Deutschland – Busse für den öffentlichen Verkehr – Beschaffung von fünf Gelenkbussen für die VGM

322701-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Busse für den öffentlichen Verkehr – Beschaffung von fünf Gelenkbussen für die VGM
OJ S 105/2024 31/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von fünf Gelenkbussen für die VGM
Beschreibung: Beschaffung von fünf Gelenkbussen für die Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM)
Kennung des Verfahrens: 3abc55dc-ffe2-4310-be6d-e093f67cfe56
Interne Kennung: DVB_2024_02_054
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse, 34121000 Busse, 34120000 Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn oder mehr Personen, 34100000 Kraftfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH Hafenstraße 51 
Stadt: Meißen
Postleitzahl: 01662
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CHZ42 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von fünf Gelenkbussen für die VGM
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über die Lieferung von fünf Gelenkbussen gemäß den Anforderungen der VGM. Der ausgeschriebene Auftrag ist ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Die Hauptleistungspflicht der Auftragnehmerin besteht jeweils darin, den vertraglich vereinbarten Erfolg des Liefer- & Service Vertrags herbeizuführen. Zusätzlich ist ein entsprechender Regiewerkstattvertrag Leistungsumfang.
Interne Kennung: DVB_2024_02_054
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse, 34121000 Busse, 34120000 Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn oder mehr Personen, 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH Hafenstraße 51 
Stadt: Meißen
Postleitzahl: 01662
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignungskriterien
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist (Dokument ist vom Bewerber zu erstellen): - Umsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; -Angaben / Nachweise zur Größe des Unternehmens -Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung -Angabe KMU -Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Es wird erklärt, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten drei Jahre rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen; § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union o-der in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr); § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete); Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder; den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Weiterhin wird erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist und kein Verstoß hiergegen durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde bzw. dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Es wird weiter erklärt, dass: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat; das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; das Unternehmen in Bezug auf dieses Verfahren und darüber hinaus in den vergangenen drei Jahren keine unzulässigen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte; keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war; das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen nicht versucht (hat), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht (hat), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt (hat), die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und/oder 2 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes nicht vorliegen; hinsichtlich meines/unseres Unternehmens kein Eintrag in das Gewerbezentralregister, Korruptionsregister, Kartellregister oder einem entsprechenden Register des Herkunftslandes vorliegt oder unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserteilung an mein/unser Unternehmen in Frage stellt (...);

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bewertung von Referenzen
Beschreibung: Es erfolgt die Bewertung der Referenzen in zwei Teilen: Teil A Durch den Bewerber sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes drei vergleichbare Referenzen einzureichen. Es erfolgt die Vergabe von 10 Punkte je vergleichbarer Referenz. Sollten weniger als drei Referenzen eingereicht werden, führt dies nicht zum Ausschluss, jedoch können dann nur die eingereichten Referenzen bewertet werden. Nicht eingereichte Referenzen werden somit mit "0" Punkten bewertet. Für jede Referenz darf lediglich ein einzelnes Projekt als Referenzprojekt angegeben werden. Das heißt die Beantwortung / Referenzangaben der jeweiligen unterschiedlichen Kriterien je geforderter Referenz (Referenz 1 - 3) müssen für die jeweilige geforderte Referenz vom selben Referenzprojekt stammen. Durch den Bewerber sind die entsprechenden Angaben je Referenz in der Unterlage Referenzfragebogen selbst auszufüllen. Zudem sollte durch den Bewerber zu jeder Referenz ein entsprechender Referenzsteckbrief mit den entsprechenden Angaben und weiteren Details eingereicht werden. Teil B-C Durch den Bewerber sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes die entsprechenden Angaben bezüglich der Teil B - Erfahrungen des Herstellers bezüglich der Fahrzeugkapazität Teil C - Erfahrungen des Herstellers bezüglich Anzahl Herstellung Fahrzeuge mit Mild-Hybrid-Technologie in den letzten 5 Jahren Teil D - Erfahrungen des Herstellers bezüglich Regiewerkstattverträgen Die Beantwortung der Kriterien ist vom Bewerber selbst vorzunehmen und in der Unterlage Referenzfragebogen auszufüllen. Für die Bewertung des Teils B-C gelten die folgenden Kriterien Teil B - Erfahrungen des Herstellers bezüglich der Fahrzeugkapazität 1) Anzahl der hergestellten Fahrzeuge mit einer Kapazität von 65 Sitzplätzen in den letzten 5 Jahren Variante 1: < 100 Fahrzeuge = 0 Punkte Variante 2: 100 - 200 Fahrzeuge = 1 Punkt Variante 3: 200 - 300 Fahrzeuge = 2 Punkte Variante 4: 300 - 400 Fahrzeuge = 3 Punkte Variante 5: 400 - 500 Fahrzeuge = 4 Punkte Variante 6: > 500 Fahrzeuge = 5 Punkte Es erfolgt die Gewichtung der Punktzahl mit dem Faktor "3". Teil C - Erfahrungen des Herstellers bezüglich Anzahl Herstellung Fahrzeuge mit Mild-Hybrid-Technologie in den letzten 5 Jahren1) Anzahl der hergestellten Fahrzeuge mit Hybrid-Technologie in den letzten 5 Jahren Variante 1: < 100 Fahrzeuge = 0 Punkte Variante 2: 100 - 200 Fahrzeuge = 1 Punkt Variante 3: 200- 300 Fahrzeuge = 2 Punkte Variante 4: 300 - 400 Fahrzeuge = 3 Punkte Variante 5: 400 - 500 Fahrzeuge = 4 Punkte Variante 6: > 500 Fahrzeuge = 5 Punkte Es erfolgt die Gewichtung der Punktzahl mit dem Faktor "3". Teil D - Erfahrungen des Herstellers bezüglich Regiewerkstattverträgen 1) Anzahl der Referenzen mit Regiewerkstattverträgen Variante 1: < 3 Vertrag = 0 Punkte Variante 2: 3 - 5 Vertrag / Verträge = 1 Punkt Variante 3: 5 - 10 Verträge = 2 Punkte Variante 4: 10 - 15 Verträge = 3 Punkte Variante 5: 15 - 20 Verträge = 4 Punkte Variante 6: > 20 Verträge = 5 Punkte Es erfolgt die Gewichtung der Punktzahl mit dem Faktor "3".
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist im Rahmen der Angebotsabfragen der Vordruck 09: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fahrzeug
Beschreibung: Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Folgekosten (Kraftstoff / Emissionen)
Beschreibung: Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragslage
Beschreibung: Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CHZ42/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabeplattform DTVP
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CHZ42
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 51 SektVO
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vertragsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vertragsbedingungen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH
Registrierungsnummer: HRB 5031
Postanschrift: Hafenstraße 51  
Stadt: Meißen
Postleitzahl: 01662
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dresdnerverkehrsbetriebe AG
Telefon: 03518571472
Internetadresse: https://www.vg-meissen.de
Profil des Erwerbers: https://www.vg-meissen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Registrierungsnummer: DE140124030
Postanschrift: Trachenberger Str. 40  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG)
Telefon: 03518571472
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustr. 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: 0341 977 3800
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3e1c212-fded-419c-8c3b-5ec7cf72d420 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/05/2024 13:10:02 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 322701-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 105/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/05/2024

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