1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten
Beschreibung: Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 0528b532-c436-42af-95b9-df12fd68e7a4
Interne Kennung: OLG-VI.3-E5330/4/3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Soziale und andere besonderen Dienstleistungen", § 106 Abs. 1 und 2 Ziff. 1 GWB, Art. 4 d und Art. 74 i.V.m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind entsprechende Eigenerklärungen abzugeben.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Landgerichtsbezirk Chemnitz
Beschreibung: Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtsbezirk Chemnitz; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Vertrag als Option zweimalig um jeweils zwei Jahre verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Justizgebäude des Freistaates Sachsen im Landgerichtsbezirk Chemnitz gem. Anlage 1 und Nr. 3 des Vertragsentwurfs
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen - Registergericht und HRA/HRB Nr. - USt.-IDNr. - Ist innerhalb der letzten drei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Ihre Firma gestellt worden? - Hat Ihre Firma die Vermögensauskunft innerhalb der letzten drei Jahre abgegeben oder wurde in diesem Zeitraum Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gegen einen Vertreter Ihrer Firma angeordnet? - Wurden innerhalb der letzten drei Jahre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Vollstreckungen durch den Gerichtsvollzieher oder Forderungspfändungen) gegen Ihre Firma durchgeführt? -Hat Ihre Firma fällige Steuern fristgerecht bezahlt und die Lohnsteueranmeldungen in den letzten drei Jahren stets fristgerecht abgegeben und bezahlt? - Wurden Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, wegen Verstößen gegen die in § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt? - Ist Ihre Firma oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes nach § 21, 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) oder nach § 23, 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden oder sind entsprechende Bußgeldverfahren anhängig? -Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c des Gesetztes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (AufenthG) vor? - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vor? (gilt nur für Unternehmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, § 1 LkSG) - Haben Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, schwere Verfehlungen im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen, die die Zuverlässigkeit Ihrer Firma als Bewerber in Frage stellt? - Befindet sich Ihre Firma in Liquidation? Eigenerklärung (Anlage 11) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren - zum Umsatz für Sicherheit und Bewachung in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheit und Bewachung beschäftigt wurden; Wie viele dieser Beschäftigten arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? - drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren - Darstellung Ihrer Organisations- und Infrastruktur sowie ausführliche Erläuterung, wie Ihre Firma den Auftrag durchführen möchte. - Angaben zum Versicherungsunternehmen zu den im Entwurf des Dienstleistungsvertrags genannten Versicherungen - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Landgerichtsbezirk Dresden
Beschreibung: Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Dresden; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Vertrag als Option zweimalig um jeweils zwei Jahre verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Justizgebäude des Freistaates Sachsen im Landgerichtsbezirk Dresden gem. Anlage 1 und Nr. 3 des Vertragsentwurfs
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen - Registergericht und HRA/HRB Nr. - USt.-IDNr. - Ist innerhalb der letzten drei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Ihre Firma gestellt worden? - Hat Ihre Firma die Vermögensauskunft innerhalb der letzten drei Jahre abgegeben oder wurde in diesem Zeitraum Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gegen einen Vertreter Ihrer Firma angeordnet? - Wurden innerhalb der letzten drei Jahre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Vollstreckungen durch den Gerichtsvollzieher oder Forderungspfändungen) gegen Ihre Firma durchgeführt? -Hat Ihre Firma fällige Steuern fristgerecht bezahlt und die Lohnsteueranmeldungen in den letzten drei Jahren stets fristgerecht abgegeben und bezahlt? - Wurden Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, wegen Verstößen gegen die in § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt? - Ist Ihre Firma oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes nach § 21, 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) oder nach § 23, 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden oder sind entsprechende Bußgeldverfahren anhängig? -Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c des Gesetztes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (AufenthG) vor? - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vor? (gilt nur für Unternehmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, § 1 LkSG) - Haben Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, schwere Verfehlungen im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen, die die Zuverlässigkeit Ihrer Firma als Bewerber in Frage stellt? - Befindet sich Ihre Firma in Liquidation? Eigenerklärung (Anlage 11) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren - zum Umsatz für Sicherheit und Bewachung in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheit und Bewachung beschäftigt wurden; Wie viele dieser Beschäftigten arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? - drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren - Darstellung Ihrer Organisations- und Infrastruktur sowie ausführliche Erläuterung, wie Ihre Firma den Auftrag durchführen möchte. - Angaben zum Versicherungsunternehmen zu den im Entwurf des Dienstleistungsvertrags genannten Versicherungen - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Landgerichtsbezirk Görlitz
Beschreibung: Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Görlitz; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Vertrag als Option zweimalig um jeweils zwei Jahre verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Justizgebäude des Freistaates Sachsen im Landgerichtsbezirk Görlitz gem. Anlage 1 und Nr. 3 des Vertragsentwurfs
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen - Registergericht und HRA/HRB Nr. - USt.-IDNr. - Ist innerhalb der letzten drei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Ihre Firma gestellt worden? - Hat Ihre Firma die Vermögensauskunft innerhalb der letzten drei Jahre abgegeben oder wurde in diesem Zeitraum Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gegen einen Vertreter Ihrer Firma angeordnet? - Wurden innerhalb der letzten drei Jahre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Vollstreckungen durch den Gerichtsvollzieher oder Forderungspfändungen) gegen Ihre Firma durchgeführt? -Hat Ihre Firma fällige Steuern fristgerecht bezahlt und die Lohnsteueranmeldungen in den letzten drei Jahren stets fristgerecht abgegeben und bezahlt? - Wurden Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, wegen Verstößen gegen die in § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt? - Ist Ihre Firma oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes nach § 21, 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) oder nach § 23, 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden oder sind entsprechende Bußgeldverfahren anhängig? -Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c des Gesetztes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (AufenthG) vor? - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vor? (gilt nur für Unternehmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, § 1 LkSG) - Haben Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, schwere Verfehlungen im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen, die die Zuverlässigkeit Ihrer Firma als Bewerber in Frage stellt? - Befindet sich Ihre Firma in Liquidation? Eigenerklärung (Anlage 11) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren - zum Umsatz für Sicherheit und Bewachung in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheit und Bewachung beschäftigt wurden; Wie viele dieser Beschäftigten arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? - drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren - Darstellung Ihrer Organisations- und Infrastruktur sowie ausführliche Erläuterung, wie Ihre Firma den Auftrag durchführen möchte. - Angaben zum Versicherungsunternehmen zu den im Entwurf des Dienstleistungsvertrags genannten Versicherungen - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Landgerichtsbezirk Leipzig
Beschreibung: Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Leipzig; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Vertrag als Option zweimalig um jeweils zwei Jahre verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Justizgebäude des Freistaates Sachsen im Landgerichtsbezirk Leipzig gem. Anlage 1 und Nr. 3 des Vertragsentwurfs
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen - Registergericht und HRA/HRB Nr. - USt.-IDNr. - Ist innerhalb der letzten drei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Ihre Firma gestellt worden? - Hat Ihre Firma die Vermögensauskunft innerhalb der letzten drei Jahre abgegeben oder wurde in diesem Zeitraum Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gegen einen Vertreter Ihrer Firma angeordnet? - Wurden innerhalb der letzten drei Jahre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Vollstreckungen durch den Gerichtsvollzieher oder Forderungspfändungen) gegen Ihre Firma durchgeführt? -Hat Ihre Firma fällige Steuern fristgerecht bezahlt und die Lohnsteueranmeldungen in den letzten drei Jahren stets fristgerecht abgegeben und bezahlt? - Wurden Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, wegen Verstößen gegen die in § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt? - Ist Ihre Firma oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes nach § 21, 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) oder nach § 23, 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden oder sind entsprechende Bußgeldverfahren anhängig? -Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c des Gesetztes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (AufenthG) vor? - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vor? (gilt nur für Unternehmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, § 1 LkSG) - Haben Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, schwere Verfehlungen im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen, die die Zuverlässigkeit Ihrer Firma als Bewerber in Frage stellt? - Befindet sich Ihre Firma in Liquidation? Eigenerklärung (Anlage 11) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren - zum Umsatz für Sicherheit und Bewachung in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheit und Bewachung beschäftigt wurden; Wie viele dieser Beschäftigten arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? - drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren - Darstellung Ihrer Organisations- und Infrastruktur sowie ausführliche Erläuterung, wie Ihre Firma den Auftrag durchführen möchte. - Angaben zum Versicherungsunternehmen zu den im Entwurf des Dienstleistungsvertrags genannten Versicherungen - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Landgerichtsbezirk Zwickau
Beschreibung: Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Zwickau; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Vertrag als Option zweimalig um jeweils zwei Jahre verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Justizgebäude des Freistaates Sachsen im Landgerichtsbezirk Zwickau gem. Anlage 1 und Nr. 3 des Vertragsentwurfs
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen - Registergericht und HRA/HRB Nr. - USt.-IDNr. - Ist innerhalb der letzten drei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Ihre Firma gestellt worden? - Hat Ihre Firma die Vermögensauskunft innerhalb der letzten drei Jahre abgegeben oder wurde in diesem Zeitraum Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gegen einen Vertreter Ihrer Firma angeordnet? - Wurden innerhalb der letzten drei Jahre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Vollstreckungen durch den Gerichtsvollzieher oder Forderungspfändungen) gegen Ihre Firma durchgeführt? -Hat Ihre Firma fällige Steuern fristgerecht bezahlt und die Lohnsteueranmeldungen in den letzten drei Jahren stets fristgerecht abgegeben und bezahlt? - Wurden Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, wegen Verstößen gegen die in § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt? - Ist Ihre Firma oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes nach § 21, 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) oder nach § 23, 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden oder sind entsprechende Bußgeldverfahren anhängig? -Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c des Gesetztes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (AufenthG) vor? - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vor? (gilt nur für Unternehmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, § 1 LkSG) - Haben Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, schwere Verfehlungen im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen, die die Zuverlässigkeit Ihrer Firma als Bewerber in Frage stellt? - Befindet sich Ihre Firma in Liquidation? Eigenerklärung (Anlage 11) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren - zum Umsatz für Sicherheit und Bewachung in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheit und Bewachung beschäftigt wurden; Wie viele dieser Beschäftigten arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? - drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren - Darstellung Ihrer Organisations- und Infrastruktur sowie ausführliche Erläuterung, wie Ihre Firma den Auftrag durchführen möchte. - Angaben zum Versicherungsunternehmen zu den im Entwurf des Dienstleistungsvertrags genannten Versicherungen - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Gesamtlos - alle Landgerichtsbezirke
Beschreibung: Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten in allen Landgerichtsbezirken (Landgerichtsbezirke Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Zwickau); Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Vertrag als Option zweimalig um jeweils zwei Jahre verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Justizgebäude des Freistaates Sachsen in allen Landgerichtsbezirken (Landgerichtsbezirke Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Zwickau) gem. Anlage 1 und Nr. 3 des Vertragsentwurfs
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen - Registergericht und HRA/HRB Nr. - USt.-IDNr. - Ist innerhalb der letzten drei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Ihre Firma gestellt worden? - Hat Ihre Firma die Vermögensauskunft innerhalb der letzten drei Jahre abgegeben oder wurde in diesem Zeitraum Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gegen einen Vertreter Ihrer Firma angeordnet? - Wurden innerhalb der letzten drei Jahre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Vollstreckungen durch den Gerichtsvollzieher oder Forderungspfändungen) gegen Ihre Firma durchgeführt? -Hat Ihre Firma fällige Steuern fristgerecht bezahlt und die Lohnsteueranmeldungen in den letzten drei Jahren stets fristgerecht abgegeben und bezahlt? - Wurden Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, wegen Verstößen gegen die in § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt? - Ist Ihre Firma oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes nach § 21, 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) oder nach § 23, 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden oder sind entsprechende Bußgeldverfahren anhängig? -Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c des Gesetztes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (AufenthG) vor? - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vor? (gilt nur für Unternehmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, § 1 LkSG) - Haben Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, schwere Verfehlungen im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen, die die Zuverlässigkeit Ihrer Firma als Bewerber in Frage stellt? - Befindet sich Ihre Firma in Liquidation? Eigenerklärung (Anlage 11) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren - zum Umsatz für Sicherheit und Bewachung in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheit und Bewachung beschäftigt wurden; Wie viele dieser Beschäftigten arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? - drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren - Darstellung Ihrer Organisations- und Infrastruktur sowie ausführliche Erläuterung, wie Ihre Firma den Auftrag durchführen möchte. - Angaben zum Versicherungsunternehmen zu den im Entwurf des Dienstleistungsvertrags genannten Versicherungen - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Schloßplatz 1
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat VI.3
Telefon: 000
Fax: +49 351446-1299
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 139f9b7d-6c8f-44c8-9b34-6cb8c0112bf3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/06/2024 13:40:43 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 386005-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/06/2024