Deutschland – Netzausrüstung – Aktive Netzwerkkomponenten

417199-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Netzausrüstung – Aktive Netzwerkkomponenten
OJ S 135/2024 12/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAktive Netzwerkkomponenten
BeschreibungDataport nimmt in den sechs Trägerländern in unterschiedlichem Umfang Netzbeschaffungs-, Netzbetriebs und Netzerhaltungsaufgaben wahr. Diese Ausschreibung umfasst das gesamte Leistungsspektrum an Switches, Routern und Firewallsystemen für das zentrale Netzwerk im Rechenzentrumsbereich, für den WAN- und LAN-Bereich sowie Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit diesen Produkten benötigt werden (bedarfsweise Betriebsunterstützung, Support- und Serviceunterstützung). Die Aufteilung in Lose wurde, soweit technisch und organisatorisch durchführbar, gemäß der technischen Gruppierung vorgenommen: Los 1: Aktive Netzkomponenten für lokale- und für Weitverkehrsnetze (LAN&WAN) Los 2: Firewall- und Kryptosysteme sowie Identity Services Engines Los 3: Schnittstellenmodule des Herstellers Flexoptics Die betreffenden Netzstrukturen sind über Jahre hinweg gewachsen und wurden ständig weiterentwickelt und optimiert. Die so entstandene Homogenität der Netze muss aus technischen, betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen erhalten bleiben. In diesem Vergabeverfahren soll für jedes Los ein Auftragnehmer gefunden werden, der die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft erbringt. Vorgesehen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf Basis der EVB-IT Systemlieferungs-AGBs mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren und zwei Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber von jeweils einem Jahr. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Kennung des Verfahrensa7ac93d4-fa7f-47a9-86c9-a22db69e79b9
Interne KennungDP-2024000065
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32420000 Netzausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 32422000 Netzkomponenten, 50312300 Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Altenholz/Kiel, Bremen, Hamburg, Magdeburg, Rostock
Postleitzahl 00000
Land, Gliederung (NUTS)Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Der Auftraggeber wird in jedem Los jeweils maximal bis zu 200% des bezuschlagten Angebotspreises (gem. Teil C – Leistungsverzeichnis Los 1 / 2 / 3 „Gesamtbetrag“ zzgl. Umsatzsteuer) als Höchstmenge/Höchstwert aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Aktive Netzkomponenten für lokale- und für Weitverkehrsnetze (LAN&WAN)
Beschreibung: Dieses Los dient der Beschaffung von Netzkomponenten sowohl für den Netzausbau, als auch für den Netzunterhalt sowie für den Ersatz defekter Baugruppen und Systeme. Daraus ergibt sich für diese Komponenten eine Herstellerbindung, die der Erhaltung der vorhandenen Herstellerhomogenität Rechnung trägt. Die Gründe dafür sind folgende: • Die internen Aufwände von Dataport zur Pflege des für den Betrieb des gesamten Netzes erforderlichen Know-hows werden dadurch minimiert (Einarbeitung, Schulung, Aneignung von Routine im Umgang mit den Netzkomponenten, Betriebssicherheit). • Die Hard- und Software unterliegen bei Dataport vor ihrer ersten Implementierung einem Test und Freigabeprozess. Da die Software zumeist auf mehreren Komponenten desselben Herstellers zum Einsatz kommt, verringert sich der Aufwand für diesen Prozess. • Für eine homogene Netzstruktur wird vom Hersteller ein spezifisches Netzmanagement bereitgestellt, das ein Höchstmaß an Managementfunktionen für jede Netzkomponente und für das Netz insgesamt zur Verfügung stellt. Heterogene Netze können nur mit Umbrella-Managementsystemen überwacht und betrieben werden. Die Managementzugriffe und Funktionen sind gegenüber den Herstellerspezifischen Systemen i. d. Regel eingeschränkt. • Im Zuge von Sicherheitschecks und Netzaudits werden Systemlinien betrachtet. Sind diese Linien heterogen, erhöht sich der Aufwand erheblich. • Verschlüsselungs- und Policy-Verfahren lassen sich nur in homogenen Netzen durchgängig konfigurieren. Bruchstellen durch Inhomogenität müssen bei jeder betreffenden Netzveränderung intensiv neu betrachtet werden. • Die komplexen, optimierten Netzstrukturen in den vorhandenen Netzen können ihre Leistung nur innerhalb einer Produktlinie optimal entfalten. Leistungseinbußen aufgrund von Einschränkungen beim Einsatz qualitätssichernder Verfahren für Echtzeitverfahren würden die Kundenzufriedenheit unmittelbar negativ beeinflussen. • Zur Behebung komplexer Netzbeeinträchtigungen und Störungen wird häufig Hersteller-unterstützung erforderlich. In einem heterogenen Umfeld müssten mehrere Hersteller unterstützen, deren Aktivitäten koordiniert werden müssten. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert herstellerübergreifende Zusammenarbeit, die aufgrund der Wettbewerbssituation in der Regel nicht gewährleistet ist. In einem homogenen Netz ist die Verantwortlichkeit für Fehlfunktionen und Inkompatibilitäten eindeutig zuweisbar. •Konstruktive Zusammenarbeit bei der Fehleranalyse ist mit dem einen Hersteller einer Produktpalette in dessen Interesse, während es bei mehreren Herstellern häufig zu Fingerpointing und Zurückweisen von Verantwortlichkeit kommt. Dementsprechend werden im Leistungsverzeichnis zu Los1 ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco angefragt.
Interne Kennung: 89d915d4-f35c-4187-a5de-01831317bd2a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32420000 Netzausrüstung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns19/08/2024
Enddatum der Laufzeit18/08/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht bis spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird; nach Ablauf von 48 Monaten endet der Vertrag automatisch.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Fortführung von Los 1 Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien, Beschreibung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über die höchste technische Zertifizierungsstufe des Herstellers Cisco im Bereich Netzwerktechnologie verfügen, mit einer kurzen Beschreibung der jeweiligen Qualifikationen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Nachweise. d) Partnerstatus: Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus heran. Das Kriterium „Partnerstatus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter den Nachweis erbringt, dass er über einen Partnerstatus oberster Stufe der Herstellerfirma Cisco verfügt und dieser noch mindestens 3 Monate nach dem Öffnungstermin der Angebote gültig ist. Sollte kein ausreichender Nachweis erbracht werden können, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Die Anforderungen an das Kriterium Qualitätsmanagement gelten als erfüllt, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Bieter über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2008 / 9001:2015 bzw. gleichwertig verfügt oder ersatzweise die Implementierung allgemeiner Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe dargestellt hat. Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Kontinuität der Umsatzentwicklung
Beschreibung: a) Kontinuität der Umsatzentwicklung: Die Abfrage zu den Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist in der eVergabe entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Sollte die Kontinuität der Umsatzentwicklung anhand der Angaben nicht nachgewiesen werden, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Referenzen b) Kontinuität der Personalentwicklung c) Qualifikation des einzusetzenden Personals d) Partnerstatus e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Beschreibung: a) Referenzen: Es sind mindestens zwei (in den Losen 1 und 2) bzw. ein (Los 3) vergleichbare/s Referenzprojekt/e, welche/s seit dem 31.12.2020 erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für die Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und gilt als erfolgreich abgeschlossen, - wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. - Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Beschaffungsgegenstände beschreiben: -- Für Los 1 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt: --- mindestens zwei Referenzen mit einer Kombination aus fünf Systemen aus unterschiedlichen Kategorien oder eine Referenz mit mindestens sieben Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien. -- Für Los 2 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt: --- mindestens zwei Referenzen mit einer Kombination aus mindestens 2 Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien oder eine Referenz mit mindestens drei Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien. -- Für Los 3 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt: --- mindestens eine Referenz mit mindestens 50% der aufgeführten Schnittstellen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. b) Kontinuität der Personalentwicklung: Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalentwicklung aus. Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht. c) Qualifikation des einzusetzenden Personals: Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalprofil 1 – 4 aus. Das eingesetzte Personal gilt als qualifiziert, sofern folgende Nachweise erbracht werden: - Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über eine technische Zertifizierungsstufe des Herstellers Cisco im Bereich Netzwerktechnologie verfügen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können, --> Fortführung unter Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen, Zusätzliche Informationen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Aufgrund des Dataport Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten von Dataport sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDataport AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Firewall- und Kryptosysteme sowie Identity Services Engines
Beschreibung: Im Rahmen dieses Loses werden Firewall- und Kryptosysteme beschafft, die sowohl zentral, als auch dezentral zum Einsatz kommen. Dataport setzt hierbei die Empfehlungen des BSI bezüglich des dreistufigen PAP-Firewall-Modells um. Entsprechend muss ein zweiter Hersteller bei der Beschaffung der Komponenten berücksichtigt werden. Für das Datacenter Steuern und für Anschlussnetze von Schulen gelten besondere, sehr spezielle Anforderungen an Sicherheit und Firewalling. Hier hat sich das dritte, sehr komplexe Firewallsystem von Palo Alto im Rahmen einer Ausschreibung in 2019 durchgesetzt und etabliert, das ebenfalls Gegenstand dieses Loses ist. Im Vorfeld dieser Ausschreibung sind die Auswirkungen sorgfältig untersucht worden, die das Einbringen von Komponenten zusätzlicher Hersteller in die vorhandenen Strukturen nach sich zöge. Im Bereich der zentralen Komponenten sind die Firewallsysteme Bestandteil von Funktionsblöcken, die in der vorhandenen Konstellation aufeinander abgestimmt sind. Die zentralen Netzwerke bestehen unter anderem aus dem Funktionsblock Lokationsebene. An diese Lokationsebene schließt sich eine Filterinstanz bestehend aus Firewalls (FW) an. Diese Firewalls sind, wie die Lokationsebene selbst durch logische Trennung unterteilt, so dass der Datenverkehr auch durch diese Geräte getrennt geführt wird. Der Einsatz eines anderen Firewallherstellers in diesem Bereich wäre zwar möglich, würde jedoch dazu führen, dass dadurch die komplette Firewallinstanz ersetzt werden müsste. Gegebenenfalls wäre zudem der Ersatz jeder virtuellen FW nur durch eine physikalische FW möglich. Die Firewalls müssten die Technologie unterstützen, an zwei Switche zu koppeln und beide gleichrangig zu nutzen. Technologisch bedeutet dies einen erheblichen Rückschritt. Für die Erweiterung und für den Ersatz von Firewallstrukturen in diesem Bereich können entsprechend nur Komponenten des Herstellers Cisco eingesetzt werden, weil nur diese sich in die vorhandene Protokollstruktur einfügen lassen und dadurch der Austausch zahlreicher intakter Komponenten entbehrlich bleibt. Als zweites Firewallsystem sind im BOS-Umfeld bereits GeNUA-Systeme im Einsatz. Diese sind gemäß den Vorgaben der BDBOS zur Verschlüsselung von Linien im BOS-Netz einzusetzen. Alternativ käme hier ein weiterer Hersteller in Betracht, der ebenfalls die erforderliche Zertifizierung besitzt. Da jedoch die Interoperabilität gerade im Bereich der Verschlüsselung zwischen unterschiedlichen Herstellern nicht gegeben ist, kommen für die Erweiterung und für den Systemaustausch in diesem Bereich ausschließlich GeNUA-Systeme in Betracht. Für die Erweiterung von Firewallstrukturen für das DCS und für die Verbesserung der Sicherheit in den Anschlussnetzen von Schulen kann ausschließlich das System eingesetzt werden, das dort bereits etabliert ist. Nur so kann die Funktion des Gesamtsystems ungestört sichergestellt werden. Somit werden im Leistungsverzeichnis zum Los 2 gezielt und ausschließlich Komponenten der Hersteller Cisco, GeNUA, Palo Alto und, für die Erweiterung vorhandener Kundenstrukturen Sophos und Checkpoint gefordert.
Interne Kennung: c3111ebe-6504-47ab-8f61-f4224380b5a9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32420000 Netzausrüstung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns19/08/2024
Enddatum der Laufzeit18/08/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht bis spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird; nach Ablauf von 48 Monaten endet der Vertrag automatisch.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Fortführung von Los 1 Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien, Beschreibung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über die höchste technische Zertifizierungsstufe des Herstellers Cisco im Bereich Netzwerktechnologie verfügen, mit einer kurzen Beschreibung der jeweiligen Qualifikationen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Nachweise. d) Partnerstatus: Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus heran. Das Kriterium „Partnerstatus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter den Nachweis erbringt, dass er über einen Partnerstatus oberster Stufe der Herstellerfirma Cisco verfügt und dieser noch mindestens 3 Monate nach dem Öffnungstermin der Angebote gültig ist. Sollte kein ausreichender Nachweis erbracht werden können, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Die Anforderungen an das Kriterium Qualitätsmanagement gelten als erfüllt, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Bieter über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2008 / 9001:2015 bzw. gleichwertig verfügt oder ersatzweise die Implementierung allgemeiner Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe dargestellt hat. Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Kontinuität der Umsatzentwicklung
Beschreibung: a) Kontinuität der Umsatzentwicklung: Die Abfrage zu den Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist in der eVergabe entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Sollte die Kontinuität der Umsatzentwicklung anhand der Angaben nicht nachgewiesen werden, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Referenzen b) Kontinuität der Personalentwicklung c) Qualifikation des einzusetzenden Personals d) Partnerstatus e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Beschreibung: a) Referenzen: Es sind mindestens zwei (in den Losen 1 und 2) bzw. ein (Los 3) vergleichbare/s Referenzprojekt/e, welche/s seit dem 31.12.2020 erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für die Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und gilt als erfolgreich abgeschlossen, - wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. - Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Beschaffungsgegenstände beschreiben: -- Für Los 1 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt: --- mindestens zwei Referenzen mit einer Kombination aus fünf Systemen aus unterschiedlichen Kategorien oder eine Referenz mit mindestens sieben Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien. -- Für Los 2 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt: --- mindestens zwei Referenzen mit einer Kombination aus mindestens 2 Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien oder eine Referenz mit mindestens drei Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien. -- Für Los 3 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt: --- mindestens eine Referenz mit mindestens 50% der aufgeführten Schnittstellen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. b) Kontinuität der Personalentwicklung: Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalentwicklung aus. Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht. c) Qualifikation des einzusetzenden Personals: Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalprofil 1 – 4 aus. Das eingesetzte Personal gilt als qualifiziert, sofern folgende Nachweise erbracht werden: - Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über eine technische Zertifizierungsstufe des Herstellers Cisco im Bereich Netzwerktechnologie verfügen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können, --> Fortführung unter Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen, Zusätzliche Informationen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Aufgrund des Dataport Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten von Dataport sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDataport AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Schnittstellenmodule des Herstellers Flexoptics
Beschreibung: Im Rahmen dieses Loses werden Schnittstellenmodule für die zuvor beschriebenen Netzwerkkomponenten und für den Ersatz und die Erweiterung bereits vorhandener Systeme beschafft. Die Kompatibilität mit der vorhandenen Netzplattform wurde von Dataport für diese Produkte hinlänglich getestet und für diese Module besteht ein entsprechendes Programmierumfeld. Ein Vergleichsprodukt eines anderen Herstellers kommt deshalb nicht in Betracht.
Interne Kennung: 850dbd82-e167-4044-a413-7a4820118c0c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32420000 Netzausrüstung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns19/08/2024
Enddatum der Laufzeit18/08/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht bis spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird; nach Ablauf von 48 Monaten endet der Vertrag automatisch.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Kontinuität der Umsatzentwicklung
Beschreibung: a) Kontinuität der Umsatzentwicklung: Die Abfrage zu den Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist in der eVergabe entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Sollte die Kontinuität der Umsatzentwicklung anhand der Angaben nicht nachgewiesen werden, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Referenzen b) Kontinuität der Personalentwicklung e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Beschreibung: a) Referenzen Es sind mindestens zwei (in den Losen 1 und 2) bzw. ein (Los 3) vergleichbare/s Referenzprojekt/e, welche/s seit dem 31.12.2020 erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für die Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und gilt als erfolgreich abgeschlossen, - wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. - Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Beschaffungsgegenstände beschreiben: -- Für Los 1 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt: --- mindestens zwei Referenzen mit einer Kombination aus fünf Systemen aus unterschiedlichen Kategorien oder eine Referenz mit mindestens sieben Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien. -- Für Los 2 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt: --- mindestens zwei Referenzen mit einer Kombination aus mindestens 2 Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien oder eine Referenz mit mindestens drei Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien. -- Für Los 3 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt: --- mindestens eine Referenz mit mindestens 50% der aufgeführten Schnittstellen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. b) Kontinuität der Personalentwicklung Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalentwicklung aus. Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht. e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung Die Anforderungen an das Kriterium Qualitätsmanagement gelten als erfüllt, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Bieter über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2008 / 9001:2015 bzw. gleichwertig verfügt oder ersatzweise die Implementierung allgemeiner Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe dargestellt hat. Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Aufgrund des Dataport Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten von Dataport sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDataport AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14  
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Internetadresse: http://www.dataport.de
Profil des Erwerbers: https://vergabeverfahren.dataport.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung9410caba-969a-40c4-97b8-ef5d6b220537-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e2c53dfc-013e-4746-8141-212b45db4655 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/07/2024 14:44:47 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 417199-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/07/2024

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Hohenlockstedt
Hohenwestedt
Hooge
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Neustadt in Holstein
Niebüll
Norderstedt
Nordstrand
Nortorf
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Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
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Stockelsdorf
Strande
Süderbrarup
Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr