Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – SPNV-Leistungen Vogtlandnetz

453060-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – SPNV-Leistungen Vogtlandnetz
OJ S 146/2024 29/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSPNV-Leistungen Vogtlandnetz
BeschreibungDieses Vergabeverfahren betrifft die SPNV-Leistungen im Vogtlandnetz. Nähere Angaben zu den zu vergebenden Leistungen sind unter Gliederungspunkt 5 (Los) aufgeführt.
Kennung des Verfahrensa08bea0a-a053-438d-aa39-4628afc77b67
Vorherige Bekanntmachung: 398007-2024
Interne KennungVLN
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAuerbach, Falkenstein, Plauen, Reichenbach
Land, Gliederung (NUTS)Vogtlandkreis (DED44)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie zu vergebenden SPNV-Leistungen sind auf den in Gliederungspunkt 5.1 benannten Strecken und sämtlichen davon erfassten Gebieten zu erbringen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit §§ 131 Abs. 1, 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeZum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Unterlagen vorzulegen: (1) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Für die Eigenerklärung kann ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Formular verwendet werden. Die Auftraggeber werden vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG, § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 Satz 5 SchwarzArbG). Darüber hinaus behalten sich die Auftraggeber die Einholung einer Auskunft nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO vor. (2) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen. Für den Nachweis, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bewerbern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Soweit die in Satz 1 genannten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht ausgestellt werden oder soweit darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt werden, können sie nach § 48 Abs. 6 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt. (3) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage zum Beispiel durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Abgabe eines Teilnahmeantrags und eines Angebots in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wird (vgl. Positionspapier der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 08. November 2001 zur kartellrechtlichen Beurteilung von Bietergemeinschaften bei Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen). Hierzu ist für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft eine im Rahmen des zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, zum Beispiel weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier gegenständlichen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, sich erfolgversprechend am Vergabeverfahren zu beteiligen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: SPNV-Leistungen Vogtlandnetz
Beschreibung: Die zu vergebenden SPNV-Leistungen haben einen Umfang von jährlich ca. 2,28 Mio. Zugkilometern und betreffen das fahrplanmäßige Angebot auf den folgenden Strecken: RB 1 Zwickau-Zentrum – Zwickau Hbf – Falkenstein – Kraslice; RB 2 unterteilt in RB 2a Zwickau-Zentrum – Zwickau Hbf – Plauen (Vogtl) ob Bf – Hof und RB 2b Zwickau-Zentrum – Zwickau Hbf – Plauen (Vogtl) ob Bf – Bad Brambach – Cheb (ohne tschechischen Abschnitt); RB 5 Mehltheuer – Plauen (Vogtl) – Falkenstein. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer SPNV-Leistungen im Umfang von jährlich ca. 105.000 Zugkilometern auf dem tschechischen Abschnitt der Strecke RB 2b Bad Brambach – Vojtanov – Cheb eigenwirtschaftlich zu erbringen. Es ist vorgesehen, dass sämtliche Leistungen im Zeitraum von zwölf Fahrplanjahren vom Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2041 zu erbringen sind. Sofern nach dem Ergebnis der Verhandlungen sowie dem Inhalt der endgültigen Angebote dadurch keine Diskriminierung einzelner Bewerber oder Bieter bewirkt wird, kann die Vertragslaufzeit abweichend davon die zwölf Fahrplanjahre vom Fahrplanwechsel im Dezember 2028 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2040 oder vom Fahrplanwechsel im Dezember 2027 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2039 umfassen. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Verkehrsvertrag unabhängig davon eine kürzere Laufzeit (mindestens acht Fahrplanjahre) ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2027, 2028 oder 2029 haben.
Interne Kennung: VLN
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Auerbach, Falkenstein, Plauen, Reichenbach
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu vergebenden SPNV-Leistungen sind auf den in Gliederungspunkt 5.1 benannten Strecken und sämtlichen davon erfassten Gebieten zu erbringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns09/12/2029
Enddatum der Laufzeit15/12/2041
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 398007-2024
Zusätzliche Informationen: 1) Auftraggeber des zu vergebenden Verkehrsvertrags sind ausschließlich der ZVV und die BEG. Soweit Leistungen auf dem Gebiet des Zweckverbands Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) zu erbringen sind, ist geplant, dass der ZVV die damit verbundenen Rechte und Pflichten gegenüber dem Auftragnehmer wahrnimmt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem ZVMS. Zudem sind in dem aus Gliederungspunkt 5.1 ersichtlichen Umfang vom Auftragnehmer Leistungen im Gebiet des tschechischen Aufgabenträgers Karlovarský kraj eigenwirtschaftlich zu erbringen, der wie der ZVMS nicht Auftraggeber des zu vergebenden Verkehrsvertrags ist. 2) Zur Angabe in Gliederungspunkt 5.1.12 (Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig): Nach den Bewerbungsbedingungen besteht die Möglichkeit, die Leistungen mit dem Leistungsverzeichnis I ohne Vorgabe der Traktionsarten anzubieten oder mit dem Leistungsverzeichnis II unter Vorgabe einer BEMU-Traktion für bestimmte Linien oder mit beiden Leistungsverzeichnissen. Zu jedem ausgefüllten Leistungsverzeichnis muss mit dem Angebot ein darauf bezogenes Kalkulationsschema vorgelegt werden. Zudem müssen mit dem Angebot zu jedem ausgefüllten Leistungsverzeichnis darauf bezogene Konzepte eingereicht werden. 3) In den Bewerbungsbedingungen ist eine finanzielle Obergrenze festgelegt. Sofern kein endgültiges Angebot eingeht, dessen Preis die finanzielle Obergrenze nicht überschreitet, wird das Vergabeverfahren aufgehoben. 4) Werden nach der vom Bewerber bzw. Bieter eingereichten Erklärung zu Unterauftragnehmern für wesentliche Hauptleistungen, das heißt für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe von Gliederungspunkt 2.1.6 (Ausschlussgründe) und 5.1.9 (Eignungskriterien) auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag, Erstangebot bzw. endgültigen Angebot nachzuweisen. Die Nachweise sollen zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Einreichung in diesem Vergabeverfahren nicht älter als zwölf Monate sein. Das EVU ist stets verpflichtet, einen bedeutenden Teil (hier: mehr als 50 %) der Verkehrsleistung mit Eisenbahnfahrzeugen und der Serviceleistungen in den Zügen durch Zugbegleiter selbst zu erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). 5) Eignungsleihe: Möchte der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auch im Fall einer solchen Eignungsleihe ist das EVU gemäß Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 verpflichtet, einen bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen (hier mindestens 50 %). Der Bewerber hat zudem mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben dieser Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorzulegen, nach welcher der Bewerber und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. 6) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft: Sofern sich Unternehmen am Vergabeverfahren als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft beteiligen möchten, ist dies bereits im Teilnahmeantrag vorzusehen. Eine Veränderung der Zusammensetzung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nicht zulässig. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben mittels gesonderter Erklärung mit dem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder zu benennen. Zudem ist eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens zu bezeichnen. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und gegebenenfalls zu durchgeführten Maßnahmen zur Selbstreinigung genannten Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Für die Prüfung der Eignung wird die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Eignung eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zur Durchführung der Fahrbetriebsleistungen wird für die Eignung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nur insoweit berücksichtigt, wie dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der verbindlichen Arbeitsverteilung dafür zuständig ist/sind. Die verbindliche Arbeitsverteilung ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags darzulegen, wenn entsprechende Nachweise für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegt werden. 7) Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). 8) Die Angabe unter Gliederungspunkt 5.1.9 (Information über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens), nach der die Mindestanzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber drei beträgt, ist unzutreffend. Vorliegend ist keine Mindestanzahl festgelegt. Die Eintragung ist lediglich erfolgt, da das Formular die Angabe eines Werts erfordert, der größer als zwei ist. 9) Die Angabe in Gliederungspunkt 5.1.12, nach der die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge am "13/09/2024 12:00 +02:00" endet, ist so zu verstehen, dass die genannte Frist am 13.09.2024 um 12:00 Uhr MESZ endet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen: (1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. (2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird. (3) Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie eine solche Bescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird. (4) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Hierbei werden auch die Beziehungen zum Gesellschafter bzw. den Gesellschaftern mit bestehenden und zukünftig vorgesehenen Ausstattungserklärungen bzw. Ausstattungsbescheinigungen einbezogen. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: (1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate. (2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bewerber reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach (3) ausreichend. (3) Erklärungen zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (4) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse, eventuell bestehende Ergebnisabführungsverträge oder Patronatserklärungen inkl. – soweit vorhanden – einer Erklärung des/der Gesellschafter/s zur zukünftigen Fortführung der ausreichenden finanziellen Ausstattung der Gesellschaft. (5) Hinweis: Für den Fall, dass die Nachweise nach (1) bis (4) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behalten sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV erforderlich sind. Der Bewerber muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags in mindestens einem Jahr SPNV-Leistungen im Umfang von mindestens 500.000 Zugkm erbracht haben. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: (1) Liste der wesentlichen vom Bewerber erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). (2) Der Bewerber bzw. Bieter hat für wesentliche Hauptleistungen, das heißt für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, sofern dies zutrifft, anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Eine entsprechende Erklärung ist auch mit dem Erstangebot sowie mit dem endgültigen Angebot vorzulegen, wobei Veränderungen jeweils zulässig sind. Für die Vertragsdurchführung ist die mit dem endgültigen Angebot vorgelegte Erklärung maßgeblich.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E59651782
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E59651782
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentlichen Auftraggeber können Unterlagen nach § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 VgV nachfordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB lautet: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV)
Registrierungsnummer: Steuer-Nr. 223/144/00708
Postanschrift: Göltzschtalstraße 16  
Stadt: Auerbach/Vogtland
Postleitzahl: 08209
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZVV
Telefon: +49 374483020
Fax: +49 3744830239
Internetadresse: www.vogtlandauskunft.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003196
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69  
Stadt: München
Postleitzahl: 81379
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZVV
Telefon: 000
Internetadresse: www.beg.bahnland-bayern.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID der Landesdirektion Sachsen: DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 977 3800
Fax: +49 341 977 1049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 72b99554-da8c-4878-a73d-cafd5a9e4dc6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 453060-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/07/2024

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Sebnitz
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Stauchitz
Steinberg
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Stollberg
Stolpen
Strehla
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