1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verein für ländliche Entwicklung im Lausitzer Seenland e.V. c/o Stadt Hoyerswerda
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: LEADER-Regionalmanagement und laufender Betrieb für die Lokale Aktionsgruppe "Lausitzer Seenland" zur Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2024-2029
Beschreibung: LEADER-Regionalmanagement und laufender Betrieb für die Lokale Aktionsgruppe "Lausitzer Seenland" zur Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2024-2029
Kennung des Verfahrens: 018e74a5-8d71-4fc6-8d84-3ae87a7457c0
Interne Kennung: LEADER2024/01-VgV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: LEADER- Region Lausitzer Seenland mit den Kommunen Bad Muskau, Boxberg/ O.L., Elsterheide, Gablenz, Groß Düben, Hoyerswerda, Krauschwitz i. d. O. L., Kreba-Neudorf, Lauta, Lohsa, Rietschen, Schleife, Spreetal, Trebendorf und Weißkolm
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 VgV: Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LEADER-Regionalmanagement und laufender Betrieb für die Lokale Aktionsgruppe "Lausitzer Seenland" zur Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2024-2029
Beschreibung: Der „Verein für ländliche Entwicklung im Lausitzer Seenland e. V.“ (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt für die Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie in der EU-Förderperiode 2024-2027 das LEADER-Regionalmanagement für den Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2029 europaweit im offenen Verfahren aus. Bereits seit 2007 arbeiten die Kommunen der Region „Lausitzer Seenland“ (Gemeinden Boxberg/O.L., Schleife, Trebendorf, Groß Düben, Rietschen und Kreba-Neudorf im Landkreis Görlitz sowie die Gemeinden Elsterheide, Lohsa, Spreetal und die ländlichen Ortsteile der Städte Hoyerswerda und Lauta im Landkreis Bautzen) zusammen an der Entwicklung der Region. Die Region "Lausitzer Seenland" wurde 2022 um die Kommunen Bad Muskau, Gablenz, Krauschwitz i. d. O. L. und Weißkollm erweitert (siehe Anlage 1). Außerdem wurde der „Verein für ländliche Entwicklung im Lausitzer Seenland e. V.“ gegründet, welcher für die Organisation und Verwaltung der LEADER-Region „Lausitzer Seenland“ zuständig ist. Der Verein ist Auftraggeber für das LEADER-Regionalmanagement Region „Lausitzer Seenland“. Im Rahmen des Wettbewerbes zur Ernennung der LEADER-Regionen wurde 2021/2022 eine LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) erarbeitet, die es nach der Ernennung zur LEADER-Region am 01.03.2023 mit Unterstützung des LEADER-Managements umzusetzen gilt (siehe Anlage 10). Die Aktivierung und Bündelung lokaler Entwicklungskräfte durch eine zentrale Stelle sind entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit für die Umsetzung der LES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure soll im Rahmen des LEADER-Managements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung sowie Qualifizierung der LAG gezielt gefördert werden. Das LEADER-Management nimmt damit eine wichtige Verbindung zwischen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern ein. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der LEADER- Region "Lausitzer Seenland" und unterstützt diese aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorschläge für die Region. Daneben organisiert das LEADER-Management den Erfahrungsaustausch und Kooperationsprojekte mit anderen Regionen im ländlichen Raum. Ein wichtiger Aufgabenbereich für die EU-Förderperiode 2024 bis 2027 im Rahmen des LEADER-Managements stellt die Verstetigung des Regionalentwicklungsprozesses dar. Das LEADER-Management soll Maßnahmen einleiten, die dazu beitragen, den Kommunikations- und Kooperationsprozess verstärkt auf die Akteure zu verlagern und die interkommunale Kooperation zu festigen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: LEADER- Region Lausitzer Seenland mit den Kommunen Bad Muskau, Boxberg/ O.L., Elsterheide, Gablenz, Groß Düben, Hoyerswerda, Krauschwitz i. d. O. L., Kreba-Neudorf, Lauta, Lohsa, Rietschen, Schleife, Spreetal, Trebendorf und Weißkolm
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung darzulegen. Hierfür sind Referenzen über vergleichbare Leistungen in der Entwicklung ländlicher Räume nachzuweisen. Mindestanforderungen an die Unternehmens-Projektreferenzen: Die Projektreferenzen sind aus den vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021,2022,2023) vorzulegen. Sie sollen den nachfolgenden Leistungen/Erfahrungen entsprechen :ILE-/Leader-Management, Prozessteuerung, Moderation, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkmanagement, Erstellung regionaler und örtlicher Entwicklungskonzepte, Tourismusdienstleistungen, Dorfentwicklung/Dorferneuerung, Flurbereinigung, Flächen- und Bodenmanagement, ländliche Infrastrukturmaßnahmen, Erfahrungen mit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hoyerswerda
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Hoyerswerda
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verein für ländliche Entwicklung im Lausitzer Seenland e.V. c/o Stadt Hoyerswerda
Registrierungsnummer: VR 12940 (Amtsgericht Dresden)
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Hoyerswerda
Postleitzahl: D-02977
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich Bau
Telefon: +49 3571 456500
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda
Registrierungsnummer: 14625240-SV01-03
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Stadt: Hoyerswerda
Postleitzahl: D-02977
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 03571 456549
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: USt.-ID DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: D-04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: +49 341 977 3800
Fax: +49 341 977 1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0101
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 21768 AG Bremen
Postanschrift: Karl-Ferdinand-Braun-Str. 9
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: +49 421 2032-6
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0102
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 01910288-f081-4a0f-b71f-e3ca6e1dec2a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2024 12:23:42 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 459011-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 148/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/07/2024