Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Erweiterung der Leistungsbestandteile des Auftrages im Rahmen des Vergabeverfahrens "Prüfungssoftware zur Erstellung elektronischer Freitextklausuren im Zweiten Juristischen Staatsexamen einschließlich Verwaltungssystem“ hinsichtlich der Durchführung des schriftlichen Teils der Staatlichen Pflichtfachprüfung

419578-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Erweiterung der Leistungsbestandteile des Auftrages im Rahmen des Vergabeverfahrens "Prüfungssoftware zur Erstellung elektronischer Freitextklausuren im Zweiten Juristischen Staatsexamen einschließlich Verwaltungssystem“ hinsichtlich der Durchführung des schriftlichen Teils der Staatlichen Pflichtfachprüfung
OJ S 135/2024 12/07/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErweiterung der Leistungsbestandteile des Auftrages im Rahmen des Vergabeverfahrens "Prüfungssoftware zur Erstellung elektronischer Freitextklausuren im Zweiten Juristischen Staatsexamen einschließlich Verwaltungssystem“ hinsichtlich der Durchführung des schriftlichen Teils der Staatlichen Pflichtfachprüfung
BeschreibungSeit dem 1. Januar 2023 wird die Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) in den schriftlichen Prüfungsarbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (ZJS) als reguläre Prüfungsform neben der handschriftlichen Bearbeitung umgesetzt. Zum Leistungsspektrum gehört die Bereitstellung der Prüfungssoftware nebst Verwaltungssystem und Online-Ansichtsmöglichkeit (sog. Demonstrationsportal), der Softwaresupport, die Bereitstellung der Prüfungshardware sowie der Full-Service-Support für die Prüfungsdurchführung vor Ort. Zum Zeitpunkt der Leistungsbeauftragung war Sachsen eines der ersten Bundesländer, welches die E-Klausur in der ZJS pilotiert und eingeführt hat. Die elektronische Klausurbearbeitung soll nun auch in der Staatlichen Pflichtfachprüfung (StPP) angeboten werden, um den Studierenden eine durchgängige elektronische Klausurbearbeitung im schriftlichen Teil der juristischen Staatsprüfungen zu ermöglichen. Die beauftragte Leistung soll dabei den Leistungsbestandteilen der bisherigen E-Klausur in der ZJS entsprechen, zzgl. eines Übungsportals zur Vorbereitung der Studierenden auf die elektronische Klausurbearbeitung als Übungsmöglichkeit. Zudem soll die Leistungserbringung in der Staatlichen Pflichtfachprüfung nur am Prüfungsstandort in bzw. im Raum Leipzig stattfinden.
Kennung des Verfahrensb06edddb-cce3-4234-b2de-51e86f1a275d
Interne KennungSID 2022-13a SMJus
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Leipzig
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Dresden
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
other - § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Erweiterung der Leistungsbestandteile des Vergabeverfahrens "Prüfungssoftware zur Erstellung elektronischer Freitextklausuren im Zweiten Juristischen Staatsexamen einschließlich Verwaltungssystem“ zur elektronischen Durchführung des schriftliche Teils der Staatlichen Pflichtfachprüfung
Beschreibung: Seit dem 1. Januar 2023 wird die Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) in den schriftlichen Prüfungsarbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (ZJS) als reguläre Prüfungsform neben der handschriftlichen Bearbeitung umgesetzt. Zum Leistungsspektrum gehört die Bereitstellung der Prüfungssoftware nebst Verwaltungssystem und Online-Ansichtsmöglichkeit (sog. Demonstrationsportal), der Softwaresupport, die Bereitstellung der Prüfungshardware sowie der Full-Service-Support für die Prüfungsdurchführung vor Ort. Zum Zeitpunkt der Leistungsbeauftragung war Sachsen eines der ersten Bundesländer, welches die E-Klausur in der ZJS pilotiert und eingeführt hat. Nun soll die elektronische Klausurbearbeitung auch in der Staatlichen Pflichtfachprüfung (StPP) angeboten werden, um den Studierenden eine durchgängige elektronische Klausurbearbeitung im schriftlichen Teil der juristischen Staatsprüfungen zu ermöglichen. Die zu beauftragende Leistung soll dabei den Leistungsbestandteilen der bisherigen E-Klausur in der ZJS entsprechen, zzgl. eines Übungsportals zur Vorbereitung der Studierenden auf die elektronische Klausurbearbeitung als Übungsmöglichkeit.
Interne Kennung: SID 2022-13a SMJus - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns04/07/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetSächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungIQUL GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Ergebnisses180 184,32 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag 01
TitelDurchführung Elektronische Klausur in der Staatlichen Pflichtfachprüfung
Datum der Auswahl des Gewinners26/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses04/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetSächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung225972-2022
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungSeit dem 1. Januar 2023 wird die Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) in den schriftlichen Prüfungsarbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (ZJS) als Regelangebot umgesetzt. Die Klausurform hat sich mittlerweile erfolgreich etabliert, nahezu alle Prüfungsteilnehmer/-innen der ZJS wählen das elektronische Prüfungsformat. Nun soll die elektronische Klausurbearbeitung auch in der Staatlichen Pflichtfachprüfung (StPP) angeboten werden, um den Studierenden eine durchgängige elektronische Klausurbearbeitung im schriftlichen Teil der juristischen Staatsprüfungen zu ermöglichen. Diese Erweiterung war im Vorfeld nicht vorgesehen: Der Altvertrag für die Dienstleistung in der ZJS wurde ab Januar 2023 geschlossen, nachdem das Prüfungsformat zuvor im Rahmen von Einzelaufträgen, u. a. im Probeexamen, im Zeitraum von Juni 2021 bis Dezember 2022 erprobt und pilotiert wurde. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war die Entwicklung hinsichtlich der weiteren Umsetzung und Ausweitung der E-Klausur in der StPP nicht ersichtlich. Sachsen hat zum damaligen Zeitpunkt als eines der ersten Bundesländer das Angebot der E-Klausur in der ZJS umgesetzt und es gab bis dahin kaum Erfahrungen in der Umsetzung der E-Klausur in der StPP, da auch andere Bundesländer diese noch nicht pilotierten. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lagen zudem die infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen für die Umsetzung der E-Klausur in der StPP in Sachsen noch nicht vor, sodass die Leistung nicht als Bestandteil des damaligen Vertrages erwogen wurde. Vielmehr wurde zunächst die Umsetzung des Projektes in der ZJS vorgenommen, da hierbei weniger Prüfungsteilnehmer/-innen und somit weniger räumliche und technische Ressourcen bereitgestellt werden mussten. Die Erforderlichkeit der zusätzlichen Leistung ergibt sich nun aus der Verbesserung der Leistung der E-Klausur durch die Erweiterung des bisherigen Angebotes in der ZJS für die StPP. Durch die Erweiterung der ursprünglichen Leistung wird ein übergreifendes und einheitliches Angebot der elektronischen Prüfungsdurchführung in beiden juristischen Staatsprüfungen mithilfe einer Prüfungssoftware für die Prüfungsteilnehmer/-innen geschaffen. Dahingehend erfolgt die Bereitstellung einer einheitlichen Prüfungsplattform mit gleichen Funktionen und einem identischen Ablauf für die Prüfungsteilnehmer/-innen. Die beauftragte Leistung entspricht dabei den Leistungsbestandteilen der E-Klausur in der ZJS, zzgl. eines Übungsportals zur Vorbereitung der Studierenden auf die elektronische Klausurbearbeitung als Übungsmöglichkeit.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenErweiterung des Altvertrages um die Leistungsbestandteile für die Durchführung der Elektronischen Klausur in der Staatlichen Pflichtfachprüfung in Sachsen
Abschnittskennung: CON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Registrierungsnummer: keine
Abteilung: Landesjustizprüfungsamt Sachsen
Postanschrift: Hansastraße 4  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Landesjustizprüfungsamt Sachsen
Telefon: 0351 56416214
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: IQUL GmbH
Registrierungsnummer: DE278972058
Postanschrift: TechnologiePark Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 75, Haus 27 / Ebene 10  
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51429
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
E-Mail: support@iqul.de
Telefon: +49 2204 585-0
Internetadresse: https://www.q-exam.net/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: ohne
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2709d089-fb4e-4c6f-b87c-10b65b416d0f - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 419578-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/07/2024

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