2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Limbach-Oberfrohna
Postleitzahl 09212
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Die Objekte können besichtigt werden. Die Besichtigung ist nicht verpflichtend. Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des Auftraggebers ist in den Objekten zwingend erforderlich. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist. Daher wird den Bietern empfohlen, an einer Objektbegehung der zu reinigenden Räume/Flächen und der für die Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe teilzunehmen. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des Bieters. Details zur Terminvereinbarung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 19.08.2024, 10:00 Uhr, bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseits keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht. Um Fragen und Antworten rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 14.08.2024, 10:00 Uhr. Die für den Wettbewerb relevanten Bieterfragen werden in anonymisierter Form einheitlich an alle Bewerber/Bieter über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der Vergabestelle (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2024 gültigen Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Los 1 und 2: mindestens Lohngruppe 1; Los 3 bis 5: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2024 gültigen Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 BVB Reinigung während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BVB Reinigung Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergabeverordnung
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Betrugsbekämpfung: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Konkurs: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Entrichtung von Steuern: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB