2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK- IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK- IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK- IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Zu den getroffenen Maßnahmen zum Ausgleich von Informationsvorsprüngen vgl. Vergabeunterlagen. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK- IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK- IV, auch zu den einzureichenden Unterlagen.