Deutschland – Medizinische Geräte – Lieferung u. betriebsfertige Übergabe von 1 Stück Apothekenautomatisierungslösung

456276-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Medizinische Geräte – Lieferung u. betriebsfertige Übergabe von 1 Stück Apothekenautomatisierungslösung
OJ S 147/2024 30/07/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung u. betriebsfertige Übergabe von 1 Stück Apothekenautomatisierungslösung
BeschreibungLeistungsgegenstand ist die Lieferung u. betriebsfertige Übergabe von 1 Stück Apothekenautomatisierungslösung für die Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH
Kennung des Verfahrensf928fdaa-6e91-4259-b839-15d86f52339e
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKarl-Keil-Straße 35, 08060 Zwickau
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEx-Ante Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Beauftragung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen erfolgen. Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Lieferung u. betriebsfertige Übergabe von 1 Stück Apothekenautomatisierungslösung
Beschreibung: Lieferung u. betriebsfertige Übergabe von 1 Stück Apothekenautomatisierungslösung
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Ex-Ante Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Beauftragung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen erfolgen. Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltHBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdHBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH
Organisation, die die Zahlung ausführtHBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetHBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 220 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Zur Realisierung der Anforderungen des Krankenhauszukunftsprogramms „Fördertatbestand 5 Digitales Medikationsmanagement“ (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV) soll am Heinrich- Braun-Klinikum gGmbH nach Etablierung eines umfassenden digitalen Medikationsmanagements weitere Apothekenautomatisierung in Form eines Unit-Dose-Systems eingeführt werden. Insbesondere zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) soll nun im HBK in allen medizinischen Bereichen ein vollumfängliches digitales Medikationsmanagement umgesetzt werden. Dies soll durch Einführung eines digitalen Closed-LoopMedikationsprozesses (CLMM) mit angeschlossener Unit-Dose-Versorgung und somit einer robotikbasierten Unterstützung des digitalen Medikationsmanagements, zur Produktion von patientenindividueller Unit-Dose realisiert werden. Im Zuge einer intensiven Marktrecherche wurde sich für die Apothekenautomatisierungslösung der Firma Swisslog Healthcare, einer Tochtergesellschaft des deutschen Robotik- und Automatisierungsspezialisten KUKA, entschieden. Die Firma hat Installationen weltweit (USA, Italien, Schweiz, etc.) und verfügt somit über langjährige Erfahrungen bei der Umsetzung und Etablierung entsprechender Systeme. Swisslog hat rund 160 Systeme für das Medikationsmanagement weltweit installiert. Insbesondere der nordamerikanische Markt ist führend beim Einsatz der PillPick Technologie und das kann in dieser Form von keinem anderen Hersteller im Markt angeboten und umgesetzt werden. PillPick ist eine vielseitige und konfigurierbare Apothekenautomatisierungslösung für das Verpacken, Lagern und Abgeben von patientenspezifischen Therapien in Einzeldosen (Unit-Dose). Gegenüber klassischen Schlauchverblisterungssystemen können neben festen, oralen Darreichungsformen auch Ampullen, Fertigspritzen, Durchstechflaschen, Vials und auch sogenannte CMR-Stoffe verblistert werden. Der PillPick wird von verschlossenen und nur mit Druckluft zu öffnenden, sowie mit RFID ausgestatteten Kanistern/Boxen gespeist, die an der sogenannten BoxStation erfasst werden. Somit entsteht ein hohes Maß an Sicherheit bei der Beladung des PillPick. Eine Manipulation der Boxen ist nur durch Nutzung der Boxstation mit Druckluft möglich.. Das Modul ermöglicht die sichere Übertragung von Medikamenten aus der Originalverpackung des Herstellers in Kanistern oder die Umverpackungsbox. Die Kanister werden mit arzneimittelspezifischen Informationen kodiert, auf einen Radiofrequenz-Tag (RFID) geschrieben und auf ein Barcode-Etikett ausgegeben. Somit wird ein Höchstmaß an Sicherheit im Prozess garantiert. Es gibt keine Automatisierungslösung, die die gleiche Sicherheit bei der Vorbereitung von Blistern bietet. Wettbewerber A bietet einen sicheren Validierungsprozess für die Verpackung sperriger Verpackungsformen (kleine Spritzen, Ampullen, Fläschchen), aber nicht für die Verpackung von Blistern. Wettbewerber B bietet keinerlei Validierung bei der Vorbereitung der Kanister. Die Kanister/Boxen werden von PillPick verarbeitet, das die Unit-Dose-Beutel herstellt. Jede Unit-Dose-Tüte ist mit einem zweidimensionalen Barcode gekennzeichnet. Die Größe des Beutels wird automatisch an die Größe des Medikaments angepasst. Die Unit-Dose-Beutel werden im PillPick-Speichermodul (DrugNest) gespeichert. Gegenüber den sonst in Deutschland üblichen Schlauchverblisterungssystemen, muss somit die aktuell im Markt übliche Blisterware nicht aufwendig entblistert und wieder verblistert werden. Es können sowohl Bulk-Ware/Schüttware, als auch klassische Klinikpackungen verarbeitet werden. Die Haltbarkeiten der Arzneimittel werden somit nicht negativ beeinflusst und auch das Risiko einer sogenannten Kreuzkontamination (Übertragung von Arzneimittelrückständen bei der Neuverblisterung der Arzneimittel) besteht nicht. Die Anpassung der Schlauchlänge führt zur optimierten Nutzung des Verbrauchsmaterials und stellt eine Reduktion gegenüber einer Schlauchverblisterung dar. Somit wird sowohl Müll bei der Entblisterung, als auch bei der Verblisterung, vermieden. Hinzu kommt, dass es sich hierbei nicht um preisintensiven Datenmüll handelt, da die Unit Dose Beutel des PillPick keine direkten Patientendaten aufgedruckt haben, sondern nur das Etikett des patentierten Rings eine Beschriftung trägt. Außerdem ist eine lückenlose Rückführung aller nicht benötigten Medikamente möglich und Medikationsänderungen führen nicht zu einem kompletten Verwurf der jeweiligen Dosis. Das passt zum Leitbild der HBK gGmbH als Green Hospital und spart extreme Kosten bei der Entsorgung . Nur die Patientenkarte des Rings beinhaltet Patienteninformationen. Bei allen anderen Bestandteilen des Rings, müssen keine Vorschriften zum Datenschutz bei der Entsorgung beachtet werden und können dadurch auf regulärem Weg entsorgt werden. Die Einzeldosen bleiben im gesamten Prozess neutral. Das zu beauftragende Automatisierungskonzept sieht die Installation von einem PillPickSystem in der Krankenhausapotheke inklusive der Integration der Systeme in die vorhandene IT-Infrastruktur vor. Nach Validierung und Freigabe der Medikation (CPOE/ID PHARMA APO) erfolgt die Weitergabe an die PillPick- Software und diese gibt automatisch die patientenspezifische Medikation aus. Das Patientenetikett enthält neben den persönlichen Patientendaten, die Medikamentenliste in chronologischer Reihenfolge der Verabreichung, außerdem die Wirkstoffe mit Dosierung, sowie einen Aufdruck mit dem Einnahmezeitpunkt und Hinweisen zur Einnahme und Lagerung der Medikamente. Dieser vollintegrierte Workflow erfolgt ohne jegliche menschliche Unterstützung und eine Manipulation ist hier vollständig ausgeschlossen. Somit entsteht, für die produzierende Krankenhausapotheke, ein Höchstmaß an Sicherheit. Die Verpackungs- und Lagereinheiten sind integriert und automatisch miteinander verbunden.Über den aufgedruckten Barcode am Patientenetikett und in Kombination mit dem Scannen des Patientenarmbandes, kann später auf Station die Dokumentation der Gabe stattfinden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: POT Project on time GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 023326663409
Stadt: Gevelsberg
Postleitzahl: 58285
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
Telefon: +4923326663409
Rollen dieser Organisation
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: HBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH
Registrierungsnummer: t:0375 51-2233
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08060
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Andreas Schmidt
Telefon: 0375 512233
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Swisslog Healthcare AG Branch Germany
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: t: 00491635060963
Stadt: Westerstede
Postleitzahl: 26655
Land, Gliederung (NUTS): Ammerland (DE946)
Land: Deutschland
Telefon: +491635060963
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: t: 00493419773800
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +493419773800
Fax: +493419771049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 780621bf-9232-4965-8f60-f9d25d2ab482  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 456276-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 147/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2024

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