5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Tätigkeitsfeld). Auf besondere Anforderung der Vergabestelle ist ein Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sofern eine solche vorgeschrieben ist. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen. Hierzu zählen insbesondere auch Angaben, ob Personen, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. GWB genannten Straftaten verurteilt wurden oder deswegen gegen das Unternehmen eine Geldbuße festgesetzt wurde. Die Vergabestelle behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister anzufordern. Eigenerklärung, ob eine Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur vorliegt. Es wird empfohlen, eine Meldebestätigung mit vorzulegen. Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung innerhalb der letzten drei Jahre eingehalten wurden. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Nachweis nachzufordern. Eigenerklärung, das keine Verstöße gegen geltende Umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren beantragt oder eröffnet ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Eigenerklärung, dass das Unternehmen den Vergabemindestlohn zahlt (§ 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein). Für hier abzugebenen Eigenerklärungen steht ein Vordruch als Download unter "https://abruf.bi-medien.de/D454612308" zur Verfügung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Beschreibung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu fordern); Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen Eigenerklärung zum Umfang der Tätigkeit des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen) Bankerklärung oder Rating: Bankerklärung zur finanziellen Situation des Unternehmens oder entsprechende Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betrieb und Endkundenaquise
Beschreibung: Es müssen hinreichende beruflichen Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen hinsichtlich der beruflichen Erfahrung vorliegen. Hierzu gehört insbesondere die technische Erfahrung in Bezug auf den Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für die Versorgung von Endnutzern. Mindeststandard ist hierbei mindestens zwei vergleichbare Projekte (Referenzzeitraum: mind. vor 3 Jahren Betrieb übernommen und Vertragslaufzeit hat noch nicht abgelaufen). Es sind mind. zwei Referenzen zu benennen, die eine erfolgreiche Endkundenakquise (Vertriebserfahrung) für den Anschluss an eine Breitbandinfrastruktur in den vergangenen 5 Jahren belegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe des Pachtentgeltes
Beschreibung: Es ist aufzuzeigen, welche Produkte zur Inbetriebnahme seitens des Bieters angeboten werden. Es werden Preis, Qualität und Umfang bewertet, die seitens des Bieters angeboten werden. In die Bewertung fließt das Angebot des Bieters für Internet, TV und Telefon mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s (Downstreamm), 500 Mbit/s (Downstreamm) und 1000 MBit/s (Downstreamm) ein.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Attraktivität Endkundenprodukte
Beschreibung: Es ist aufzuzeigen, welche Produkte zur Inbetriebnahme seitens des Bieters angeboten werden. Es werden Preis, Qualität und Umfang bewertet, die seitens des Bieters angeboten werden. In die Bewertung fließt das Angebot des Bieters für Internet, TV und Telefon mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s (Downstreamm), 500 Mbit/s (Downstreamm) und 1000 MBit/s (Downstreamm) ein.
Gewichtung (Punkte, genau): 4
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Attraktivität Endkundenprodukte
Beschreibung: Es ist aufzuzeigen, welche Produkte zur Inbetriebnahme seitens des Bieters angeboten werden. Es werden Preis, Qualität und Umfang bewertet, die seitens des Bieters angeboten werden. In die Bewertung fließt das Angebot des Bieters für Internet, TV und Telefon mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s (Downstreamm), 500 Mbit/s (Downstreamm) und 1000 MBit/s (Downstreamm) ein.
Gewichtung (Punkte, genau): 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Ausrichtung
Beschreibung: Es ist ein technisches Konzept zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bandbreitenziele vorzulegen. Hier sind mindestens die physikalische und logische Netzstruktur, sowie eine Beschreibung der eingesetzten Komponenten der Aktivtechnik zu nennen und zu beschreiben. Es sind vom Auftragnehmer die Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik (z.B. Schränke, Schächte, etc.) zu nennen. Der Konzessionsgeber entscheidet sodann – unter Berücksichtigung der Homogenität, vor allem in Bezug auf die eingesetzte passive Netztechnik des vorhandenen Netzes im bereits ausgebauten Verbandsgebiet – über die Ausgestaltung / Umsetzung. Maßgeblich für die Bewertung sind die Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen. Hierzu gehören insbesondere die Netzstruktur sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungserbringung / Konzept zum Betrieb und Service
Beschreibung: 1. Der Konzessionsnehmer hat Angaben zu der Dauer innerhalb der eine Inbetriebnahme nach Übergabe des betriebsfertigen Netzabschnittes die Inbetriebnahme erfolgt, zu machen. 2. Darstellung zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung des Netzbetriebes auf Ebene des Anschluss- und Zuführungsnetzes sowie eines Entstörungskonzeptes (Reaktions- und Entstörungszeiten, Erreichbarkeit der Hotline und Service-Personal, Service Standorte usw.) Insbesondere ist darzustellen, wie eine Entstörung bei einem Stromausfall in der PoP Station erfolgt inkl. Angabe der max. Entstörungszeit). In die Bewertung fließen die Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung ein. Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer, Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Marketing- und Vertriebskonzept
Beschreibung: Es wird bewertet wie im Ausbaugebiet die potentiellen Anschlussnehmer informiert und beraten werden (Bspl.: Bürgerinformationsveranstaltung, Beratungstermine vor Ort usw.) Neben der persönlichen Kundenberatung von Privatkunden und Gewerbekunden sind auch Angaben zu regionalen Werbekampagnen zu machen. Bewertet wird die Qualität des Marketingkonzeptes. Hierzu werden die vom Bieter beschriebenen Marketing- und Vertriebsmaßnahmen nach ihrem Umfang und ihrer Qualität herangezogen, die erwarten lassen, dass eine ausreichende Startquote erreicht wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 13:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird eine oder werden mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien gesetzt. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Sofern die vorgelegten Nachweise die Eignung im Hinblick auf ein oder mehrere Eignungskriterien nicht belegen, wird nach pflichtgemäßem Ermessen über einen Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren entschieden. Im Rahmen der Eignungsprüfung können die Inhalte der vorgelegten Erklärungen, Nachweise oder anderer Unterlagen und Angaben hinsichtlich der Eignung aufgeklärt werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber (Vergabestellt) gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber (Vergabestelle) gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 154 Nr. 4 i.V.m. § 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzession-)Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber – hier: Konzessionsgeber – über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Konzessionsgeber (Vergabestelle) die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ]
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ]