Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – IT-Service (Dienstleistung)

305402-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – IT-Service (Dienstleistung)
OJ S 99/2024 23/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: IT-Service (Dienstleistung)
Beschreibung: Dataport erbringt die von seinen Kunden benötigten Services grundsätzlich mit eigenem Personal. Besondere Auftragslagen erfordern zur Abdeckung von Spitzen- und Sonderbedarfen daneben den Einsatz von externen IT-Dienstleistern in den Themenbereichen Architektur, IT- und strategisches Consulting, IT-Projektmanagement, Betrieb und SAP. Der Dienstleistungsbedarf im Bereich IT-Services beläuft sich für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt auf insgesamt rund 506.300 Projekttage (PT). Die Leistungen werden ausschließlich durch Dienstleistungen erbracht. Der Dienstleistungsbedarf im Bereich IT-Services ist aufgeteilt in 6 Fachlose: - Los 1 – Architektur & IT-Consulting; - Los 2 – IT-Services Betrieb; - Los 3 – Strategisches Consulting; - Los 4 – IT- Projektmanagement; - Los 5 – SAP Standard; - Los 6 – SAP Spezial;
Kennung des Verfahrens: 34e4b7e3-2fc0-4d58-8ba9-87d8b0ce50cb
Interne Kennung: DP-2024000045
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Dienstleistungen werden an Standorten des Bedarfsträgers erbracht, soweit es sachlich notwendig ist.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ergänzung 1: Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist. Ergänzung 2 - zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt je Los vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag das Eineinhalbfache (1,5-Fache) des bezuschlagten Auftragswertes. Ergänzung 3 - Loslimitierung: Der Auftraggeber limitiert die Anzahl zulässiger Teilnahmeanträge je Bieter für die Lose 1-4 auf drei. Die Lose 5 und 6 werden im Hinblick auf die Loslimitierung nicht berücksichtigt. Jeder Bewerber darf demnach für maximal drei der Lose 1-4 Teilnahmeanträge einreichen und kann daneben zusätzlich Teilnahmeanträge für die Lose 5 und 6 einreichen. Insgesamt darf ein Bewerber unter Einhaltung dieser Vorgabe maximal 5 Teilnahmeanträge einreichen. Der Auftraggeber bedient sich zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit sowie der Wettbewerbsförderung des Instruments der Loslimitierung. Aus diesem Grund fällt auch die Beteiligung von gesellschaftsrechtlich miteinanderverbundenen Unternehmen (im Sinne von § 15 AktG aber auch bei Beteiligungsverhältnissen kleiner 50%) unter die vorgegebene Loslimitierung. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber im Zweifel zur Offenlegung der Gesellschaftsstruktur aufzufordern. Dem Bewerber obliegt die Nachweispflicht der Unverbundenheit. Eine Beteiligung als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder privilegierter Unterauftragnehmer (Ziffer 4.2.2) wird der Beteiligung als (Einzel-) Bewerber im Rahmen der Loslimitierung gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Beschränkung auf drei Lose zum Beispiel auch für den Fall erreicht wird, dass der betroffene Bewerber bei einem der Lose 1-4 als Bewerber und bei einem weiteren der Lose 1-4 als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beteiligt ist sowie wenn der betroffene Bewerber bei einem der Lose 1-4 als Bewerber und bei einem der Lose 1-4 als privilegierter Unterauftragnehmer beteiligt ist. Hinsichtlich einer Mehrfachbeteiligung an ein und demselben Los gelten die allgemeinen rechtlichen Vorschriften bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach eine doppelte Beteiligung als Bewerber und zugleich als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft grundsätzlich unzulässig ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Architektur und IT-Consulting
Beschreibung: Erbringung von Leistungen in den Bereichen IT-Architektur, IT-Beratung und Sicherheitsberatung. Umfang geschätzt (keine Mindestabnahmemenge): 147.252 Projekttage Details im Teil A - Teilnahmeunterlage sowie im den Teilnahmeunterlagen beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 8a0bbc92-a613-4b46-ba7f-a673a3aca33f
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber, die Vertragslaufzeit einmalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerung, wenn vom Auftraggeber rechtzeitig angekündigt (keine automatische Verlängerung)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: FORTSETZUNG zu Abschnitt 5.1.9 (Eignungskriterien): Weitere Informationen und Anforderungen Fortsetzung Bewertungskriterium Referenzen: • 375 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 350 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 325 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 275 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 225 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 200 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 175 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 150 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 125 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 75 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 25 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 2 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen jeweils einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf, oder die Referenzprojekte wurden nicht für öffentliche Auftraggeber im beschriebenen Sinn erbracht. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen oder an Art oder Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht in ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein öffentlicher Auftraggeber, der eine Bundes- oder Landeskörperschaft, Bundes- oder Landesanstalt, Bundes- oder Landesstiftung des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörde ist, höher bewertet als ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB. Zudem wird die Herkunft aus Deutschland höher bewertet als die aus Österreich oder der Schweiz; die Herkunft aus Österreich oder der Schweiz wird höher bewertet als die aus der Europäischen Union; die Herkunft aus der Europäischen Union wird höher bewertet als die aus der restlichen Welt. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mindestens 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. 3. Erfahrung mit Aufträgen für vergleichbare privatwirtschaftliche Auftraggeber, Gewichtung 10%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn drei vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für privatwirtsch. Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 3 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen je einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen des referenzierten Auftrags oder an die Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht ins ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein Auftraggeber aus Deutschland höher bewertet als einer aus Österreich od. der Schweiz; die Herkunft aus Österreich od. der Schweiz wird höher bewertet als die von außerhalb Deutschlands, Österreichs od. der Schweiz. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mind. 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, Gewichtung 10% Bewertet wird die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Entwicklung der Beschäftigtenzahlen. Sie gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 5% durchschnittlich • 300 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich konstant, d.h. er ist bis max. 5% ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 5% und höchstens 15 % rückläufig Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. c) Personalqualifikation, Gewichtung 30% Das Kriterium bewertet die Mengen qualifizierten Personals. Anzugeben sind die personellen Ressourcen des Bewerbers im Allgemeinen (bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt). In den Mindestkriterien gibt der Auftraggeber die Mindestwerte vor. Bewertet wird, um welchen Faktor die summierten Bieterangaben je Qualifikation den vorgegebenen Mindestwert übersteigen. Damit ist keine Zusage verbunden, dass diese konkreten Personen im Zuschlagsfall auch zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung muss aber jeder eingetragenen Zahl die entsprechende Menge konkreter Personen zugewiesen werden können. Je Los werden alle Qualifikationsbewertungen mit ihrer Untergewichtung (1/3=3,333%) multipliziert und die gewichteten Ergebnisse addiert. • 500 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zehnfaches der Vorgabe • 400 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Achtfaches der Vorgabe • 300 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Sechsfaches der Vorgabe • 200 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Vierfaches der Vorgabe • 100 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zweifaches der Vorgabe • 0 Punkte = Summe je Qualifikation entspricht mindestens der Vorgabe Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement, Gewichtung 10% Die Anforderung wird positiv bewertet, wenn eine einschlägige Zertifizierung vorliegt. • 500 Punkte = Es liegt eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung vor. • 0 Punkte = Es liegt keine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder gleichwertige andere Zertifizierung vor. Bei Bewerbergemeinschaften od. privil. Unterauftragnehmern gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. Unterauftragnehmers. Der Nachweis über das Zertifikat, sofern vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. Insgesamt können für die Eignung 500 Gesamtpunkte erreicht werden. Es müssen zur Feststellung der Eignung mindestens 270 Punkte erzielt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.1: a) Umsatz, b) Betriebshaftpflichtversicherung; Bewertungskriterium gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.2: a) Umsatzentwicklung
Beschreibung: 5.4.2.1.1. Mindestanforderungen a) Umsatz: Die Angaben des Bewerbers werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 51.350.000 Euro betrug. Zudem darf der Umsatz im Betrachtungszeitraum nicht um mehr als 15% durchschnittlich gesunken sein. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. b) Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung, sofern bereits vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. 5.4.2.1.2. Bewertungskriterium - Gewichtung 10%: a) Umsatzentwicklung: Bewertet wird die Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Umsatzentwicklung. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 3% durchschnittlich • 300 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum konstant, d.h. er ist bis max. 3% durchschnittlich ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich sinkt im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 3% und höchstens 15%. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.1. : a) Referenzen, Erfahrung mit vergleichbarem Gegenstand; b) Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation Bewertungskriterien gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.2. : a) Referenzen b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation; d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement
Beschreibung: 5.4.2.2.1. Mindestanforderungen: a) Referenzen: mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, welche • vergleichbar sind und • in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem bzw. bis zum Teilnahmeantragsfristende) • erfolgreich abgeschlossen wurden. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Leistungsart, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht. • wenn die referenzierten Leistungen technisch und organisatorisch einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen • Die Vergleichbarkeit gilt zudem nur dann als erfüllt, wenn ein Referenzprojekt ein Volumen von mindestens 14.725 Projekttagen umfasst. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde, seit mindestens 6 Monaten läuft und mindestens ein Leistungsumfang erbracht wurde, der dem Mindestumfang von 10% der für das betreffende Los geschätzten Projekttage entspricht • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist / verläuft Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Beschäftigtenzahlen Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich über die drei angegebenen Geschäftsjahre hinweg durchschnittlich nicht um mehr als 15% durchschnittlich sinkt. Die Anzahl Teilzeitbeschäftigter ist auf Vollzeitkräfte umzurechnen. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privil. Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privil. Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. c) Personalqualifikation Die Angaben werden daraufhin geprüft, ob qualifiziertes Personal mindestens in vorgegebener Menge vorhanden ist. Qualifiziertes Personal meint dabei Leistende, die bei Auftragnehmer oder Unterauftragnehmern angestellt sind. Folgende Mindestwerte gelten: IT-Architektur: 42; IT-Beratung: 101; Sicherheitsberatung: 26. 5.4.2.2.2. Bewertungskriterien, Gewichtung 90%: a) Referenzen, Gewichtung 40%: Bewertet wird die Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand anhand von Referenzaufträgen. Dabei werden die Referenzen anhand nachstehender Anforderungsblöcke benotet und gewichtet. Es gibt drei Anforderungsblöcke. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungs-block in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes, Referenzen“ für jedes Los jeweils drei Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus (siehe auch ANLAGE Eignungsmatrix). Folgende Anforderungsblöcke wurden festgelegt: 1. Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, Gewichtung 30%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn eine bestimmte Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgreich abgeschlossen worden ist. • 500 Punkte = mind. 6 Stück • 300 Punkte = 5 Stück • 100 Punkte = 4 Stück • 0 Punkte = 3 Stück (Mindestanforderung) 2. Erfahrung mit Aufträgen für öffentliche Auftraggeber, Gewichtung 60% Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für bestimmte öffentliche Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 475 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 425 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 400 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. Fortsetzung/ Weitere Angaben im Abschnitt 5.1.6 (Zusätzliche Informationen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zur Anwendung der Gewichtung von Preis und Leistung wird der Preis wie folgt in Punkte umgerechnet: Das Angebot mit dem niedrigsten (Preis Amin) erhält die Maximalpunktzahl 500 (Pmax). Angebote mit dem Dreifachen dieses Preises oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Alle dazwischenliegenden Angebote werden linear interpoliert. Dies erfolgt mit nachfolgender Berechnungsmethode: Variablen: Pmax = maximal erreichbare Punktzahl (für das Angebot mit dem niedrigsten Angebots-preis) P = Punktzahl für das zu bewertende Angebot Amin = niedrigster Angebotspreis A = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes Formel: Wenn A ≤ 3 x Amin dann P = Pmax – (((A- Amin)/(2x Amin)) x Pmax) sonst P= 0 Für alle Angebote, die die Mindestkriterien erfüllen, werden die bei Preis und Qualität erzielten Ergebnisse (jew. Punktwert für L und jew. Punktwert für P) im o.g. Verhältnis zueinander gesetzt. Das heißt: Gesamtpunktwert = (Leistungspunkte x Leistungsgewichtung) + (Preispunkte x Preisgewichtung). Das Angebot mit den meisten Punkten ist das wirtschaftlichste Angebot für die hier zu beschaffende Leistung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog.
Beschreibung: Folgende Leistungskriterien wurden festgelegt: 1. Konzept: Zusammenarbeit mit Dataport, Gewichtung 10% 2. Konzept: Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung, Gewichtung 10% 3. Konzept: Personal und Service, Gewichtung 20% 4. Konzept: Soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Gewichtung 10% 5. Bewertete Präsentation, Gewichtung 50% Die Konzepte werden Vertragsbestandteil. Konzepte können nach der Einreichung mit dem Erstangebot nicht überarbeitet werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • deutsche Sprache bei Auftragsdurchführung • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, die der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf Basis des US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer • folgende Erklärungen: 1. zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein 2. zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung 3. zur Fremdfirmenordnung von Dataport 4. zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 5. zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 6. zur DSGVO/Auftragsverarbeitung • Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals gemäß § 34 HmbSÜG
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Services IT-Betrieb
Beschreibung: Erbringung von Leistungen in den Bereichen Ingenieur, Technical Engineering und Servicemanagement Umfang geschätzt (keine Mindestabnahmemenge): 70.763 Projekttage Details im Teil A - Teilnahmeunterlage sowie im den Teilnahmeunterlagen beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 56102e1c-7af6-4b7b-baff-c37640958392
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber, die Vertragslaufzeit einmalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerung, wenn vom Auftraggeber rechtzeitig angekündigt (keine automatische Verlängerung)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: FORTSETZUNG zu Abschnitt 5.1.9 (Eignungskriterien): Weitere Informationen und Anforderungen Fortsetzung Bewertungskriterium Referenzen: • 375 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 350 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 325 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 275 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 225 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 200 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 175 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 150 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 125 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 75 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 25 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 2 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen jeweils einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf, oder die Referenzprojekte wurden nicht für öffentliche Auftraggeber im beschriebenen Sinn erbracht. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen oder an Art oder Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht in ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein öffentlicher Auftraggeber, der eine Bundes- oder Landeskörperschaft, Bundes- oder Landesanstalt, Bundes- oder Landesstiftung des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörde ist, höher bewertet als ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB. Zudem wird die Herkunft aus Deutschland höher bewertet als die aus Österreich oder der Schweiz; die Herkunft aus Österreich oder der Schweiz wird höher bewertet als die aus der Europäischen Union; die Herkunft aus der Europäischen Union wird höher bewertet als die aus der restlichen Welt. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mindestens 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. 3. Erfahrung mit Aufträgen für vergleichbare privatwirtschaftliche Auftraggeber, Gewichtung 10%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn drei vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für privatwirtsch. Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 3 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen je einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen des referenzierten Auftrags oder an die Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht ins ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein Auftraggeber aus Deutschland höher bewertet als einer aus Österreich od. der Schweiz; die Herkunft aus Österreich od. der Schweiz wird höher bewertet als die von außerhalb Deutschlands, Österreichs od. der Schweiz. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mind. 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, Gewichtung 10% Bewertet wird die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Entwicklung der Beschäftigtenzahlen. Sie gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 5% durchschnittlich • 300 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich konstant, d.h. er ist bis max. 5% ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 5% und höchstens 15 % rückläufig Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. c) Personalqualifikation, Gewichtung 30% Das Kriterium bewertet die Mengen qualifizierten Personals. Anzugeben sind die personellen Ressourcen des Bewerbers im Allgemeinen (bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt). In den Mindestkriterien gibt der Auftraggeber die Mindestwerte vor. Bewertet wird, um welchen Faktor die summierten Bieterangaben je Qualifikation den vorgegebenen Mindestwert übersteigen. Damit ist keine Zusage verbunden, dass diese konkreten Personen im Zuschlagsfall auch zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung muss aber jeder eingetragenen Zahl die entsprechende Menge konkreter Personen zugewiesen werden können. Je Los werden alle Qualifikationsbewertungen mit ihrer Untergewichtung (1/3=3,333%) multipliziert und die gewichteten Ergebnisse addiert. • 500 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zehnfaches der Vorgabe • 400 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Achtfaches der Vorgabe • 300 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Sechsfaches der Vorgabe • 200 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Vierfaches der Vorgabe • 100 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zweifaches der Vorgabe • 0 Punkte = Summe je Qualifikation entspricht mindestens der Vorgabe Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement, Gewichtung 10% Die Anforderung wird positiv bewertet, wenn eine einschlägige Zertifizierung vorliegt. • 500 Punkte = Es liegt eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung vor. • 0 Punkte = Es liegt keine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder gleichwertige andere Zertifizierung vor. Bei Bewerbergemeinschaften od. privil. Unterauftragnehmern gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. Unterauftragnehmers. Der Nachweis über das Zertifikat, sofern vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. Insgesamt können für die Eignung 500 Gesamtpunkte erreicht werden. Es müssen zur Feststellung der Eignung mindestens 270 Punkte erzielt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.1: a) Umsatz, b) Betriebshaftpflichtversicherung; Bewertungskriterium gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.2: a) Umsatzentwicklung
Beschreibung: 5.4.2.1.1. Mindestanforderungen a) Umsatz: Die Angaben des Bewerbers werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 12.420.000 Euro betrug. Zudem darf der Umsatz im Betrachtungszeitraum nicht um mehr als 15% durchschnittlich gesunken sein. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. b) Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung, sofern bereits vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. 5.4.2.1.2. Bewertungskriterium, Gewichtung 10%: a) Umsatzentwicklung, Gewichtung 100%: Bewertet wird die Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Umsatzentwicklung. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 3% durchschnittlich • 300 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum konstant, d.h. er ist bis max. 3% durchschnittlich ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich sinkt im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 3% und höchstens 15%. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.1: a) Referenzen, Erfahrung mit vergleichbarem Gegenstand, b) Beschäftigtenzahlen, c) Personalqualifikation; Bewertungskriterien gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.2: a) Referenzen b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation; d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement
Beschreibung: 5.4.2.2.1. Mindestanforderungen: a) Referenzen: mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, welche • vergleichbar sind und • in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem bzw. bis zum Teilnahmeantragsfristende) • erfolgreich abgeschlossen wurden. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Leistungsart, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht. • wenn die referenzierten Leistungen technisch und organisatorisch einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen • Die Vergleichbarkeit gilt zudem nur dann als erfüllt, wenn ein Referenzprojekt ein Volumen von mindestens 7.076 Projekttagen umfasst. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde, seit mindestens 6 Monaten läuft und mindestens ein Leistungsumfang erbracht wurde, der dem Mindestumfang von 10% der für das betreffende Los geschätzten Projekttage entspricht • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist / verläuft Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Beschäftigtenzahlen Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich über die drei angegebenen Geschäftsjahre hinweg durchschnittlich nicht um mehr als 15% durchschnittlich sinkt. Die Anzahl Teilzeitbeschäftigter ist auf Vollzeitkräfte umzurechnen. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privil. Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privil. Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. c) Personalqualifikation Die Angaben werden daraufhin geprüft, ob qualifiziertes Personal mind. in vorgegebener Menge vorhanden ist. Qualifiziertes Personal meint dabei Leistende, die bei Auftragnehmer oder Unterauftragnehmern angestellt sind. Folgende Mindestwerte gelten: Ingenieurleistungen: 27; Technical Engineering: 32; Sicherheitsberatung: 23. 5.4.2.2.2. Bewertungskriterien, Gewichtung 90%: a) Referenzen, Gewichtung 40%: Bewertet wird die Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand anhand von Referenzaufträgen. Dabei werden die Referenzen anhand der nachstehenden Anforderungsblöcke benotet und gewichtet. Es gibt drei Anforderungsblöcke. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungs-block in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes, Referenzen“ für jedes Los jeweils drei Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus (siehe auch ANLAGE Eignungsmatrix). Folgende Anforderungsblöcke wurden festgelegt: 1. Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, Gewichtung 30%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn eine bestimmte Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgreich abgeschlossen worden ist. • 500 Punkte = mind. 6 Stück • 300 Punkte = 5 Stück • 100 Punkte = 4 Stück • 0 Punkte = 3 Stück (Mindestanforderung) 2. Erfahrung mit Aufträgen für öffentliche Auftraggeber, Gewichtung 60% Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für bestimmte öffentliche Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 475 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 425 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 400 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. Fortsetzung/ Weitere Angaben im Abschnitt 5.1.6 (Zusätzliche Informationen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zur Anwendung der Gewichtung von Preis und Leistung wird der Preis wie folgt in Punkte umgerechnet: Das Angebot mit dem niedrigsten (Preis Amin) erhält die Maximalpunktzahl 500 (Pmax). Angebote mit dem Dreifachen dieses Preises oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Alle dazwischenliegenden Angebote werden linear interpoliert. Dies erfolgt mit nachfolgender Berechnungsmethode: Variablen: Pmax = maximal erreichbare Punktzahl (für das Angebot mit dem niedrigsten Angebots-preis) P = Punktzahl für das zu bewertende Angebot Amin = niedrigster Angebotspreis A = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes Formel: Wenn A ≤ 3 x Amin dann P = Pmax – (((A- Amin)/(2x Amin)) x Pmax) sonst P= 0 Für alle Angebote, die die Mindestkriterien erfüllen, werden die bei Preis und Qualität erzielten Ergebnisse (jew. Punktwert für L und jew. Punktwert für P) im o.g. Verhältnis zueinander gesetzt. Das heißt: Gesamtpunktwert = (Leistungspunkte x Leistungsgewichtung) + (Preispunkte x Preisgewichtung). Das Angebot mit den meisten Punkten ist das wirtschaftlichste Angebot für die hier zu beschaffende Leistung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Folgende Leistungskriterien wurden festgelegt: 1. Konzept: Zusammenarbeit mit Dataport, Gewichtung 10% 2. Konzept: Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung, Gewichtung 10% 3. Konzept: Personal und Service, Gewichtung 20% 4. Konzept: Soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Gewichtung 10% 5. Bewertete Präsentation, Gewichtung 50% Die Konzepte werden Vertragsbestandteil. Konzepte können nach der Einreichung mit dem Erstangebot nicht überarbeitet werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • deutsche Sprache bei Auftragsdurchführung • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, die der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf Basis des US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer • folgende Erklärungen: 1. zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein 2. zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung 3. zur Fremdfirmenordnung von Dataport 4. zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 5. zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 6. zur DSGVO/Auftragsverarbeitung • Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals gemäß § 34 HmbSÜG
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Strategisches Consulting
Beschreibung: Erbringung von Leistungen in den Bereichen strategisches Consulting und Strategieberatung Umfang geschätzt (keine Mindestabnahmemenge): 91.469 Projekttage Details im Teil A - Teilnahmeunterlage sowie im den Teilnahmeunterlagen beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 04b57c11-a85c-48ba-941a-a59c380a811d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber, die Vertragslaufzeit einmalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerung, wenn vom Auftraggeber rechtzeitig angekündigt (keine automatische Verlängerung)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: FORTSETZUNG zu Abschnitt 5.1.9 (Eignungskriterien): Weitere Informationen und Anforderungen Fortsetzung Bewertungskriterium Referenzen: • 375 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 350 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 325 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 275 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 225 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 200 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 175 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 150 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 125 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 75 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 25 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 2 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen jeweils einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf, oder die Referenzprojekte wurden nicht für öffentliche Auftraggeber im beschriebenen Sinn erbracht. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen oder an Art oder Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht in ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein öffentlicher Auftraggeber, der eine Bundes- oder Landeskörperschaft, Bundes- oder Landesanstalt, Bundes- oder Landesstiftung des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörde ist, höher bewertet als ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB. Zudem wird die Herkunft aus Deutschland höher bewertet als die aus Österreich oder der Schweiz; die Herkunft aus Österreich oder der Schweiz wird höher bewertet als die aus der Europäischen Union; die Herkunft aus der Europäischen Union wird höher bewertet als die aus der restlichen Welt. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mindestens 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. 3. Erfahrung mit Aufträgen für vergleichbare privatwirtschaftliche Auftraggeber, Gewichtung 10%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn drei vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für privatwirtsch. Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 3 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen je einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen des referenzierten Auftrags oder an die Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht ins ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein Auftraggeber aus Deutschland höher bewertet als einer aus Österreich od. der Schweiz; die Herkunft aus Österreich od. der Schweiz wird höher bewertet als die von außerhalb Deutschlands, Österreichs od. der Schweiz. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mind. 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, Gewichtung 10% Bewertet wird die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Entwicklung der Beschäftigtenzahlen. Sie gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 5% durchschnittlich • 300 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich konstant, d.h. er ist bis max. 5% ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 5% und höchstens 15 % rückläufig Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. c) Personalqualifikation, Gewichtung 30% Das Kriterium bewertet die Mengen qualifizierten Personals. Anzugeben sind die personellen Ressourcen des Bewerbers im Allgemeinen (bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt). In den Mindestkriterien gibt der Auftraggeber die Mindestwerte vor. Bewertet wird, um welchen Faktor die summierten Bieterangaben je Qualifikation den vorgegebenen Mindestwert übersteigen. Damit ist keine Zusage verbunden, dass diese konkreten Personen im Zuschlagsfall auch zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung muss aber jeder eingetragenen Zahl die entsprechende Menge konkreter Personen zugewiesen werden können. Je Los werden alle Qualifikationsbewertungen mit ihrer Untergewichtung (1=100%) multipliziert und die gewichteten Ergebnisse addiert. • 500 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zehnfaches der Vorgabe • 400 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Achtfaches der Vorgabe • 300 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Sechsfaches der Vorgabe • 200 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Vierfaches der Vorgabe • 100 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zweifaches der Vorgabe • 0 Punkte = Summe je Qualifikation entspricht mindestens der Vorgabe Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement, Gewichtung 10% Die Anforderung wird positiv bewertet, wenn eine einschlägige Zertifizierung vorliegt. • 500 Punkte = Es liegt eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung vor. • 0 Punkte = Es liegt keine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder gleichwertige andere Zertifizierung vor. Bei Bewerbergemeinschaften od. privil. Unterauftragnehmern gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. Unterauftragnehmers. Der Nachweis über das Zertifikat, sofern vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. Insgesamt können für die Eignung 500 Gesamtpunkte erreicht werden. Es müssen zur Feststellung der Eignung mindestens 270 Punkte erzielt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.1: a) Umsatz, b) Betriebshaftpflichtversicherung; Bewertungskriterium gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.2: a) Umsatzentwicklung
Beschreibung: 5.4.2.1.1. Mindestanforderungen a) Umsatz: Die Angaben des Bewerbers werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 31.655.000 Euro betrug. Zudem darf der Umsatz im Betrachtungszeitraum nicht um mehr als 15% durchschnittlich gesunken sein. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. b) Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung, sofern bereits vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. 5.4.2.1.2. Bewertungskriterium, Gewichtung 10%: a) Umsatzentwicklung, Gewichtung 100%: Bewertet wird die Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Umsatzentwicklung. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 3% durchschnittlich • 300 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum konstant, d.h. er ist bis max. 3% durchschnittlich ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich sinkt im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 3% und höchstens 15%. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.1: a) Referenzen, Erfahrung mit vergleichbarem Gegenstand; b) Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation Bewertungskriterien gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.2: a) Referenzen b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation; d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement
Beschreibung: 5.4.2.2.1. Mindestanforderungen: a) Referenzen: mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, welche • vergleichbar sind und • in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem bzw. bis zum Teilnahmeantragsfristende) • erfolgreich abgeschlossen wurden. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Leistungsart, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht. • wenn die referenzierten Leistungen technisch und organisatorisch einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen • Die Vergleichbarkeit gilt zudem nur dann als erfüllt, wenn ein Referenzprojekt ein Volumen von mindestens 9.147 Projekttagen umfasst. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde, seit mindestens 6 Monaten läuft und mindestens ein Leistungsumfang erbracht wurde, der dem Mindestumfang von 10% der für das betreffende Los geschätzten Projekttage entspricht • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist / verläuft Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Beschäftigtenzahlen Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich über die drei angegebenen Geschäftsjahre hinweg durchschnittlich nicht um mehr als 15% durchschnittlich sinkt. Die Anzahl Teilzeitbeschäftigter ist auf Vollzeitkräfte umzurechnen. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privil. Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privil. Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. c) Personalqualifikation Die Angaben werden daraufhin geprüft, ob qualifiziertes Personal mind. in vorgegebener Menge vorhanden ist. Qualifiziertes Personal meint dabei Leistende, die bei Auftragnehmer oder Unterauftragnehmern angestellt sind. Folgende Mindestwerte gelten: Strategisches Consulting: 104. 5.4.2.2.2. Bewertungskriterien, Gewichtung 90%: a) Referenzen, Gewichtung 40%: Bewertet wird die Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand anhand von Referenzaufträgen. Dabei werden die Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten sog. Anforderungsblöcke benotet und gewichtet. Es gibt drei Anforderungsblöcke. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungs-block in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes, Referenzen“ für jedes Los jeweils drei Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus (siehe auch ANLAGE Eignungsmatrix). Folgende Anforderungsblöcke wurden festgelegt: 1. Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, Gewichtung 30%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn eine bestimmte Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgreich abgeschlossen worden ist. • 500 Punkte = mind. 6 Stück • 300 Punkte = 5 Stück • 100 Punkte = 4 Stück • 0 Punkte = 3 Stück (Mindestanforderung) 2. Erfahrung mit Aufträgen für öffentliche Auftraggeber, Gewichtung 60% Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für bestimmte öffentliche Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 475 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 425 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 400 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. Fortsetzung/ Weitere Angaben im Abschnitt 5.1.6 (Zusätzliche Informationen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zur Anwendung der Gewichtung von Preis und Leistung wird der Preis wie folgt in Punkte umgerechnet: Das Angebot mit dem niedrigsten (Preis Amin) erhält die Maximalpunktzahl 500 (Pmax). Angebote mit dem Dreifachen dieses Preises oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Alle dazwischenliegenden Angebote werden linear interpoliert. Dies erfolgt mit nachfolgender Berechnungsmethode: Variablen: Pmax = maximal erreichbare Punktzahl (für das Angebot mit dem niedrigsten Angebots-preis) P = Punktzahl für das zu bewertende Angebot Amin = niedrigster Angebotspreis A = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes Formel: Wenn A ≤ 3 x Amin dann P = Pmax – (((A- Amin)/(2x Amin)) x Pmax) sonst P= 0 Für alle Angebote, die die Mindestkriterien erfüllen, werden die bei Preis und Qualität erzielten Ergebnisse (jew. Punktwert für L und jew. Punktwert für P) im o.g. Verhältnis zueinander gesetzt. Das heißt: Gesamtpunktwert = (Leistungspunkte x Leistungsgewichtung) + (Preispunkte x Preisgewichtung). Das Angebot mit den meisten Punkten ist das wirtschaftlichste Angebot für die hier zu beschaffende Leistung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Folgende Leistungskriterien wurden festgelegt: 1. Konzept: Zusammenarbeit mit Dataport, Gewichtung 10% 2. Konzept: Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung, Gewichtung 10% 3. Konzept: Personal und Service, Gewichtung 20% 4. Konzept: Soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Gewichtung 10% 5. Bewertete Präsentation, Gewichtung 50% Die Konzepte werden Vertragsbestandteil. Konzepte können nach der Einreichung mit dem Erstangebot nicht überarbeitet werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • deutsche Sprache bei Auftragsdurchführung • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, die der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf Basis des US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer • folgende Erklärungen: 1. zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein 2. zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung 3. zur Fremdfirmenordnung von Dataport 4. zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 5. zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 6. zur DSGVO/Auftragsverarbeitung • Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals gemäß § 34 HmbSÜG
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Projektmanagement
Beschreibung: Erbringung von Leistungen im professionellen Projektmanagement und im Projektmanagementoffice. Umfang geschätzt (keine Mindestabnahmemenge): 133.994 Projekttage Details im Teil A - Teilnahmeunterlage sowie im den Teilnahmeunterlagen beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 2338fc52-73f8-46ed-ac40-1fb1acf4c330
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber, die Vertragslaufzeit einmalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerung, wenn vom Auftraggeber rechtzeitig angekündigt (keine automatische Verlängerung)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: FORTSETZUNG zu Abschnitt 5.1.9 (Eignungskriterien): Weitere Informationen und Anforderungen Fortsetzung Bewertungskriterium Referenzen: • 375 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 350 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 325 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 275 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 225 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 200 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 175 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 150 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 125 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 75 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 25 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 2 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen jeweils einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf, oder die Referenzprojekte wurden nicht für öffentliche Auftraggeber im beschriebenen Sinn erbracht. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen oder an Art oder Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht in ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein öffentlicher Auftraggeber, der eine Bundes- oder Landeskörperschaft, Bundes- oder Landesanstalt, Bundes- oder Landesstiftung des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörde ist, höher bewertet als ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB. Zudem wird die Herkunft aus Deutschland höher bewertet als die aus Österreich oder der Schweiz; die Herkunft aus Österreich oder der Schweiz wird höher bewertet als die aus der Europäischen Union; die Herkunft aus der Europäischen Union wird höher bewertet als die aus der restlichen Welt. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mindestens 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. 3. Erfahrung mit Aufträgen für vergleichbare privatwirtschaftliche Auftraggeber, Gewichtung 10%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn drei vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für privatwirtsch. Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 3 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen je einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen des referenzierten Auftrags oder an die Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht ins ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein Auftraggeber aus Deutschland höher bewertet als einer aus Österreich od. der Schweiz; die Herkunft aus Österreich od. der Schweiz wird höher bewertet als die von außerhalb Deutschlands, Österreichs od. der Schweiz. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mind. 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, Gewichtung 10% Bewertet wird die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Entwicklung der Beschäftigtenzahlen. Sie gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 5% durchschnittlich • 300 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich konstant, d.h. er ist bis max. 5% ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 5% und höchstens 15 % rückläufig Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. c) Personalqualifikation, Gewichtung 30% Das Kriterium bewertet die Mengen qualifizierten Personals. Anzugeben sind die personellen Ressourcen des Bewerbers im Allgemeinen (bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt). In den Mindestkriterien gibt der Auftraggeber die Mindestwerte vor. Bewertet wird, um welchen Faktor die summierten Bieterangaben je Qualifikation den vorgegebenen Mindestwert übersteigen. Damit ist keine Zusage verbunden, dass diese konkreten Personen im Zuschlagsfall auch zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung muss aber jeder eingetragenen Zahl die entsprechende Menge konkreter Personen zugewiesen werden können. Je Los werden alle Qualifikationsbewertungen mit ihrer Untergewichtung (2=50%) multipliziert und die gewichteten Ergebnisse addiert. • 500 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zehnfaches der Vorgabe • 400 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Achtfaches der Vorgabe • 300 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Sechsfaches der Vorgabe • 200 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Vierfaches der Vorgabe • 100 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zweifaches der Vorgabe • 0 Punkte = Summe je Qualifikation entspricht mindestens der Vorgabe Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement, Gewichtung 10% Die Anforderung wird positiv bewertet, wenn eine einschlägige Zertifizierung vorliegt. • 500 Punkte = Es liegt eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung vor. • 0 Punkte = Es liegt keine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder gleichwertige andere Zertifizierung vor. Bei Bewerbergemeinschaften od. privil. Unterauftragnehmern gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. Unterauftragnehmers. Der Nachweis über das Zertifikat, sofern vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. Insgesamt können für die Eignung 500 Gesamtpunkte erreicht werden. Es müssen zur Feststellung der Eignung mindestens 270 Punkte erzielt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.1: a) Umsatz, b) Betriebshaftpflichtversicherung; Bewertungskriterium gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.2: a) Umsatzentwicklung
Beschreibung: 5.4.2.1.1. Mindestanforderungen a) Umsatz: Die Angaben des Bewerbers werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 34.520.000 Euro betrug. Zudem darf der Umsatz im Betrachtungszeitraum nicht um mehr als 15% durchschnittlich gesunken sein. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. b) Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung, sofern bereits vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. 5.4.2.1.2. Bewertungskriterium, Gewichtung 10%: a) Umsatzentwicklung, Gewichtung 100%: Bewertet wird die Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Umsatzentwicklung. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 3% durchschnittlich • 300 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum konstant, d.h. er ist bis max. 3% durchschnittlich ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich sinkt im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 3% und höchstens 15%. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.1: a) Referenzen, Erfahrung mit vergleichbarem Gegenstand; b) Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation Bewertungskriterien gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.2: a) Referenzen b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation; d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement
Beschreibung: 5.4.2.2.1. Mindestanforderungen: a) Referenzen: mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, welche • vergleichbar sind und • in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem bzw. bis zum Teilnahmeantragsfristende) • erfolgreich abgeschlossen wurden. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Leistungsart, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht. • wenn die referenzierten Leistungen technisch und organisatorisch einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen • Die Vergleichbarkeit gilt zudem nur dann als erfüllt, wenn ein Referenzprojekt ein Volumen von mindestens 13.399 Projekttagen umfasst. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde, seit mindestens 6 Monaten läuft und mindestens ein Leistungsumfang erbracht wurde, der dem Mindestumfang von 10% der für das betreffende Los geschätzten Projekttage entspricht • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist / verläuft Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Beschäftigtenzahlen Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich über die drei angegebenen Geschäftsjahre hinweg durchschnittlich nicht um mehr als 15% durchschnittlich sinkt. Die Anzahl Teilzeitbeschäftigter ist auf Vollzeitkräfte umzurechnen. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privil. Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privil. Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. c) Personalqualifikation Die Angaben werden daraufhin geprüft, ob qualifiziertes Personal mind. in vorgegebener Menge vorhanden ist. Qualifiziertes Personal meint dabei Leistende, die bei Auftragnehmer oder Unterauftragnehmern angestellt sind. Folgende Mindestwerte gelten: Projektmanagement: 117; Projektmanagementoffice: 36. 5.4.2.2.2. Bewertungskriterien, Gewichtung 90%: a) Referenzen, Gewichtung 40%: Bewertet wird die Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand anhand von Referenzaufträgen. Dabei werden die Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten sog. Anforderungsblöcke benotet und gewichtet. Es gibt drei Anforderungsblöcke. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungs-block in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes, Referenzen“ für jedes Los jeweils drei Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus (siehe auch ANLAGE Eignungsmatrix). Folgende Anforderungsblöcke wurden festgelegt: 1. Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, Gewichtung 30%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn eine bestimmte Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgreich abgeschlossen worden ist. • 500 Punkte = mind. 6 Stück • 300 Punkte = 5 Stück • 100 Punkte = 4 Stück • 0 Punkte = 3 Stück (Mindestanforderung) 2. Erfahrung mit Aufträgen für öffentliche Auftraggeber, Gewichtung 60% Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für bestimmte öffentliche Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 475 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 425 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 400 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. Fortsetzung/ Weitere Angaben im Abschnitt 5.1.6 (Zusätzliche Informationen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zur Anwendung der Gewichtung von Preis und Leistung wird der Preis wie folgt in Punkte umgerechnet: Das Angebot mit dem niedrigsten (Preis Amin) erhält die Maximalpunktzahl 500 (Pmax). Angebote mit dem Dreifachen dieses Preises oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Alle dazwischenliegenden Angebote werden linear interpoliert. Dies erfolgt mit nachfolgender Berechnungsmethode: Variablen: Pmax = maximal erreichbare Punktzahl (für das Angebot mit dem niedrigsten Angebots-preis) P = Punktzahl für das zu bewertende Angebot Amin = niedrigster Angebotspreis A = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes Formel: Wenn A ≤ 3 x Amin dann P = Pmax – (((A- Amin)/(2x Amin)) x Pmax) sonst P= 0 Für alle Angebote, die die Mindestkriterien erfüllen, werden die bei Preis und Qualität erzielten Ergebnisse (jew. Punktwert für L und jew. Punktwert für P) im o.g. Verhältnis zueinander gesetzt. Das heißt: Gesamtpunktwert = (Leistungspunkte x Leistungsgewichtung) + (Preispunkte x Preisgewichtung). Das Angebot mit den meisten Punkten ist das wirtschaftlichste Angebot für die hier zu beschaffende Leistung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Folgende Leistungskriterien wurden festgelegt: 1. Konzept: Zusammenarbeit mit Dataport, Gewichtung 10% 2. Konzept: Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung, Gewichtung 10% 3. Konzept: Personal und Service, Gewichtung 20% 4. Konzept: Soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Gewichtung 10% 5. Bewertete Präsentation, Gewichtung 50% Die Konzepte werden Vertragsbestandteil. Konzepte können nach der Einreichung mit dem Erstangebot nicht überarbeitet werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • deutsche Sprache bei Auftragsdurchführung • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, die der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf Basis des US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer • folgende Erklärungen: 1. zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein 2. zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung 3. zur Fremdfirmenordnung von Dataport 4. zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 5. zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 6. zur DSGVO/Auftragsverarbeitung • Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals gemäß § 34 HmbSÜG
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: SAP Standard
Beschreibung: Erbringung von Leistungen im Bereich SAP Umfang geschätzt (keine Mindestabnahmemenge): 21.229 Projekttage Details im Teil A - Teilnahmeunterlage sowie im den Teilnahmeunterlagen beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: aab02802-7359-44da-9d1c-288dca0cbcc0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber, die Vertragslaufzeit einmalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerung, wenn vom Auftraggeber rechtzeitig angekündigt (keine automatische Verlängerung)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: FORTSETZUNG zu Abschnitt 5.1.9 (Eignungskriterien): Weitere Informationen und Anforderungen Fortsetzung Bewertungskriterium Referenzen: • 375 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 350 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 325 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 275 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 225 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 200 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 175 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 150 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 125 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 75 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 25 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 2 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen jeweils einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf, oder die Referenzprojekte wurden nicht für öffentliche Auftraggeber im beschriebenen Sinn erbracht. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen oder an Art oder Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht in ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein öffentlicher Auftraggeber, der eine Bundes- oder Landeskörperschaft, Bundes- oder Landesanstalt, Bundes- oder Landesstiftung des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörde ist, höher bewertet als ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB. Zudem wird die Herkunft aus Deutschland höher bewertet als die aus Österreich oder der Schweiz; die Herkunft aus Österreich oder der Schweiz wird höher bewertet als die aus der Europäischen Union; die Herkunft aus der Europäischen Union wird höher bewertet als die aus der restlichen Welt. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mindestens 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. 3. Erfahrung mit Aufträgen für vergleichbare privatwirtschaftliche Auftraggeber, Gewichtung 10%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn drei vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für privatwirtsch. Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 3 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen je einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen des referenzierten Auftrags oder an die Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht ins ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein Auftraggeber aus Deutschland höher bewertet als einer aus Österreich od. der Schweiz; die Herkunft aus Österreich od. der Schweiz wird höher bewertet als die von außerhalb Deutschlands, Österreichs od. der Schweiz. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mind. 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, Gewichtung 10% Bewertet wird die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Entwicklung der Beschäftigtenzahlen. Sie gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 5% durchschnittlich • 300 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich konstant, d.h. er ist bis max. 5% ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 5% und höchstens 15 % rückläufig Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. c) Personalqualifikation, Gewichtung 30% Das Kriterium bewertet die Mengen qualifizierten Personals. Anzugeben sind die personellen Ressourcen des Bewerbers im Allgemeinen (bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt). In den Mindestkriterien gibt der Auftraggeber die Mindestwerte vor. Bewertet wird, um welchen Faktor die summierten Bieterangaben je Qualifikation den vorgegebenen Mindestwert übersteigen. Damit ist keine Zusage verbunden, dass diese konkreten Personen im Zuschlagsfall auch zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung muss aber jeder eingetragenen Zahl die entsprechende Menge konkreter Personen zugewiesen werden können. Je Los werden alle Qualifikationsbewertungen mit ihrer Untergewichtung (1=100%) multipliziert und die gewichteten Ergebnisse addiert. • 500 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zehnfaches der Vorgabe • 400 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Achtfaches der Vorgabe • 300 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Sechsfaches der Vorgabe • 200 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Vierfaches der Vorgabe • 100 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zweifaches der Vorgabe • 0 Punkte = Summe je Qualifikation entspricht mindestens der Vorgabe Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement, Gewichtung 10% Die Anforderung wird positiv bewertet, wenn eine einschlägige Zertifizierung vorliegt. • 500 Punkte = Es liegt eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung vor. • 0 Punkte = Es liegt keine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder gleichwertige andere Zertifizierung vor. Bei Bewerbergemeinschaften od. privil. Unterauftragnehmern gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. Unterauftragnehmers. Der Nachweis über das Zertifikat, sofern vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. Insgesamt können für die Eignung 500 Gesamtpunkte erreicht werden. Es müssen zur Feststellung der Eignung mindestens 270 Punkte erzielt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.1: a) Umsatz, b) Betriebshaftpflichtversicherung; Bewertungskriterium gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.2: a) Umsatzentwicklung
Beschreibung: 5.4.2.1.1. Mindestanforderungen a) Umsatz: Die Angaben des Bewerbers werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 15.070.000 Euro betrug. Zudem darf der Umsatz im Betrachtungszeitraum nicht um mehr als 15% durchschnittlich gesunken sein. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. b) Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung, sofern bereits vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. 5.4.2.1.2. Bewertungskriterium, Gewichtung 10%: a) Umsatzentwicklung, Gewichtung 100%: Bewertet wird die Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Umsatzentwicklung. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 3% durchschnittlich • 300 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum konstant, d.h. er ist bis max. 3% durchschnittlich ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich sinkt im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 3% und höchstens 15%. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.1: a) Referenzen, Erfahrung mit vergleichbarem Gegenstand; b) Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation Bewertungskriterien gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.2: a) Referenzen b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation; d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement
Beschreibung: 5.4.2.2.1. Mindestanforderungen: a) Referenzen: mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, welche • vergleichbar sind und • in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem bzw. bis zum Teilnahmeantragsfristende) • erfolgreich abgeschlossen wurden. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Leistungsart, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht. • wenn die referenzierten Leistungen technisch und organisatorisch einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen • Die Vergleichbarkeit gilt zudem nur dann als erfüllt, wenn ein Referenzprojekt ein Volumen von mindestens 5.123 Projekttagen umfasst. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde, seit mindestens 6 Monaten läuft und mindestens ein Leistungsumfang erbracht wurde, der dem Mindestumfang von 10% der für das betreffende Los geschätzten Projekttage entspricht • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist / verläuft Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Beschäftigtenzahlen Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich über die drei angegebenen Geschäftsjahre hinweg durchschnittlich nicht um mehr als 15% durchschnittlich sinkt. Die Anzahl Teilzeitbeschäftigter ist auf Vollzeitkräfte umzurechnen. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privil. Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privil. Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. c) Personalqualifikation Die Angaben werden daraufhin geprüft, ob qualifiziertes Personal mind. in vorgegebener Menge vorhanden ist. Qualifiziertes Personal meint dabei Leistende, die bei Auftragnehmer oder Unterauftragnehmern angestellt sind. Folgende Mindestwerte gelten: SAP Standard: 59. 5.4.2.2.2. Bewertungskriterien, Gewichtung 90%: a) Referenzen, Gewichtung 40%: Bewertet wird die Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand anhand von Referenzaufträgen. Dabei werden die Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten sog. Anforderungsblöcke benotet und gewichtet. Es gibt drei Anforderungsblöcke. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungs-block in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes, Referenzen“ für jedes Los jeweils drei Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus (siehe auch ANLAGE Eignungsmatrix). Folgende Anforderungsblöcke wurden festgelegt: 1. Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, Gewichtung 30%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn eine bestimmte Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgreich abgeschlossen worden ist. • 500 Punkte = mind. 6 Stück • 300 Punkte = 5 Stück • 100 Punkte = 4 Stück • 0 Punkte = 3 Stück (Mindestanforderung) 2. Erfahrung mit Aufträgen für öffentliche Auftraggeber, Gewichtung 60% Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für bestimmte öffentliche Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 475 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 425 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 400 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. Fortsetzung/ Weitere Angaben im Abschnitt 5.1.6 (Zusätzliche Informationen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zur Anwendung der Gewichtung von Preis und Leistung wird der Preis wie folgt in Punkte umgerechnet: Das Angebot mit dem niedrigsten (Preis Amin) erhält die Maximalpunktzahl 500 (Pmax). Angebote mit dem Dreifachen dieses Preises oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Alle dazwischenliegenden Angebote werden linear interpoliert. Dies erfolgt mit nachfolgender Berechnungsmethode: Variablen: Pmax = maximal erreichbare Punktzahl (für das Angebot mit dem niedrigsten Angebots-preis) P = Punktzahl für das zu bewertende Angebot Amin = niedrigster Angebotspreis A = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes Formel: Wenn A ≤ 3 x Amin dann P = Pmax – (((A- Amin)/(2x Amin)) x Pmax) sonst P= 0 Für alle Angebote, die die Mindestkriterien erfüllen, werden die bei Preis und Qualität erzielten Ergebnisse (jew. Punktwert für L und jew. Punktwert für P) im o.g. Verhältnis zueinander gesetzt. Das heißt: Gesamtpunktwert = (Leistungspunkte x Leistungsgewichtung) + (Preispunkte x Preisgewichtung). Das Angebot mit den meisten Punkten ist das wirtschaftlichste Angebot für die hier zu beschaffende Leistung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Folgende Leistungskriterien wurden festgelegt: 1. Konzept: Zusammenarbeit mit Dataport, Gewichtung 10% 2. Konzept: Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung, Gewichtung 10% 3. Konzept: Personal und Service, Gewichtung 20% 4. Konzept: Soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Gewichtung 10% 5. Bewertete Präsentation, Gewichtung 50% Die Konzepte werden Vertragsbestandteil. Konzepte können nach der Einreichung mit dem Erstangebot nicht überarbeitet werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • deutsche Sprache bei Auftragsdurchführung • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, die der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf Basis des US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer • folgende Erklärungen: 1. zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein 2. zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung 3. zur Fremdfirmenordnung von Dataport 4. zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 5. zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 6. zur DSGVO/Auftragsverarbeitung • Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals gemäß § 34 HmbSÜG
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: SAP Spezial
Beschreibung: Erbringung von Leistungen im Bereich SAP Umfang geschätzt (keine Mindestabnahmemenge): 11.581 Projekttage Details im Teil A - Teilnahmeunterlage sowie im den Teilnahmeunterlagen beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: a27b9454-ed43-48af-b062-f403e3b7edbb
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber, die Vertragslaufzeit einmalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerung, wenn vom Auftraggeber rechtzeitig angekündigt (keine automatische Verlängerung)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: FORTSETZUNG zu Abschnitt 5.1.9 (Eignungskriterien): Weitere Informationen und Anforderungen Fortsetzung Bewertungskriterium Referenzen: • 375 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 350 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 325 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 275 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 225 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 200 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 175 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 150 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 125 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus der Europäischen Union erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 75 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 25 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 2 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen jeweils einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf, oder die Referenzprojekte wurden nicht für öffentliche Auftraggeber im beschriebenen Sinn erbracht. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen oder an Art oder Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht in ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein öffentlicher Auftraggeber, der eine Bundes- oder Landeskörperschaft, Bundes- oder Landesanstalt, Bundes- oder Landesstiftung des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörde ist, höher bewertet als ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB. Zudem wird die Herkunft aus Deutschland höher bewertet als die aus Österreich oder der Schweiz; die Herkunft aus Österreich oder der Schweiz wird höher bewertet als die aus der Europäischen Union; die Herkunft aus der Europäischen Union wird höher bewertet als die aus der restlichen Welt. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mindestens 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. 3. Erfahrung mit Aufträgen für vergleichbare privatwirtschaftliche Auftraggeber, Gewichtung 10%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn drei vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für privatwirtsch. Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Deutschland erbracht. • 300 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 250 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber aus Österreich oder der Schweiz erbracht. • 100 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 50 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für privatwirtsch. Auftraggeber außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz erbracht. • 0 Punkte = Es wurden weniger als 3 Referenzprojekte erbracht, oder die Referenzprojekte weisen je einen Umfang von mind. 10% und weniger als 15% des geschätzten Losvolumens in PT auf. Projekte, die höherwertige Anforderungen an das Volumen des referenzierten Auftrags oder an die Herkunft des Auftraggebers erfüllen, aber nicht ins ausreichender Zahl vorliegen, um einen definierten Erfüllungsgrad zu erreichen, werden dem bestmöglichen Erfüllungsgrad zugerechnet. Dabei wird ein Auftraggeber aus Deutschland höher bewertet als einer aus Österreich od. der Schweiz; die Herkunft aus Österreich od. der Schweiz wird höher bewertet als die von außerhalb Deutschlands, Österreichs od. der Schweiz. Ein Volumen von mind. 25% wird höher bewertet als ein Volumen von mind. 15%. Berücksichtigt wird die höchstmögliche Punktzahl aus allen Kombinationen der eingereichten Referenzprojekte. Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, Gewichtung 10% Bewertet wird die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Entwicklung der Beschäftigtenzahlen. Sie gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 5% durchschnittlich • 300 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich konstant, d.h. er ist bis max. 5% ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 5% und höchstens 15 % rückläufig Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. c) Personalqualifikation, Gewichtung 30% Das Kriterium bewertet die Mengen qualifizierten Personals. Anzugeben sind die personellen Ressourcen des Bewerbers im Allgemeinen (bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt). In den Mindestkriterien gibt der Auftraggeber die Mindestwerte vor. Bewertet wird, um welchen Faktor die summierten Bieterangaben je Qualifikation den vorgegebenen Mindestwert übersteigen. Damit ist keine Zusage verbunden, dass diese konkreten Personen im Zuschlagsfall auch zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung muss aber jeder eingetragenen Zahl die entsprechende Menge konkreter Personen zugewiesen werden können. Je Los werden alle Qualifikationsbewertungen mit ihrer Untergewichtung (1=100%) multipliziert und die gewichteten Ergebnisse addiert. • 500 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zehnfaches der Vorgabe • 400 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Achtfaches der Vorgabe • 300 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Sechsfaches der Vorgabe • 200 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Vierfaches der Vorgabe • 100 Punkte = Summe je Qualifikation ist mind. Zweifaches der Vorgabe • 0 Punkte = Summe je Qualifikation entspricht mindestens der Vorgabe Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement, Gewichtung 10% Die Anforderung wird positiv bewertet, wenn eine einschlägige Zertifizierung vorliegt. • 500 Punkte = Es liegt eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung vor. • 0 Punkte = Es liegt keine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder DIN EN ISO 27001:2022 oder gleichwertige andere Zertifizierung vor. Bei Bewerbergemeinschaften od. privil. Unterauftragnehmern gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. Unterauftragnehmers. Der Nachweis über das Zertifikat, sofern vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. Insgesamt können für die Eignung 500 Gesamtpunkte erreicht werden. Es müssen zur Feststellung der Eignung mindestens 270 Punkte erzielt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.1: a) Umsatz, b) Betriebshaftpflichtversicherung; Bewertungskriterium gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.1.2: a) Umsatzentwicklung
Beschreibung: 5.4.2.1.1. Mindestanforderungen a) Umsatz: Die Angaben des Bewerbers werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 3.980.000 Euro betrug. Zudem darf der Umsatz im Betrachtungszeitraum nicht um mehr als 15% durchschnittlich gesunken sein. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. b) Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung, sofern bereits vorliegend, ist dem Antrag als eigene Anlage beizufügen. 5.4.2.1.2. Bewertungskriterium, Gewichtung 10%: a) Umsatzentwicklung, Gewichtung 100%: Bewertet wird die Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Positiv bewertet wird eine kontinuierliche Umsatzentwicklung. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. • 500 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich steigt im angegebenen Zeitraum um mehr als 3% durchschnittlich • 300 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich ist im angegebenen Zeitraum konstant, d.h. er ist bis max. 3% durchschnittlich ansteigend oder rückläufig • 0 Punkte = Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich sinkt im angegebenen Zeitraum durchschnittlich um mehr als 3% und höchstens 15%. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.1. : a) Referenzen, Erfahrung mit vergleichbarem Gegenstand; b) Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation Bewertungskriterien gemäß Teil A - Teilnahmeunterlage, Ziffer 5.4.2.2.2: a) Referenzen b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen; c) Personalqualifikation; d) Maßnahmen zum IT-Sicherheitsmanagement
Beschreibung: 5.4.2.2.1. Mindestanforderungen: a) Referenzen: mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, welche • vergleichbar sind und • in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem bzw. bis zum Teilnahmeantragsfristende) • erfolgreich abgeschlossen wurden. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Leistungsart, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht. • wenn die referenzierten Leistungen technisch und organisatorisch einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen • Die Vergleichbarkeit gilt zudem nur dann als erfüllt, wenn ein Referenzprojekt ein Volumen von mindestens 1.158 Projekttagen umfasst. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde, seit mindestens 6 Monaten läuft und mindestens ein Leistungsumfang erbracht wurde, der dem Mindestumfang von 10% der für das betreffende Los geschätzten Projekttage entspricht • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist / verläuft Die Referenzprojekte von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden insgesamt betrachtet. b) Beschäftigtenzahlen Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im ausschreibungsrelevanten Bereich über die drei angegebenen Geschäftsjahre hinweg durchschnittlich nicht um mehr als 15% durchschnittlich sinkt. Die Anzahl Teilzeitbeschäftigter ist auf Vollzeitkräfte umzurechnen. Der Durchschnittswert errechnet sich folgendermaßen: Aus der prozentualen Änderung vom ältesten Jahr zum mittleren Jahr sowie der prozentualen Änderung vom mittleren Jahr zum jüngsten Jahr wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privil. Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privil. Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. c) Personalqualifikation Die Angaben werden daraufhin geprüft, ob qualifiziertes Personal mind. in vorgegebener Menge vorhanden ist. Qualifiziertes Personal meint dabei Leistende, die bei Auftragnehmer oder Unterauftragnehmern angestellt sind. Folgende Mindestwerte gelten: SAP Spezial: 14. 5.4.2.2.2. Bewertungskriterien, Gewichtung 90%: a) Referenzen, Gewichtung 40%: Bewertet wird die Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand anhand von Referenzaufträgen. Dabei werden die Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten sog. Anforderungsblöcke benotet und gewichtet. Es gibt drei Anforderungsblöcke. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungs-block in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes, Referenzen“ für jedes Los jeweils drei Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus (siehe auch ANLAGE Eignungsmatrix). Folgende Anforderungsblöcke wurden festgelegt: 1. Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, Gewichtung 30%: Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn eine bestimmte Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgreich abgeschlossen worden ist. • 500 Punkte = mind. 6 Stück • 300 Punkte = 5 Stück • 100 Punkte = 4 Stück • 0 Punkte = 3 Stück (Mindestanforderung) 2. Erfahrung mit Aufträgen für öffentliche Auftraggeber, Gewichtung 60% Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte mit einem bestimmten Umfang für bestimmte öffentliche Auftraggeber erfolgreich erbracht worden sind. Mögliche Erfüllungsgrade: • 500 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 475 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 450 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 425 Punkte = Mind. 2 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 15% des geschätzten Losvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber aus Deutschland erbracht, die Bundes- oder Landeskörperschaften, Bundes- oder Landesanstalten, Bundes- oder Landesstiftungen des öffentlichen Rechts oder Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar sind. • 400 Punkte = Mind. 3 Referenzprojekte im Umfang von je mind. 25% des geschätzten Losauftragsvolumens in PT wurden für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB aus Deutschland erbracht. Fortsetzung/ Weitere Angaben im Abschnitt 5.1.6 (Zusätzliche Informationen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zur Anwendung der Gewichtung von Preis und Leistung wird der Preis wie folgt in Punkte umgerechnet: Das Angebot mit dem niedrigsten (Preis Amin) erhält die Maximalpunktzahl 500 (Pmax). Angebote mit dem Dreifachen dieses Preises oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Alle dazwischenliegenden Angebote werden linear interpoliert. Dies erfolgt mit nachfolgender Berechnungsmethode: Variablen: Pmax = maximal erreichbare Punktzahl (für das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis) P = Punktzahl für das zu bewertende Angebot Amin = niedrigster Angebotspreis A = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes Formel: Wenn A ≤ 3 x Amin dann P = Pmax – (((A- Amin)/(2x Amin)) x Pmax) sonst P= 0 Für alle Angebote, die die Mindestkriterien erfüllen, werden die bei Preis und Qualität erzielten Ergebnisse (jew. Punktwert für L und jew. Punktwert für P) im Verhältnis 30% Preis zu 70% Qualität zueinander gesetzt. Das heißt: Gesamtpunktwert = (Leistungspunkte x Leistungsgewichtung) + (Preispunkte x Preisgewichtung). Das Angebot mit den meisten Punkten ist das wirtschaftlichste Angebot für die hier zu beschaffende Leistung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Folgende Leistungskriterien wurden festgelegt: 1. Konzept: Zusammenarbeit mit Dataport, Gewichtung 10% 2. Konzept: Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung, Gewichtung 10% 3. Konzept: Personal und Service, Gewichtung 20% 4. Konzept: Soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Gewichtung 10% 5. Bewertete Präsentation, Gewichtung 50% Die Konzepte werden Vertragsbestandteil. Konzepte können nach der Einreichung mit dem Erstangebot nicht überarbeitet werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • deutsche Sprache bei Auftragsdurchführung • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, die der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf Basis des US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer • folgende Erklärungen: 1. zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein 2. zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung 3. zur Fremdfirmenordnung von Dataport 4. zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 5. zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 6. zur DSGVO/Auftragsverarbeitung • Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals gemäß § 34 HmbSÜG
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14  
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Internetadresse: http://www.dataport.de
Profil des Erwerbers: https://vergabeverfahren.dataport.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 22591a76-bf14-43a2-b6e3-8f29319b532a-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f863a915-3372-4676-a48e-2a2a84dc2bac - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2024 11:08:09 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 305402-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 99/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/05/2024

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