1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mittelsachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gigabitausbau Landkreis Mittelsachsen Cluster G
Beschreibung: Der Landkreis Mittelsachsen führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Förderung des Ausbaus und dem Betrieb von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitinfrastrukturen (sog. Gigabitinfrastrukturen im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) vom 31. März 2023; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für die förderfähigen Adressen im Projektgebiet des Clusters G mit den Kommunen Erlau, Geringswalde, Hartha, Großweitzschen und Jahntal des Landkreises Mittelsachsen (auch „Projektgebiete“ genannt) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durch. Mit der Ausschreibung soll der Ausbau von zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Cluster G des Landkreises Mittelsachsen erreicht und gefördert werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbau-gebiet hergestellt wird und aufrechterhalten werden kann. Ziel ist die Schließung der sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Der Zuschlagsbieter erhält entsprechende Zuwendungen, trägt jedoch weiterhin das wesentliche unternehmerische Risiko für den Aufbau und Betrieb der entsprechenden Breibandinfrastruktur, insbesondere das Vermarktungsrisiko. Das Projektgebiet des Cluster G ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst die Gemeinden Erlau, Geringswalde und Hartha des Landkreises Mittelsachsen gemäß Anlage B-1 zu dem 1. Verfahrensbrief (auch „Projektgebiet Los 1“ genannt). Los 2 umfasst die Gemeinden Großweitzschen und Jahntal des Landkreises Mittelsachsen gemäß Anlage B-2 zu dem 1. Verfahrensbrief (auch „Projektgebiet Los 2“ genannt). Teilnahmeanträge und Angebote können nur für ein Los oder für beide Lose eingereicht werden. Die Lose werden grundsätzlich separat vergeben; der Konzessionsgeber behält sich aber in Anlehnung an § 30 Abs. 3 VgV jedoch ausdrücklich vor, die Konzessionen für die Lose 1 und 2 zusammen an einen Bieter auf der Grundlage einer losübergreifenden Bewertung zu vergeben. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten zur Wertung und Wertungsmatrix wird auf die Verfahrensunterlagen verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 87751477-fbb0-4715-8137-4eaec16ac718
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf den Bestbieter bereits nach den ersten Angeboten vor. 2. Der Konzessionsgeber behält sich aber ausdrücklich vor, mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Angebote einzutreten. Weiterhin vorbehalten bleibt die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien (§ 17 Abs. 12 VgV analog). 3. Das Zuschlagskriterium „Technisches Konzept“ ist ein Ausschlusskriterium. Sofern die mit einem Angebot eingereichten Unterlagen zum technischen Konzept erhebliche Defizite, Lücken und/oder Widersprüche aufweisen, welche eine nicht anforderungsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen oder sofern keine oder nicht verwertbare und damit insgesamt ungenügende Angaben zum technischen Konzept getätigt werden, werden die betreffenden Bieter im Rahmen des § 56 VgV analog mit einer angemessenen Nachfrist zur dahingehenden Überarbeitung ihres Angebots aufgefordert. Kommen die so aufgeforderten Bieter dieser Aufforderung nicht, nicht fristgerecht oder nur ungenügend nach, können die betroffenen Bieter vom weiteren Verfahren entsprechend § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VgV analog ausgeschlossen werden. 4. Der Landkreis erwartet einen Projektabschluss bis spätestens bis zum 31. Dezember 2029. Sofern sich aus den in den Angeboten der Bieter mitgeteilten Umsetzungszeiträumen/ Meilensteinplanungen spätere Projektabschlüsse ergeben sollten, behält sich der Landkreis nach Anhörung und Verhandlung mit den betreffenden Bietern unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor, die Angebote dieser Bieter nicht weiter zu berücksichtigen und diese vom weiteren Verfahren auszuschließen. Sollten die überwiegende Anzahl der Angebote nicht im Zeitrahmen des definierten Projektabschlusses liegen, behält sich der Landkreis ferner vor, den Projektabschluss zu verlängern oder das gesamte Ausschreibungsverfahren aufzuheben und ggfls. unter Neudefinition der Ausschreibungsgebiete neu zu starten. 5. Die Lose werden grundsätzlich separat vergeben. Der Konzessionsgeber behält sich in Anlehnung an § 30 Abs. 3 VgV jedoch ausdrücklich vor, die Konzession für die Lose 1 und 2 zusammen an einen Bieter auf Grundlage einer losübergreifenden Bewertung zu vergeben. Nähere Einzelheiten zu der Bewertung der Loskombination sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Konzessionsnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 4. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Fall der Vergabe der Konzession der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Der Konzessionsgeber wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Konzessionsgeber zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Konzessionserteilung erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Konzessionsgeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Konzessionsgebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Konzessionsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Konzessionsnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, seine sonstigen Nachunternehmer benennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Fall der Konzessionsvergabe dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen. 7. Jeder Bewerber/ Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die dem Konzessionsgeber aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und den Konzessionsgeber von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Jeder Bewerber/ Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig sicherzustellen. 8. Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS unter www.subreport.de erfolgen. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. 9. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Teilnahmeanträge vor. Ebenso genügt die Übersendung der Bewerbung per Telefax oder EMail nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 10. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern. 11. Teilnahmeanträge oder Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/ Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/ Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 12. Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in diesem Verfahren dem Konzessionsnehmer bzw. seinen Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Konzessionsdurchführung verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Konzessionsgebers zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers erfolgt. 13. Der Konzessionsgeber wird die nicht berücksichtigen Bewerber entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. 14. Die Bewerber erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 15. Fragen durch die Bewerber zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 26. August 2024, 20:00 Uhr Ortszeit über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter www.subreport-elvis. de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Gigabitausbau Landkreis Mittelsachsen Cluster G" zu stellen. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert über den Link https://www.subreport.de/E99522547 veröffentlicht, soweit sie für alle Bewerber von Interesse sind. Andernfalls erfolgt die Beantwortung individuell für den jeweiligen Bewerber. Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei www.subreport.de registrierte Bewerber werden durch die Vergabeplattform informiert. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber den Konzessionsgeber umgehend darauf hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind über die Bieterkommunikation des elektronischen Vergabeportals an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten. 16. Die Anzahl der Bewerber, die vom Konzessionsgeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis acht Wirtschaftsteilnehmer je Los begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien (vgl. 1. Verfahrensbrief).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gigabitausbau Landkreis Mittelsachsen - Cluster G Los 1
Beschreibung: Der Landkreis Mittelsachsen als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Ausbaugebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Clustergebiet G/ Ausbaugebiet zu fördern. Das Ausbaugebiet/ Clustergebiet G des Landkreises Mittelsachsen befindet sich im Norden des Landkreises und ist in zwei Lose aufgeilt. Das Los 1 des Cluster G betrifft die Gemeinden Erlau, Geringswalde und Hartha des Landkreises Mittelsachsen und grenzt an die Cluster H, M, B und K an. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. graue Flecken eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downstream-Rate von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Hinsichtlich der weiteren Beschreibung des Konzessionsgegenstands wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Interne Kennung: E99522547 Los1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Siehe Zuwendungsvertrag bzw. Vergabeunterlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 11/04/2035
Laufzeit: 10 Jahre
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 2. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder) 3. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen 4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen 5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fas-sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind 3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 5.000.000,- € für Personenschäden, 2.000.000,- € für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen. Hinweis: Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers und eine Erklärung des Versicherers einzureichen, dass im Fall der Konzessionserteilung der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht. 4. Eigenerklärung, dass des Bewerbers die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganze Phase des Projektes einhalten wird Hinweise zu Mindestanforderungen: Die Bewerber haben folgende Mindestanforderungen (Mindeststandards) zu erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden können: Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 4 Mio. € aus Leistungen, die mit der Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA- oder Gigabitnetzen sowie Telekommunikationsleistungen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. Zudem besteht die vergaberechtliche Möglichkeit einer Eignungsleihe.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten vier Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils unter konkreter Benennung des Auftrags-/ Konzessionsgebers nebst ggf. Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftrags-/ Konzessionsgegenstandes und der Laufzeit 2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation 3. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann 4. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß § 125 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann 5. Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas Hinweise zu Mindestanforderungen: Die Bewerber haben folgende Mindestanforderungen (Mindeststandards) zu erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden können: 1. Mindestens ein Referenzprojekt in den vergangenen vier Kalenderjahren hinsichtlich Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten (NGA- oder Gigabitnetze); ausreichend hierfür: finaler Förderbescheid muss vorliegen und Beginn der Projektrealisierung, auf eine Mindestanzahl von Anschlussnehmern kommt es nicht an. 2. Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt in den vergangenen vier Kalenderjahren, das Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind (Errichtung im 4-Jahreszeitraum abgeschlossen und Betrieb von NGA- oder Gigabitnetzen laufend; gefördertes Projekt oder Eigenausbau mit einem Volumen von mindestens 1.500 erschlossenen Anschlussnehmern).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19) der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig (anderes Ansicht VG Dresden, Beschluss vom 18.08.2022 – 4 L 433/22). Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaat Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mittelsachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Gigabitausbau Landkreis Mittelsachsen - Cluster G Los 1
Beschreibung: Der Landkreis Mittelsachsen als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Ausbaugebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Clustergebiet G/ Ausbaugebiet zu fördern. Das Ausbaugebiet/ Clustergebiet G des Landkreises Mittelsachsen befindet sich im Norden des Landkreises und ist in zwei Lose aufgeilt. Das Los 2 des Cluster G betrifft die Gemeinden Großweitzschen und Jahntal des Landkreises Mittelsachsen, liegt nordöstlich des Los 1 und grenzt an das Cluster B an. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. graue Flecken eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downstream-Rate von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Hinsichtlich der weiteren Beschreibung des Konzessionsgegenstands wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Interne Kennung: E99522547 Los2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Siehe Zuwendungsvertrag bzw. Vergabeunterlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 11/04/2035
Laufzeit: 10 Jahre
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 2. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder) 3. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen 4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen 5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fas-sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind 3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 5.000.000,- € für Personenschäden, 2.000.000,- € für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen. Hinweis: Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers und eine Erklärung des Versicherers einzureichen, dass im Fall der Konzessionserteilung der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht. 4. Eigenerklärung, dass des Bewerbers die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganze Phase des Projektes einhalten wird Hinweise zu Mindestanforderungen: Die Bewerber haben folgende Mindestanforderungen (Mindeststandards) zu erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden können: Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 4 Mio. € aus Leistungen, die mit der Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA- oder Gigabitnetzen sowie Telekommunikationsleistungen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. Zudem besteht die vergaberechtliche Möglichkeit einer Eignungsleihe.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten vier Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils unter konkreter Benennung des Auftrags-/ Konzessionsgebers nebst ggf. Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftrags-/ Konzessionsgegenstandes und der Laufzeit 2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation 3. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann 4. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß § 125 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann 5. Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas Hinweise zu Mindestanforderungen: Die Bewerber haben folgende Mindestanforderungen (Mindeststandards) zu erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden können: 1. Mindestens ein Referenzprojekt in den vergangenen vier Kalenderjahren hinsichtlich Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten (NGA- oder Gigabitnetze); ausreichend hierfür: finaler Förderbescheid muss vorliegen und Beginn der Projektrealisierung, auf eine Mindestanzahl von Anschlussnehmern kommt es nicht an. 2. Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt in den vergangenen vier Kalenderjahren, das Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind (Errichtung im 4-Jahreszeitraum abgeschlossen und Betrieb von NGA- oder Gigabitnetzen laufend; gefördertes Projekt oder Eigenausbau mit einem Volumen von mindestens 1.500 erschlossenen Anschlussnehmern).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19) der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig (anderes Ansicht VG Dresden, Beschluss vom 18.08.2022 – 4 L 433/22). Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaat Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mittelsachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mittelsachsen
Registrierungsnummer: DE256990920
Postanschrift: Frauensteiner Str. 43
Stadt: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
Telefon: 03731 799-3322
Fax: 03731 799-3322
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaat Sachsen
Registrierungsnummer: 03419773800
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: 0341 977 - 3800
Fax: 0341 977 - 1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 07b82576-ecf7-4190-85f5-83d1753360c9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/08/2024 19:33:55 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 482842-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 156/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/08/2024