Molfsee
Mölln
Neumünster
Neustadt in Holstein
Niebüll
Norderstedt
Nordstrand
Nortorf
Nübel
Nützen
Oeversee
Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
Oststeinbek
Pellworm
Pinneberg
Plön
Preetz
Quickborn
Ratekau
Ratzeburg
Reinbek
Reinfeld (Holstein)
Rellingen
Rendsburg
Sandesneben
Sankt Peter-Ording
Schafflund
Scharbeutz
Schenefeld
Schleswig
Schönberg (Holstein)
Schönkirchen
Schwarzenbek
Schwentinental
Siek
Sierksdorf
Silberstedt
Sörup
Steinbergkirche
Stockelsdorf
Strande
Süderbrarup
Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr