1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Netz Leipzig GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: KMR Material
Beschreibung: 1. Beschreibung Projekt Refill 1.1 Die Stadtwerke Leipzig GmbH (nachfolgend „Stadtwerke Leipzig)“ ist der kommunale Versorger für die Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in Leipzig. Die Stadtwerke Leipzig betreiben in Leipzig mehrere Heizkraftwerke, u.a. das GUD-Heizkraftwerk Nord, das HKW Süd, mehrere Blockheizkraftwerke und Heizwerke, die das Leipziger Fernwärmenetz mit Wärme versorgen. Die Stadtwerke Leipzig versorgen rund ein Drittel der Einwohner Leipzigs über das ca. 500 Kilometerlange Fernwärmeverbundnetz mit Wärme. Das hierfür erforderliche Strom-, Gas- und Fernwärmenetz wird von der Auftraggeberin (einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Leipzig) betrieben. Aufgrund der Bestrebungen in Leipzig, bis 2040 klimaneutral zu sein, sollen die vorhandenen Infrastrukturen neu gedacht werden. Ein erster Schritt dazu ist der Ausstieg aus der Kohle und dem damit verbundenen Bezugsende von Wärme aus dem Kraftwerk Lippendorf. Zur Kompensation dieser Wärmemengen kann neben der Eigenerzeugung in neuen Kraftwerken ein signifikanter Anteil der Fernwärme aus bisher nicht genutzter industrieller Abwärme stammen. Die Industrieanlagen der TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland (nachfolgend: „TRM“) beherbergen großes Potenzial für eine Nutzung industrieller Abwärme. Deshalb soll eine Einspeisung dieser Abwärme in das Fernwärmenetz der Stadt Leipzig erfolgen. Die Übergabe der nutzbaren Abwärmemengen soll über eine neu zu errichtende Wärmeübertragerstation (nachfolgend „WÜST“) auf dem Betriebsgelände der TRM (Flurstück 969, Flur 3, GB Spergau, Blatt 1067) an eine rund 19 kilometerlange Verbindungstrasse nach Kulkwitz erfolgen. Dort wird ebenfalls eine neue Druckerhöhungsstation im Zuge des Projektes errichtet. Vorstehendes wird insgesamt als „Projekt“ bezeichnet. 1.2 Damit das Projekt realisiert werden kann, ist eine öffentlich-rechtliche Vorhabengenehmigung in Gestalt eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. 1.3 Die Auftraggeberin wurde von der Stadtwerke Leipzig GmbH mit der Realisierung des Projekts beauftragt. Das Projekt ist in vier Bauabschnitte für den Pipelinebau, inklusive jeweiliger Sonderbauwerke (auch „Querungen“ genannt), unterteilt. 2. Aufgabenstellung KMR-Material 2.1 Der Auftragnehmer übernimmt für das Projekt die Lieferung von Kunstmantelrohr -Systemkomponenten und -Systembauteilen (wie Rohren, Armaturen, Bögen, T-Stücke, Entlüften, Entleerungen und Sonderbauteile nach Vorgaben der Auftraggeberin), Überwachungssystemkomponenten sowie alle Komponenten für die Nachdämmarbeiten und sonstigen in der Projektbeschreibung und den LV (s. Vergabeunterlagen) benannten Montagearbeiten (alle Materialien, Bauteile und Baustoffe zusammen insgesamt auch „KMR“ oder „KMR-Material“ genannt), die Durchführung der Nachdämmarbeiten, Dehnpolstermontagen inkl. Laminatumhüllung und Montage der Komponenten der Überwachungssysteme ("Nordisches System" und "HDW") sowie die Erstellung, Anpassung und Übergabe von Verlegepläne, Rohrstatik und der kompletten technischen Dokumentation der Leistungen. Das KMR-Material, welches der Auftragnehmer gemäß den Vertragsbestandteilen am Projektstandort selbst montiert, zusammenfügt bzw. anbringt wird nachfolgend „KMR-Eigenmaterial“ und das übrige KMR-Material wird nachfolgend „KMR-Fremdmaterial“ genannt. 2.2 Mit den Erdarbeiten zur und der Verlegung der Kunstmantelrohr -Systemkomponenten und -Systembauteile inkl. Schweißarbeiten hat bzw. wird die Auftraggeberin andere Unternehmer (insgesamt auch „AN-Rohrbau“ genannt) beauftragen. Die AN-Rohrbau verlegen das KMR-Fremdmaterial auf Grundlage der Verlegepläne des Auftragnehmers. Der Materialabruf für die einzelnen erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf durch den jeweiligen AN-Rohrbau innerhalb der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Lieferfristen. Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung und Montage von KMR-Material im geböschten, verbauten oder unverbauten Gräben und verbauten Baugruben erfolgt. Soweit der Auftragnehmer seine Leistungen auf dem Betriebsgeländer der TRM ausführt, ist der sensible Umgang mit dem Betriebsgelände der TRM zu beachten. Die Arbeitsbereiche und Lagerflächen auf dem Betriebsgelände der TRM sind bereits vorabgestimmt und zwingend einzuhalten. Nach Verlegung inkl. Verschweißen des KMR-Materials in den Baugruben durch den jeweiligen AN-Rohrbau, hat der Auftragnehmer seine eigenen Montageleistungen auszuführen. Der Auftragnehmer soll seine Montageleistungen (Nachdämmung der Schweißnähte etc.) zeitlich effizient, Hand in Hand mit dem jeweiligen AN-Rohrbau erbringen. Ziel ist, die wechselseitigen, aufeinander aufbauenden Leistungen, in der geschuldeten Qualität so schnell als möglich zu erbringen. Der Auftragnehmer und die AN-Rohrbau haben sich hierzu laufend selbstständig untereinander abzustimmen. Eine abschließende Funktionsprüfung und Inbetriebnahme der Rohrleitungen kann erst nach vollständiger Fertigstellung aller Bauabschnitte durch alle vom Auftraggeber eingesetzten Auftragnehmer erfolgen. 2.3 Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kennung des Verfahrens: d21fd211-0327-42be-aeab-82c9219df7a5
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: KMR Material
Beschreibung: 1. Beschreibung Projekt Refill 1.1 Die Stadtwerke Leipzig GmbH (nachfolgend „Stadtwerke Leipzig)“ ist der kommunale Versorger für die Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in Leipzig. Die Stadtwerke Leipzig betreiben in Leipzig mehrere Heizkraftwerke, u.a. das GUD-Heizkraftwerk Nord, das HKW Süd, mehrere Blockheizkraftwerke und Heizwerke, die das Leipziger Fernwärmenetz mit Wärme versorgen. Die Stadtwerke Leipzig versorgen rund ein Drittel der Einwohner Leipzigs über das ca. 500 Kilometerlange Fernwärmeverbundnetz mit Wärme. Das hierfür erforderliche Strom-, Gas- und Fernwärmenetz wird von der Auftraggeberin (einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Leipzig) betrieben. Aufgrund der Bestrebungen in Leipzig, bis 2040 klimaneutral zu sein, sollen die vorhandenen Infrastrukturen neu gedacht werden. Ein erster Schritt dazu ist der Ausstieg aus der Kohle und dem damit verbundenen Bezugsende von Wärme aus dem Kraftwerk Lippendorf. Zur Kompensation dieser Wärmemengen kann neben der Eigenerzeugung in neuen Kraftwerken ein signifikanter Anteil der Fernwärme aus bisher nicht genutzter industrieller Abwärme stammen. Die Industrieanlagen der TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland (nachfolgend: „TRM“) beherbergen großes Potenzial für eine Nutzung industrieller Abwärme. Deshalb soll eine Einspeisung dieser Abwärme in das Fernwärmenetz der Stadt Leipzig erfolgen. Die Übergabe der nutzbaren Abwärmemengen soll über eine neu zu errichtende Wärmeübertragerstation (nachfolgend „WÜST“) auf dem Betriebsgelände der TRM (Flurstück 969, Flur 3, GB Spergau, Blatt 1067) an eine rund 19 kilometerlange Verbindungstrasse nach Kulkwitz erfolgen. Dort wird ebenfalls eine neue Druckerhöhungsstation im Zuge des Projektes errichtet. Vorstehendes wird insgesamt als „Projekt“ bezeichnet. 1.2 Damit das Projekt realisiert werden kann, ist eine öffentlich-rechtliche Vorhabengenehmigung in Gestalt eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. 1.3 Die Auftraggeberin wurde von der Stadtwerke Leipzig GmbH mit der Realisierung des Projekts beauftragt. Das Projekt ist in vier Bauabschnitte für den Pipelinebau, inklusive jeweiliger Sonderbauwerke (auch „Querungen“ genannt), unterteilt. 2. Aufgabenstellung KMR-Material 2.1 Der Auftragnehmer übernimmt für das Projekt die Lieferung von Kunstmantelrohr -Systemkomponenten und -Systembauteilen (wie Rohren, Armaturen, Bögen, T-Stücke, Entlüften, Entleerungen und Sonderbauteile nach Vorgaben der Auftraggeberin), Überwachungssystemkomponenten sowie alle Komponenten für die Nachdämmarbeiten und sonstigen in der Projektbeschreibung und den LV (s. Vergabeunterlagen) benannten Montagearbeiten (alle Materialien, Bauteile und Baustoffe zusammen insgesamt auch „KMR“ oder „KMR-Material“ genannt), die Durchführung der Nachdämmarbeiten, Dehnpolstermontagen inkl. Laminatumhüllung und Montage der Komponenten der Überwachungssysteme ("Nordisches System" und "HDW") sowie die Erstellung, Anpassung und Übergabe von Verlegepläne, Rohrstatik und der kompletten technischen Dokumentation der Leistungen. Das KMR-Material, welches der Auftragnehmer gemäß den Vertragsbestandteilen am Projektstandort selbst montiert, zusammenfügt bzw. anbringt wird nachfolgend „KMR-Eigenmaterial“ und das übrige KMR-Material wird nachfolgend „KMR-Fremdmaterial“ genannt. 2.2 Mit den Erdarbeiten zur und der Verlegung der Kunstmantelrohr -Systemkomponenten und -Systembauteile inkl. Schweißarbeiten hat bzw. wird die Auftraggeberin andere Unternehmer (insgesamt auch „AN-Rohrbau“ genannt) beauftragen. Die AN-Rohrbau verlegen das KMR-Fremdmaterial auf Grundlage der Verlegepläne des Auftragnehmers. Der Materialabruf für die einzelnen erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf durch den jeweiligen AN-Rohrbau innerhalb der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Lieferfristen. Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung und Montage von KMR-Material im geböschten, verbauten oder unverbauten Gräben und verbauten Baugruben erfolgt. Soweit der Auftragnehmer seine Leistungen auf dem Betriebsgeländer der TRM ausführt, ist der sensible Umgang mit dem Betriebsgelände der TRM zu beachten. Die Arbeitsbereiche und Lagerflächen auf dem Betriebsgelände der TRM sind bereits vorabgestimmt und zwingend einzuhalten. Nach Verlegung inkl. Verschweißen des KMR-Materials in den Baugruben durch den jeweiligen AN-Rohrbau, hat der Auftragnehmer seine eigenen Montageleistungen auszuführen. Der Auftragnehmer soll seine Montageleistungen (Nachdämmung der Schweißnähte etc.) zeitlich effizient, Hand in Hand mit dem jeweiligen AN-Rohrbau erbringen. Ziel ist, die wechselseitigen, aufeinander aufbauenden Leistungen, in der geschuldeten Qualität so schnell als möglich zu erbringen. Der Auftragnehmer und die AN-Rohrbau haben sich hierzu laufend selbstständig untereinander abzustimmen. Eine abschließende Funktionsprüfung und Inbetriebnahme der Rohrleitungen kann erst nach vollständiger Fertigstellung aller Bauabschnitte durch alle vom Auftraggeber eingesetzten Auftragnehmer erfolgen. 2.3 Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Interne Kennung: E92528194
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote; 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen; 6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Projekt Refill - KMR Material“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 20. August 2024 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer; 17. Die Auftraggeberin behält sich vor auch ohne Verhandlung den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen; 18. Die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase bleibt vorbehalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen: 4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder); 5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland .
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Nachweis des Versicherungsschutzes, der sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt: 3.1 Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den (Mindest-) Deckungssummen in Höhe von 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Umwelt-, Sach- und Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert p.a.). 3.2. Umweltschadensversicherung (mit industriell üblichen Standards) mit einer (Mindest-) Deckungssumme in Höhe von 5 Mio. € je Fall für Umweltschäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Geforderte Mindeststandards: zu 1. Gesamtumsatz: Im weiteren Verfahren werden nur diejenigen Bewerber berücksichtigt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens 50 Mio. € (je Geschäftsjahr) erzielt haben.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Tabellarische Aufstellung der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Fertigstellung von Herstellung und Lieferung; 2. Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken; 3. Nachweis der Zertifizierung "Euroheat & Power" durch Vorlage eines gültigen Zertifikats oder gleichwertig; 4. Nachweis (Zertifikat) Zertifizierung des Unternehmens, als ein für Muffenmontagearbeiten nach AGFW-Arbeitsblatt FW 605 zertifiziertes Unternehmen oder gleichwertig; 5. Nachweise (Zertifikate) über die Einrichtung der Qualitätsmanagementsysteme entsprechend der Norm DIN EN ISO 9001-2015 und DIN EN ISO 14001-2015 oder gleichwertig mit Geltungsbereich Produktion und Vertrieb von vorgedämmten Rohrsyste-men sowie Nachisolierung von Rohrverbindungen und DIN EN ISO 50001:2018 oder gleichwertig; 6. Eigenerklärung, dass die zur Verwendung bestimmten KMR-Bauteile nach EN 253, 448, 488, 489 und dem AGFW-Regelwerk, insbesondere FW 401 oder gleichwertig, gefertigt werden; 7.Nachweis(e) (Prüfungszeugnisse) über die vorhandenen Qualifikationen der Schweißer entsprechend DVS 2212-4 oder gleichwertig; 8. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts und der Kommunikation in deutscher Sprache; 9. Eigenerklärung über die elektronische Angebotsbearbeitung mit GAEB XML. Geforderte Mindeststandards zu 1. Unternehmensreferenzen: a) Mindestens 1 Referenzprojekt Herstellung und Lieferung von Rohren, welches folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: KMR-Material, diskontinuierliches Verfahren, >= DN 700, >= PN 16, Fernwärmeleitung mit einer Trassenlänge von mind. 1000m und abgeschlossene Herstellung und Lieferung in den letzten 8 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist); b) Mindestens 1 Referenzprojekt Nachisolierung von Rohren für Fernwärmeleitungen, welches folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: >= DN 400, >= PN 16, an einer Fernwärmeleitung mit einer Trassenlänge von mind. 1000m und abgeschlossene Nachisolierung in den letzten 8 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). Hinweis: Wenn ein Referenzprojekt mehrere / alle Referenzen (Nummer 1 a) und b)) abdeckt, kann dieses Projekt für alle Anforderungen verwendet werden. Es sind nicht zwingend unabhängige Einzelprojekte / Referenzen notwendig.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/09/2024 16:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
Finanzielle Vereinbarung: -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Netz Leipzig GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Netz Leipzig GmbH
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 00009955
Postanschrift: Arno-Nitzsche-Str. 35
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04277
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 34 11 2140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: 0341 977-3800
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 977 3800
Fax: +49 341 977 1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: efaaf14b-42d7-44d3-aefd-f1ca95b01bea - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/08/2024 20:47:06 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 472290-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 152/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2024