5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungen der LPH 2 und 3 vergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, den späteren Auftragnehmer auch mit den Leistungen der LPH 4 bis 8 zu beauftragen, voraussichtlich in den Stufen 2 (LPH 4 bis 6) und 3 (LPH 7 und 8). Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 29/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Registerauszug
Beschreibung: Vorzulegen ist ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) oder Nachweis der erlaub-ten Berufsausübung auf andere Weise gem. § 44 Abs. 1 VgV
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Bauvorlageberechtigung
Beschreibung: Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er oder ein bei ihm beschäftigter Mitarbeiter die Anforderungen gem. § 65 Abs. 2 SächsBO erfüllt. Demnach ist bauvorlageberechtigt, wer 1. die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen darf oder als auswärtiger Architekt nach § 35 Absatz 1 des Sächsischen Architektengesetzes in der jeweils geltenden Fassung, tätig wird; ein auswärtiger Architekt nach § 35 Absatz 1 des Sächsischen Architektengesetzes ist nur im Umfang der Bauvorlageberechtigung seines Niederlassungsmitgliedstaates bauvorlageberechtigt; oder 2. die Voraussetzungen des § 3a des Sächsischen Ingenieurgesetzes in der jeweils geltenden Fassung erfüllt. Der Nachweis ist zu führen durch zB einen Beleg der Eintragung bei einer deutschen Architektenkammer, durch einen Auszug aus der Liste oder ein Verzeichnis einer deutschen Ingenieurkammer gem. § 3a Sächsisches Ingenieurgesetz oder auf andere geeignete Weise.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzangaben
Beschreibung: Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den mit Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsätzen abzugeben. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Umsatz abgeben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Vorzulegen ist ein Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von 2 Mio. € für Personen- und 1 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (jeweils pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) durch Vorlage des Versicherungsscheins als Scan. Hinweis: Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckung bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine Eigenerklärung des Bewerbers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckung wie gefordert erhöht wird (abzugeben über das Formblatt Teilnahmeantrag). Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft eine Eigenerklärung beifügen, wonach für die Gemeinschaft im Auftragsfall ein Versicherungsschutz in geforderter Höhe vereinbart wird (keine Vorlage; selbst zu erstellen). In jedem Fall ist der Nachweis des Versicherungsschutzes wie gefordert Zuschlagsvoraussetzung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen - Mindestanforderung
Beschreibung: Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV nachweisen. Hierfür sind Referenzaufträge zu benennen, deren Leistungsanforderungen mit denen der hier zu vergebenden Leistungen nach Inhalt und Umfang vergleichbar sind. Es können Referenzen aus den letzten sieben Jahren benannt werden; Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Ein Projekt fällt noch in den Referenzzeitraum, wenn zwar die Planung außerhalb des Referenzzeitraums erstellt wurde, die Inbetriebnahme aber innerhalb der Frist erfolgte. Noch nicht in Betrieb genommene Vorhaben können nicht als Referenz benannt werden. Vergleichbar sind Referenzen für Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: - Erbringung mindestens LPH 2 bis 8, - Umbau im Bestand; kein Neubau, - Vorhaben betraf Bürogebäude; Verwaltungsgebäude; Schulgebäude (kein Woh-nungsbau) oder vergleichbar; klinische Nutzung oder hochinstallierte Bereiche nicht notwendig, - Bausumme (brutto, KG 200 bis 600) mindestens 2 Mio. €. Mindestanforderungen: - Anforderung 1: Jeder Bewerber muss mindestens drei im vorstehenden Sinne vergleichbare Referenzen nachweisen; - Anforderung 2: Mindestens ein im vorstehenden Sinne vergleichbares Referenzprojekt betraf ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude und erforderte entsprechende Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde. - Anforderung 3: In mindestens einem im vorstehenden Sinne vergleichbaren Referenzprojekt mussten die Bauleistungen gemäß VOB/A ausgeschrieben werden und der Bewerber war mit der LPH 7 beauftragt (Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber oder Zuwendungsempfänger). Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu nutzen. Zudem sollen zur Veranschaulichung bis zu 3 DIN A4-Seiten mit Bildern, Plänen etc. je Referenz beigefügt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Mindestanforderungen insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl - Mindestanforderung
Beschreibung: Einzureichen ist eine Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden. Mindestanforderung: Beim Bewerber müssen inkl. Inhaber:in mindestens 3 Berufsträger (Architekt:innen; Ingenieur:innen) beschäftigt sein.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbrin-gung eingesetzt werden sollen - Mindestanforderung
Beschreibung: Der/die vorgesehene Projektleiter*in muss über die Qualifika-tion „Architekt“ oder „Ingenieur“ in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder ver-gleichbar und über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung verfügen (vgl. § 54 SächsBO; der Auftragnehmer hat die Aufgabe des Entwurfsverfassers zu übernehmen). Die für die Bauüberwachung vorgesehene Mitarbeiter muss ein Diplom, einen Bachelor, einen Master oder vergleichbaren Abschluss mit der Berufsbezeichnung Ar-chitekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fach-richtung und eine angemessene Baustellenpraxis – mindestens 5 Jahre – verfügen (vgl. § 56 Abs. 2 SächsBO; der Auftragnehmer hat die Aufgabe des Bauleiters gem. § 56 Abs. 2 SächsBO zu übernehmen). Der Nachweis ist zum einen über das Formblatt Teilnahmeantrag und zum anderen über die Vorlage von Zeugnissen, Kammereintragungen oder auf ähnliche geeignete Weise und einen Kurzlebenslauf zu führen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Ein Bewerber kann gem. § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finan-zielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unter-nehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Hierzu muss er erklären und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklä-rung dieser Unternehmen (Eignungsleihgeber) vorlegt (diese würde der Auftraggeber unter Setzung einer kurzen Frist von wenigen Tagen anfordern; Bewerber haben sich darauf ein-zustellen). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Be-werber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Eignungs-leihgeber muss daher nicht zwingend selbst Leistungen erbringen. Davon abweichend kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die ein-schlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese (als sogen. „eignungsrelevante Unterauftragnehmer“) die Leistung er-bringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Ka-pazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorlie-gen. Daher müssen die verlangten Nachweise und Erklärungen auch für die benannten Eig-nungsleihgeber bzw. eignungsrelevanten Unterauftragnehmer vorgelegt werden. Der Bewerber muss ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, ersetzen. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erfor-derliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. Die entsprechende Erklärung würde gemeinsam mit der o. g. Verpflichtungserklärung abgefordert. Das Vorstehende gilt auch für Bewerbergemeinschaften. Soll eine Eignungsleihe erfolgen, sind die hierfür vorgesehenen Abschnitte im Formblatt „Teilnahmeantrag“ vollständig auszufüllen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität wird bewertet anhand der Unterkriterien Herangehensweise an die Aufgabe und Sicherung des Projekterfolgs: 40 %, Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals: 20 %, Präsentation: 10 %. Die Erläuterung zu den Inhalten und zur Wertungsmethodik ergeben sich aus dem Dokument "Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen", dort Abschnitt 6.
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Honorar geht mit 30 % in die Wertung ein. Das niedrigste unter Berücksichtigung auch des § 60 VgV wertbare Honorar erhält 25 Punkte. Ein Honorar, das beim Doppelten dieses Honorars oder darüber liegt, erhält null Punkte. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/08/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber verfährt nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vgl. § 160 Abs. 3 GWB. Auf Antrag kann bei der genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
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