5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.10.2024 und hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einer - nur für den Auftraggeber - zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch weiter von Jahr zu Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. der weiteren Jahreslaufzeit gekündigt wird. Maximal ist eine Verlängerung um weitere 2 Jahre möglich. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren möglich. Der Vertrag endet nach Ablauf von spätestens 4 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Es werden Mindestanforderungen an die Eignung im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gestellt.
Beschreibung: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es wurden folgende Mindestkriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Auswertung der ANLAGE Umsatz (eVergabe Kriterium 1.2.2.1.2.1.1 (Los 1)] Die ANLAGE Umsatz ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt für das jeweils angebotene Los einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags im letzten aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens in Los 1: 2,8 Mio. Euro netto beträgt. Der Tätigkeitsbereich des Auftrages umfasst dabei den Bereich der kritischen Infrastruktur. Betriebshaftpflichtversicherung: [Auswertung der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 1.2.2.1.2.2.1 (Los 1)] Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt für das jeweils angebotene Los einzureichen sowie zusätzlich im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft vollständig ausgefüllt einzureichen. Beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage vollständig aus-gefüllt von dem Hauptauftragnehmer einzureichen. Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden sein oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt werden: • Personenschäden für die einzelne Person und Sachschäden: jeweils 10.000.000 €. Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundes-/Landesdatenschutzgesetze und Verlust bewachter Sachen: jeweils 5.000.000 €.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Es werden Mindestanforderungen an die Eignung im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gestellt.
Beschreibung: Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Es wurde folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 1.2.2.2.2.1 (Los 1)] (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, für jedes Los anzugeben. (Das heißt, wenn die Angebotsfrist bspw. am 30.06.2024 endet, können Referenzen aus dem Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.06.2024 eingereicht werden). Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese mindestens seit dem 01.01.2023 bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn der Vertrag seit mindestens einem Jahr zur Anwendung kommt. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, - wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. - Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch öffentliche Auftraggeber) beschreiben. - Darüber hinaus wird bzgl. der Angabe von Referenzprojekten berücksichtigt, dass der Bieter über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden bzw. sonstigen öffentlichen Stellen verfügt und auf deren Bedarfe, insbesondere zur Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen und Vorgaben, eingestellt ist bzw. diese in der Projektumsetzung berücksichtigt wurden. Wenn mit einer Referenz die Anforderungen an mehrere Lose abgedeckt werden, darf diese Referenz bei mehreren Losen angegeben werden. Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Auswertung der Angaben zum Qualitätsmanagement (eVergabe Kriterium 1.2.2.2.3.1 (Los 1)] Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben für das jeweils angebotene Los zu machen. Mit dem Angebot vollständig einzureichen sind: - Zertifizierungen DIN 77200/1 und DIN 77200/2 - DIN EN ISO 9001 Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN 77200-1, DIN 77200-2 und DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) besitzt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nach-weis von dem Unternehmen einzureichen, welches den betreffenden Leistungsteil, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018. Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Als wirtschaftlichstes Angebot wird das Angebot angesehen, das von den im Schwankungsbereich liegenden Angeboten den höchsten Leistungspunktwert (L) erzielt hat.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Mit dem Angebot ist das Dokument „Sicherheitsüberprüfung“ nach § 34 HmbSÜG zwingend für die Geschäftsführer ausgefüllt einzureichen. Der Vordruck ist mit den dort geforderten Angaben jeweils für 1 Person zu füllen. Der Vordruck ist bzgl. folgender Namen und Personen auszufüllen: • Name der Firma • Inhaber • Teilhaber • Gesellschafter • Geschäftsführer Sollten mehrere Geschäftsführer usw. vorhanden sein, sind entsprechende Anzahl von Vordrucken zu verwenden. Nach Zuschlagserteilung ist für jede einzusetzende Person das Dokument „Sicherheitsüberprüfung“ nach § 34 HmbSÜG zwingend ausgefüllt nachträglich einzureichen.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,• dem AN ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der AG für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der AN gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz SH (VGSH),• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu sen-den.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)