2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79999100 Scanning
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72252000 Datenarchivierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreis Segeberg - Der Landrat Hamburger Str. 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 663 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1KAU4N89 Weitere Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 3. Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen. 4. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Tariftreue oder Mindestentgelterklärung gemäß der Anlage 343 "Verpflichtungserklärung_Mindestentgelt" einzureichen. 5. Beleg zur Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft hat / haben zum Nachweis der Gewährleistung seiner / ihrer Maßnahmen zur Qualitätssicherung a) ein gültiges Zertifikat ISO/IEC 27001 (oder gleichwertiger Art) und b) ein gültiges Zertifikat DIN ISO 9001 (oder gleichwertiger Art) einzureichen. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Die Zertifikate müssen während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistung aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. 6. Eigenerklärung über Einhaltung der technischen Ausstattung Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat / haben mit dem Angebot eine unterschriebene Eigenerklärung abzugeben, in welcher bestätigt wird, dass die eingesetzten Geräte sowie die entsprechende Scan-Software die Vorgaben der Richtlinien des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik über das ersetzende Scannen (BSI TR-03138 RESISCAN) oder Richtlinien / Regelungen gleichwertiger Art - technisch im vollen Umfang einhalten. Beispieltext: "Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass die für die Ausführung des Auftrages von uns eingesetzten Geräte sowie die entsprechende Scan-Software die Vorgaben der Richtlinien des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik über das ersetzende Scannen- oder Richtlinien / Regelungen gleichwertiger Art - technisch im vollen Umfang einhalten." 7. Konzept Datenschutz Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat / haben mit dem Angebot eine Konzepterstellung zu den nachfolgend genannten Aspekten enzureichen: a) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei dem gesamten Digitalisierungsvorgang der Bestandsakten (Unterkriterium 1); b) Herangehensweise bei der Umsetzung der Voraussetzungen der TR RESISCAN (Unterkriterium 2); c) Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gescannten Bestandsakten (Unterkriterium 3); Zur Abgabe des Konzepts für die Leistungserbringung ist die Anlage 602 "Konzept(e)" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Konzept für die Leistungserbringung als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je Unterkriterium sind maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten gestattet. Der Bieter hat konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "Angaben zu Unterkriterium 2"; "Angaben zu Unterkriterium 3"). Sollte das Konzept für die Leistungserbringung einschließlich der Angaben zu den genannten Unterkriterien fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Konzepts für die Leistungserbringung zu erbringen, soweit der Auftraggeber hierzu nicht abweichende Vorgaben macht. Die in dem Konzept für die Leistungserbringung enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB