5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112712 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262300 Betonarbeiten, 45422100 Holzarbeiten, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04105
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung im Handels- oder Berufsregister
Beschreibung: Nachzuweisen ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (Beifügung als Scan)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung
Beschreibung: Zu führen ist der Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 Mio. EUR für Sach- und über 2 Mio. EUR für Personenschäden. Hinweis: Der Bewerber muss für den Auftragsfall, falls nicht bereits vorhanden, eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit der o. g. Mindestdeckung abschließen, die die Haftpflicht des Bewerbers nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland absichert. Nachweisführung PQ oder Vorlage Versicherungsschein oder Eigenerklärung auf Anlage 2 zum Teilnahmeantrag.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz des Unternehmens, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestanforderung: Es ist ein durchschnittlicher Gesamtumsatz pro Jahr i.H.v. 5 Mio. Euro nachzuweisen. Nachweisführung: PQ oder Erklärung auf Anlage 2 zum Teilnahmeantrag.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bankauskunft
Beschreibung: Vorzulegen ist eine allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation des Bewerbers und dessen Zahlungsverhalten, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre und nicht älter als sechs Monate. Nachweiführung durch Eigenerklärung auf Anlage 2 zum Teilnahmeantrag.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Einzureichen ist eine Eigenerklärung (auf Formblatt Anlage 2) über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf (maßgeblich ist das Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung im TED) Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Als vergleichbar gelten Leistungen über die Errichtung von Freianlagen mit Naturnachbildungen oder künstlichen Landschaften mit Felselementen. Es sind zu jedem Referenzprojekt Angaben zur Gesamtauftragssumme sowie zur Art und dem Umfang der Leistung zu machen. Zu jedem benannten Referenzprojekt haben die Bewerber eine entsprechende Dokumentation vorzulegen. Die Dokumentation muss einen Aufschluss hinsicht-lich der Darstellung von Gesamteindruck, Leistungsumfängen und Leistungsdetails zulassen. Maßstab der Bewertung ist neben der technischen Eignung die naturgetreue Darstellung. Die Dokumentation muss insbesondere aussagekräftige Fotografien, Grafiken etc. des Referenzprojektes beinhalten. Ergänzende textliche Er-läuterungen sind zugelassen. Die Dokumentation darf insgesamt 10 A4-Seiten pro Referenzobjekt nicht überschreiten. Überschreitet die Dokumentation den vorgegebenen Rahmen, wird das betreffende Referenzprojekt nicht gewertet. Mindestanforderung: Es muss mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das nach dem oben beschriebenen Maßstab vergleichbar mit dem vorliegenden Projekt ist und Zoologische Gärten (auch Tierparks / Aquarien) betrifft. • Folgende Leistungsbereiche im Zuge der Freianlagengestaltung sind insbesondere dabei nachzuweisen: • Freiflächenbewässerung • Kulissenbau / Holzbau • Kunstfelsenbau • Einbau Prägebeton • Übernetzung Tiergehege inkl. Tragkonstruktion Falls die o. g. Anforderungen nicht sämtlich in einem Referenzprojekt umgesetzt worden sind, können auch mehrere Referenzen benannt werden, welche die Mindestanforderungen in Summe erfüllen (es muss sich hier in allen Fällen um Referenzen für Leistungen in Zoologischen Gärten inkl. auch Tierparks / Aquarien handeln). Bietergemeinschaften müssen die Referenzanforderungen insgesamt erfüllen; die Eigenerklärung muss daher nicht für jedes einzelne Mitglied, sondern insgesamt für die Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Dies gilt auch für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu den Beschäftigten
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Eigeneklärung (auf Anlage 2 zum Teilnahmeantrag), wonach dem Bewerber die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Jeder Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stüt-zen – ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall muss er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, indem er die verpflichtenden Zusagen dieser Unternehmen auf Formblatt 236 vorlegt. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung (§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3 lit. e VOB/A) oder die berufliche Erfahrung (§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3 lit. a und b VOB/A) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber muss überprüfen, ob diese Unternehmen die entsprechenden Anforderungen an die Eignung gemäß § 6a EU VOB/A erfüllen und ob Ausschlussgründe gemäß § 6e EU vorliegen. Daher müssen die verlangten Eignungsnachweise auch für diese Unternehmen vorgelegt werden. Ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 6 VOB/A vorliegen, ist zu ersetzen. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften der Bewerber und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine entsprechende Erklärung des in Anspruch genommenen Unternehmens ist auf Anforderung der Vergabestelle auf Formblatt 236 vorzulegen. Gem. § 6d EU Abs. 4 VOB/A schreibt der Auftraggeber vor, dass die folgenden kritischen Aufgaben direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von ei-nem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen: Projektleitung, Koordinierung, Künstlerische Gestaltung der Naturnachbildungen und Kulissen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis geht mit 60 % in die Wertung ein.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität, 40 %; unterteilt in: Umsetzung der tiergärtnerischen, funktionellen und konstruktiven Anforderungen (20 %), Umsetzung der gestalterischen Anforderungen (20 %)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG verfährt nach § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. 4Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Der AG wird jeweils eine angemessene Frist setzen, die sechs Kalendertage nicht überschreiten soll.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: keine bestimmte Rechtsform, aber gesamtschuldnerisch haftend und mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen