1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Leipzig, Amt für Schule
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Modernisierung und Erweiterung Kurt-Biedermann-Schule, Leipzig
Beschreibung: Modernisierung und Erweiterung Kurt-Biedermann-Schule, Leipzig
Kennung des Verfahrens: 018e40c3-233f-49fd-885b-7225aa776024
Interne Kennung: L-65.3-2024-FÖSG
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3, 8), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5) sowie §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11 (Freianlagenplanung) für die Planung und Umsetzung des kommunalen Bauvorhabens „Bauvorhaben „Modernisierung und Erweiterung Kurt-Biedermann-Schule“, Garskestr. 19, 04205 Leipzig“. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Garkestraße 19
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04205
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Konkurs: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Korruption: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Betrugsbekämpfung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Zahlungsunfähigkeit: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Entrichtung von Steuern: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI
Beschreibung: Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt), 2. Besondere und Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Bereitstellung eines internetbasierten Projektraumes gemäß Vertragsmuster § 3 (2.5) (siehe Anlage B); - Belegungsplanung Möblierung (Darstellung von Möblierungsvorschlägen im Grundriss zum Nachweis der Raumnutzung); - LPH 2: Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen; - LPH 2: Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, z.B. Visualisierungen bzw. perspektivische Darstellungen (max. drei Visualisierungen gesamt); - LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt. - LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern, 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 4; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4 (Grundleistungen); - Fachraumplanung: Optionale Leistung zur Planung der Fachunterrichtsräume Biologie, Physik, Chemie, Werken gemäß Raumprogramm. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt), 2. Besondere und Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Bereitstellung des internetbasierten Projektraumes gemäß Vertragsmuster § 3 (2.5) (siehe Anlage B); - LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form; 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 5 bis 9; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 5 bis 7 (Grundleistungen); - Fortführung der Fachraumplanung: Optionale Leistung zur Planung der Fachunterrichtsräume Biologie, Physik, Chemie, Werken gemäß Raumprogramm. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. der Anlage 8 hierzu verwiesen. Honorar: Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto) (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben): 303.867,18. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche von der Auftraggeberin nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: Projektleiter; Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter; für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen der Auftraggeberin und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden von der Auftraggeberin dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Etwaige Auftragserweiterungen im Rahmen von§ 132 GWB, soweit zulässig. LP9 in Dauer nicht berücksichtigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Garkstraße 19
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04205
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Zusätzliche Leistungen: - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 4 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4 (Grundleistungen) - Fachraumplanung: Optionale Leistung zur Planung der Fachunterrichtsräume Biologie, Physik, Chemie, Werken gemäß Raumprogramm
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 5,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.03.2023 ausgestellt worden sein.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ bzw. im Los 5 „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ bzw. im Los 5 „Landschaftsarchitekt“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 5 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten zehn Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Anforderungen: Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI; losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung (Los 2: es ist ausschließlich die KG 300 anzugeben); Angabe, ob der Bauherr öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB war; Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet wurden. Als Mindestanforderung gilt: Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.03.2014; Mindestens ein Projekt: Gesamtbaukosten des Projekts (KG 200 bis 600) > 9,0 Mio. € brutto; Mindestens ein Projekt: Modernisierung oder Erweiterung eines Objektes aus der Objektliste Gebäude „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2. HOAI. Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Modernisierung oder Erweiterung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnehmerantrags, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Referenz: Modernisierung oder Erweiterung eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4): Die Auftraggeberin fordert von den Bietern der Lose 1 bis 5, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 (im Los 2 die Leistungsphasen 2 bis 6) erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 6,0 Mio. € brutto; Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300): mindestens 4,0 Mio. € brutto; Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 und 8 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobau-kosten ALG 1 bis 3 und 8 mindestens 700T€ brutto; Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 5, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 4 bis 5: mindestens 700 T€ brutto; Los 5: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens Honorarzone IV, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 500T € brutto. Als Mindestanforderung gilt: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.03.2014; Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung). Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnehmerantrags, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Formblatt 5). Die Auftraggeberin wertet als weiteres Kriterium „Qualifikation und Erfahrung des Projektteams“. Die Bieter haben darzustellen, über welche fachlichen Qualifikationen und einschlägigen Erfahrungen im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter verfügen. Erwartet werden Angaben zu den Qualifikationen des Projektleiters und des Stellvertreters sowie deren Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten (Modernisierungen oder Erweiterungen von öffentlich genutzten Gebäuden, mit Darstellung des Projektbearbeitungszeitraums und des jeweiligen Kostenvolumens (tatsächliche Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 DIN 276)) in den vergangenen zehn Jahren, sowie Erfahrungen mit Ausschreibungen im Baubereich. Zudem muss ein Abschlussnachweis bzw. Zeugnis mit dem Berufserfahrung der o.g. Projektbeteiligten gemäß den Angaben im Formblatt 5 nachgewiesen wird, vorgelegt werden. Das Formblatt 5 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Die Auftraggeberin wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben der Auftraggeberin, das Bauvorhaben bis 05/2030 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der: Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; - Darstellung einer Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb; - Darstellung der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen; - Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase, - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort; - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 12,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,0 (entspricht der Gewichtung von 10,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung mit dem Faktor 2,5 (entspricht einer Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Die Auftraggeberin wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere der Auftraggeberin, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird die Auftraggeberin über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber der Auftraggeberin? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit bis zu 24,00 Punkten mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50%): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (dezimal, Mittelwert): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 3 im Los 1 - Konzeptidee: Die Auftraggeberin möchte sich einen Eindruck verschaffen, wie der Bieter unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionen und Anforderungen an die bestehende Aufgabe Lösungsansätze erzielt. Zur Beantwortung der nachstehend genannten Fragestellungen soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptidee einreichen. Die Konzeptidee muss unter Berücksichtigung der in Punkt 2 genannten Anforderungen und Hinweise sowie der im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellte Aufgabenstellung der Stadt Leipzig inklusive der dazu gehörenden bereitgestellten Unterlagen (siehe Anlage A sowie Punkt 3.4) folgende Teilaspekte ansatzweise aufzeigen: - Umsetzung des Raumprogramms / Auseinandersetzen mit dem pädagogischen Konzept: Herangehensweise an die Planungsaufgabe Förderschule in 2 Zügen als Ganztagsschule von Klasse 1 bis 9 unter Berücksichtigung einer bis zu 20%igen Überbelegung sowie zusätzliche Integrierung eines Familienschulzentrums mit ca. 50 m² unter der vorgegebenen Aufgabenstellung inklusive Anlagen (siehe Anlage A). Für die Erfüllung des Raumprogramms ist ein Erweiterungsbau vorzusehen. Überprüfung der notwendigen Größe des neu zu schaffenden Baukörpers. Zuordnung der Funktionsbereiche in Alt- und Neubauflächen und Darstellung von Synergien der Raumnutzung. Aufzeigen von Wegebeziehungen und Funktionszusammenhängen. Ansätze für die Erreichung überschaubarer Strukturen und guter Orientierung sowie der Berücksichtigung der sich aus dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ ergebenden besonderen Anforderungen an die architektonische Formsprache. - Städtebauliche Einordnung: Berücksichtigung des städtebaulichen Umfelds und die Eingliederung zwischen dem von DDR-Architektur geprägten Stadtteil Grünau und dem historischen Ortsteil von Schönau. - Umgang mit dem Bestand / Architektonisches Konzept / Denkmalschutz: Berücksichtigung der Gestaltung über dem ehemaligen Haupteingang sowie allgemeine Darstellung der Vorgehensweise bei der Einbindung von Denkmalschutz-Belangen in die Planung. - Ökologisches Konzept: Skizzierung eines ökologischen Konzeptes sowohl für eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise als auch für den Betrieb (Folgekosten). Beginnend beim Erhalt von Bausubstanz, dem Einsatz und der Möglichkeit der Wiederverwendung von Baustoffen, regenerativer Energien bis zum geplanten Energieverbrauchs. Die beschlossenen Maßnahmen des Sofortmaßnahmenprogramms zum Klimanotstand (Beschlussvorlage VI-A-07961-DS-10) sind zu berücksichtigen. - Realisierbarkeit hinsichtlich bauordnungsrechtlicher und wirtschaftlicher Kriterien. Zur Beantwortung der vorstehend genannten Teilaspekte soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptidee einreichen. Die Form der Bearbeitung der Arbeitsaufgaben, ob Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen, Schaubilder, oder Piktogramme ist dem Planungsbüro überlassen. Es ist möglich, ein einfaches Massenmodell zur Darstellung der Gebäudevolumina für den Erweiterungsbau zu bauen, und dieses in die grafische Darstellung der Entwurfskonzeption zu übertragen. Die Auflösung der Fotos muss mindestens 300 dpi betragen. Die Darstellungen von mehreren Varianten wird nicht gewertet. Der Auftraggeberin fordert jedoch mindestens die Abgabe der nachfolgend angeführten Unterlagen im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nichteinreichen einzelner nachfolgend genannter Abgabeleistungen zum Punktabzug führt. Geforderte Abgabeleistungen: - Präsentationsplan Konzeptidee: Präsentationsplan DIN A0, Hochformat, farbige Darstellung möglich; Bei Erfordernis sind Textpassagen auf den Planunterlagen zugelassen; Verbale Erläuterungen, max. 2 DIN A4-Seiten, Arial 10 ; - Lageplan 1:500, genordet: Darstellung der Grenzen des Schulgrundstücks; Baukörper in Dachaufsicht mit Angabe von Geschosszahl, Dachform, Dachöffnungen, Dachaufbauten; Darstellung von Eingängen, Zufahrten, Wegebeziehungen; - Grundrisse/Schnitte/Ansichten M 1:200 o Darstellung aller relevanten Grundrisse, Schnitte und Ansichten in verständlicher Detailliertheit; Erläuternde Detailskizzen möglich, jedoch nicht gefordert; Flucht- und Rettungswege sind nachvollziehbar zu kennzeichnen; Kenntlichmachung der barrierefreien Erschließung/Verbindung in allen Ebenen; - Perspektivskizzen o Mindestens eine charakteristische Perspektivskizze bzw. 3D-Modell oder Modellfoto für das Verständnis des Gesamtkonzeptes; - Soll-Ist-Vergleich Raumprogramm o Die Umsetzung des Raumprogramms ist zu prüfen durch einen Soll-Ist-Vergleich der Räume (Anzahl und Größe) vom Bestandsgebäude und Erweiterung gemäß Anlage der Aufgabenstellung (Anlage A). Etwaige Doppelnutzungen sind zu kennzeichnen; Lageplan und Bestandsgrundrisse im dwg-Format werden bei Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Hinweise zur Abgabe: Die Unterlagen zum Zuschlagskriterium „Konzeptidee“ sind mit Abgabe der Erstangebote entsprechend der Vorgaben dieser Unterlage einzureichen. Die Pläne sind in anonymisierter Form einzureichen. Mit Abgabe der Unterlagen zum Zuschlagskriterium „Konzeptidee“ stimmen die Bieter der Veröffentlichung der Unterlagen zum Zuschlagskriterium „Konzeptidee“ zu. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Erarbeitung der Konzeptidee erarbeiteten planerischen Grundlagen im Falle einer Beauftragung nicht zwingend umzusetzen sind. Aufwandsentschädigung gemäß Vergabeunterlage. Wertung des Zuschlagskriteriums: Die Wichtung der einzelnen Teilaspekte des Zuschlagskriteriums „Konzeptidee“ ist wie folgt festgelegt: - Umsetzung des Raumprogramms / Auseinandersetzen mit dem pädagogischen Konzept: 30,00 % ; - Städtebauliche Einordnung: 20,00 % ; - Umgang mit dem Bestand / Architektonisches Konzept / Denkmalschutz: 20,00 % ; - Ökologisches Konzept: 20,00 %; - Realisierbarkeit: 10,00 % . Die Bewertung der zuvor genannten Teilaspekte erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe entsprechend der Vergabeunterlage.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kriterium 4 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens der Auftraggeberin. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Alle Angaben in Netto [Euro]: KG 200: 280.747,90; KG 300: 10.106.865,55; KG 400: 3.930.453,78; KG 500: 1.230.588,24; KG 600: 609.243,70; Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung der Stadt Leipzig. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 19,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. Los 1: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 303.867,18 Euro netto; Los 2: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 167.126,95 Euro netto; Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erweiterung und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto), Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben: 303.867,18
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistung erfolgt gern. den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden. Aufwandsentschädigung: Jeder Bewerber, der im Rahmen der Angebotsphase für das Los 1 die Unterlagen zum Zuschlagskriterium „Konzeptidee“ eingereicht hat, erhält nach Abschluss des Verfahrens eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6.000,00 Euro brutto, sofern tatsächlich ein Erstangebot vollständig und fristgerecht abgegeben wurde, die Leistung verwertbar ist, kein Verfahrensausschluss erfolgen muss oder das Erst- bzw. Schlussangebot nicht zurückgezogen wird. Die Erstellung der Unterlagen wird über die einmalige Aufwandsentschädigung hinaus nicht gesondert vergütet. Für die Auszahlung ist von den Bewerbern eine Rechnung mit dem Betreff: „FÖS_Garskestr19_M+NE_Aufwandsentschädigung VgV“. Rechnungsanschrift: Zentraler Rechnungseingang, c/o Stadt Leipzig, 65.36 Fr. Dvorak, Postfach 10 05 51, 04005 Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Fristen für die Überprüfung: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Telefon +49 341 977 3800, E-Mail post@lds.sachsen.de, Internet http://www.lds.sachsen.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Leipzig, Amt für Schule
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Leipzig, Amt für Schule
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI
Beschreibung: Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt); 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung); 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt); Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt); 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen; - LPH 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen; 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag sowie der Anlage 8 hierzu verwiesen. Honorar: Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III; Anrechenbare Kosten KG 300 ( EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto) (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben): 167.126,95. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 52 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche von der Auftraggeberin nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter; - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter. für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen der Auftraggeberin und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden von Auftraggeberin dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge: 0
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Etwaige Auftragserweiterungen im Rahmen von § 132 GWB, soweit zulässig.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Garskestraße 19
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04205
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Besondere / zusätzliche Leistungen: LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. LPH 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 5,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.03.2023 ausgestellt worden sein.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ bzw. im Los 5 „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ bzw. im Los 5 „Landschaftsarchitekt“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 5 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten zehn Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Anforderungen: Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI; losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung (Los 2: es ist ausschließlich die KG 300 anzugeben); Angabe, ob der Bauherr öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB war; Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet wurden. Als Mindestanforderung gilt: Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.03.2014; Mindestens ein Projekt: Gesamtbaukosten des Projekts (KG 200 bis 600) > 9,0 Mio. € brutto; Mindestens ein Projekt: Modernisierung oder Erweiterung eines Objektes aus der Objektliste Gebäude „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2. HOAI. Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Modernisierung oder Erweiterung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnehmerantrags, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Referenz: Modernisierung oder Erweiterung eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4): Die Auftraggeberin fordert von den Bietern der Lose 1 bis 5, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 (im Los 2 die Leistungsphasen 2 bis 6) erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 6,0 Mio. € brutto; Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300): mindestens 4,0 Mio. € brutto; Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 und 8 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobau-kosten ALG 1 bis 3 und 8 mindestens 700T€ brutto; Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 5, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 4 bis 5: mindestens 700 T€ brutto; Los 5: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens Honorarzone IV, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 500T € brutto. Als Mindestanforderung gilt: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.03.2014; Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung). Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnehmerantrags, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Formblatt 5). Die Auftraggeberin wertet als weiteres Kriterium „Qualifikation und Erfahrung des Projektteams“. Die Bieter haben darzustellen, über welche fachlichen Qualifikationen und einschlägigen Erfahrungen im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter verfügen. Erwartet werden Angaben zu den Qualifikationen des Projektleiters und des Stellvertreters sowie deren Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten (Modernisierungen oder Erweiterungen von öffentlich genutzten Gebäuden, mit Darstellung des Projektbearbeitungszeitraums und des jeweiligen Kostenvolumens (tatsächliche Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 DIN 276)) in den vergangenen zehn Jahren, sowie Erfahrungen mit Ausschreibungen im Baubereich. Zudem muss ein Abschlussnachweis bzw. Zeugnis mit dem Berufserfahrung der o.g. Projektbeteiligten gemäß den Angaben im Formblatt 5 nachgewiesen wird, vorgelegt werden. Das Formblatt 5 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Die Auftraggeberin wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben der Auftraggeberin, das Bauvorhaben bis 05/2030 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der: Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; Darstellung einer Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb; Darstellung der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase; - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort; - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 12,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,0 (entspricht der Gewichtung von 10,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung mit dem Faktor 2,5 (entspricht einer Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Die Auftraggeberin wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere der Auftraggeberin, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird die Auftraggeberin über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber der Auftraggeberin? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit bis zu 24,00 Punkten mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50%): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 3 - Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung: Der Bieter soll auf Grundlage der voran gegangenen Projektbeschreibung und unter Bezug auf ein oder mehrere ausgewählte Referenzprojekte aus der 1. Verfahrensstufe seine Vorgehensweise bei der Bewältigung komplexer Aufgaben bzw. explizit bei auftretenden Problemen während der Planungs- und Bauphase erläutern. Es ist zu erläutern, warum die im Zuge der Referenzprojekte gewählten Lösungen auch hier erfolgreich angewandt werden könnten oder welche alternativen Lösungen sich anbieten. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll dabei insbesondere Bezug auf folgende Problemstellung nehmen: Arbeitsaufgabe Los 2 (Tragwerksplanung): Insbesondere wird der Umgang / Planansatz mit der Bausubstanz der Plattenbautypenreihe, die Bewertung der Baukonstruktionen aus der Errichtungszeit und die vorgeschlagenen notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen mit der Prüfung des Einsatzes von innovativen effizienten Konstruktionsansätzen bei gleichzeitiger Erfüllung der einzuhaltenden Randbedingungen (z.B. Bauphysik) aus der Analyse des Bestandes bewertet. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. In die Wertung geht das Kriterium in den Losen 2 bis 5 mit bis zu 30,0 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kriterium 4 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens der Auftraggeberin. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Alle Angaben in Netto [Euro]: KG 200: 280.747,90; KG 300: 10.106.865,55; KG 400: 3.930.453,78; KG 500: 1.230.588,24; KG 600: 609.243,70; Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung der Stadt Leipzig. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 19,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. Mitzuverarbeitende Bausubstanz. Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. Los 1: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 303.867,18 Euro netto; Los 2: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 167.126,95 Euro netto; Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erweiterung und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto), Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben: 303.867,18
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistung erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Telefon +49 341 977 3800, E-Mail post@lds.sachsen.de, Internet http://www.lds.sachsen.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Leipzig, Amt für Schule
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Leipzig, Amt für Schule
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 1 bis 3, 8) i.V. Anlage 15 HOAI
Beschreibung: Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI (ALG 1 bis 3, 8) über die LPH 1 bis 9. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird. - LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches; - LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung; 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. der Anlage 8 hierzu verwiesen. Honorar: Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: ALG 1, 2, 3: II; Honorarzone ALG 8: III; Anrechenbare Kosten (KG 410, EUR netto): 510.958,99; Anrechenbare Kosten (KG 420, EUR netto): 825.395,29; Anrechenbare Kosten (KG 430, EUR netto): 432.349,92; Anrechenbare Kosten (KG 480, EUR netto): 157.218,15; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto) (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben): entfällt. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche von der Auftraggeberin nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter; - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter; für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen der Auftraggeberin und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden von der Auftraggeberin dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Etwaige Auftragserweiterungen im Rahmen von§ 132 GWB, soweit zulässig. LP9 in Dauer nicht berücksichtigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Garskestraße 19
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04205
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Besondere / Zusätzliche Leistungen: LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird. LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 5,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.03.2023 ausgestellt worden sein.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ bzw. im Los 5 „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ bzw. im Los 5 „Landschaftsarchitekt“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 5 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten zehn Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Anforderungen: Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI; losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung (Los 2: es ist ausschließlich die KG 300 anzugeben); Angabe, ob der Bauherr öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB war; Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet wurden. Als Mindestanforderung gilt: Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.03.2014; Mindestens ein Projekt: Gesamtbaukosten des Projekts (KG 200 bis 600) > 9,0 Mio. € brutto; Mindestens ein Projekt: Modernisierung oder Erweiterung eines Objektes aus der Objektliste Gebäude „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2. HOAI. Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Modernisierung oder Erweiterung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnehmerantrags, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Referenz: Modernisierung oder Erweiterung eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4): Die Auftraggeberin fordert von den Bietern der Lose 1 bis 5, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 (im Los 2 die Leistungsphasen 2 bis 6) erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 6,0 Mio. € brutto; Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300): mindestens 4,0 Mio. € brutto; Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 und 8 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobau-kosten ALG 1 bis 3 und 8 mindestens 700T€ brutto; Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 5, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 4 bis 5: mindestens 700 T€ brutto; Los 5: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens Honorarzone IV, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 500T € brutto. Als Mindestanforderung gilt: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.03.2014; Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung). Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnehmerantrags, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Formblatt 5). Die Auftraggeberin wertet als weiteres Kriterium „Qualifikation und Erfahrung des Projektteams“. Die Bieter haben darzustellen, über welche fachlichen Qualifikationen und einschlägigen Erfahrungen im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter verfügen. Erwartet werden Angaben zu den Qualifikationen des Projektleiters und des Stellvertreters sowie deren Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten (Modernisierungen oder Erweiterungen von öffentlich genutzten Gebäuden, mit Darstellung des Projektbearbeitungszeitraums und des jeweiligen Kostenvolumens (tatsächliche Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 DIN 276)) in den vergangenen zehn Jahren, sowie Erfahrungen mit Ausschreibungen im Baubereich. Zudem muss ein Abschlussnachweis bzw. Zeugnis mit dem Berufserfahrung der o.g. Projektbeteiligten gemäß den Angaben im Formblatt 5 nachgewiesen wird, vorgelegt werden. Das Formblatt 5 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Die Auftraggeberin wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben der Auftraggeberin, das Bauvorhaben bis 05/2030 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der: Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; Darstellung einer Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb; Darstellung der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase, - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort, - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 12,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,0 (entspricht der Gewichtung von 10,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung mit dem Faktor 2,5 (entspricht einer Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Die Auftraggeberin wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere der Auftraggeberin, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird die Auftraggeberin über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber der Auftraggeberin? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit bis zu 24,00 Punkten mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50%): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 3 in den Losen 2 bis 5 - Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung: Der Bieter soll auf Grundlage der voran gegangenen Projektbeschreibung und unter Bezug auf ein oder mehrere ausgewählte Referenzprojekte aus der 1. Verfahrensstufe seine Vorgehensweise bei der Bewältigung komplexer Aufgaben bzw. explizit bei auftretenden Problemen während der Planungs- und Bauphase erläutern. Es ist zu erläutern, warum die im Zuge der Referenzprojekte gewählten Lösungen auch hier erfolgreich angewandt werden könnten oder welche alternativen Lösungen sich anbieten. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll dabei insbesondere Bezug auf folgende Problemstellung nehmen: Arbeitsaufgabe Los 3 und 4 (Technische Gebäudeausrüstung): Bewertet wird die Auseinandersetzung der Bieter mit der konkreten Aufgabenstellung. Folgende Fragen sollen unter Betrachtung der Aufgabenstellung der Auftraggeberin und anhand der Erfahrungen der Bieter aus eigenen Projekten beantwortet werden: - Welches ökologische Energiekonzept sowohl für eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise der technischen Anlagen, als auch für den Betrieb (Folgekosten) kann empfohlen werden?; - Bestehen Erfahrungen zu alternativen Konzepten, die bei dem Projekt der Auftraggeberin angewandt werden könnten?; - Welche Erfahrungen bestehen zur Verwendung regenerativer Energien?; - Welche energetischen Abhängigkeiten / Synergieeffekte / Optionen u. A. bestehen in den Anlagengruppen untereinander? Es sind die vom Bieter vorgesehenen Aktivitäten zum Abnahme- und Inbetriebnahmeprozess an einem vergleichbaren Beispielprojekt mit Aussage zu folgenden Aspekten zu erläutern: - Schnittstellen zu Planungs- und Baubeteiligten; - Erläuterung, welche sachverständigen Abnahme erfolgen müssen; - Einbeziehung Auftraggeberin und Nutzer in Abnahme / Einweisung; - Einbeziehung Sachverständige für Prüfung /Abnahmen; Aussage zur Vorbereitung Vorleistungen und Zusammentragen notwendiger Unterlagen für Sachverständigen-Abnahmen (Welche Vorleistungen sind notwendig? Welche Unterlagen sind notwendig?); - Mitwirkung bei der Gesamtinbetriebnahme, insbesondere für Einregulierungsprozesse der RLT-Anlage im Zusammenspiel mit der Gebäudeautomation; - Prüfung der Brandfallsteuermatrix. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. In die Wertung geht das Kriterium in den Losen 2 bis 5 mit bis zu 30,0 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kriterium 4 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens der Auftraggeberin. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Alle Angaben in Netto [Euro]: KG 200: 280.747,90; KG 300: 10.106.865,55; KG 400: 3.930.453,78; KG 500: 1.230.588,24; KG 600: 609.243,70; Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung der Stadt Leipzig. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 19,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. Los 1: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 303.867,18 Euro netto; Los 2: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 167.126,95 Euro netto; Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erweiterung und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto), Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben: 303.867,18 .
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistung erfolgt gern. den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Telefon +49 341 977 3800, E-Mail post@lds.sachsen.de, Internet http://www.lds.sachsen.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Leipzig, Amt für Schule
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Leipzig, Amt für Schule
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4 und 5) i.V. Anlage 15 HOAI
Beschreibung: Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI (ALG 4 und 5) über die LPH 1 bis 9. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird.; - LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt), 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches; - LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. der Anlage 8 hierzu verwiesen. Honorar: Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4 und 5: II; Anrechenbare Kosten (KG 440, EUR netto): 1.297.049,75; Anrechenbare Kosten (KG 450, EUR netto): 235.827,23; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto) (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben): entfällt. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche von der Auftraggeberin nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter; - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter; für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen der Auftraggeberin und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden von der Auftraggeberin dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B4 zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Etwaige Auftragserweiterungen im Rahmen von§ 132 GWB, soweit zulässig.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Garkestraße 9
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04205
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Besondere/Zusätzliche Leistungen: LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird. LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. LPH 3: Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix. LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung. LPH 5: Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Bespiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 5,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.03.2023 ausgestellt worden sein.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ bzw. im Los 5 „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ bzw. im Los 5 „Landschaftsarchitekt“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 5 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten zehn Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Anforderungen: Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI; losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung (Los 2: es ist ausschließlich die KG 300 anzugeben); Angabe, ob der Bauherr öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB war; Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet wurden. Als Mindestanforderung gilt: Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.03.2014; Mindestens ein Projekt: Gesamtbaukosten des Projekts (KG 200 bis 600) > 9,0 Mio. € brutto; Mindestens ein Projekt: Modernisierung oder Erweiterung eines Objektes aus der Objektliste Gebäude „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2. HOAI. Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Modernisierung oder Erweiterung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnehmerantrags, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Referenz: Modernisierung oder Erweiterung eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4): Die Auftraggeberin fordert von den Bietern der Lose 1 bis 5, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 (im Los 2 die Leistungsphasen 2 bis 6) erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 6,0 Mio. € brutto; Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300): mindestens 4,0 Mio. € brutto; Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 und 8 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobau-kosten ALG 1 bis 3 und 8 mindestens 700T€ brutto; Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 5, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 4 bis 5: mindestens 700 T€ brutto; Los 5: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens Honorarzone IV, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 500T € brutto. Als Mindestanforderung gilt: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.03.2014; Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung). Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnehmerantrags, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Formblatt 5). Die Auftraggeberin wertet als weiteres Kriterium „Qualifikation und Erfahrung des Projektteams“. Die Bieter haben darzustellen, über welche fachlichen Qualifikationen und einschlägigen Erfahrungen im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter verfügen. Erwartet werden Angaben zu den Qualifikationen des Projektleiters und des Stellvertreters sowie deren Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten (Modernisierungen oder Erweiterungen von öffentlich genutzten Gebäuden, mit Darstellung des Projektbearbeitungszeitraums und des jeweiligen Kostenvolumens (tatsächliche Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 DIN 276)) in den vergangenen zehn Jahren, sowie Erfahrungen mit Ausschreibungen im Baubereich. Zudem muss ein Abschlussnachweis bzw. Zeugnis mit dem Berufserfahrung der o.g. Projektbeteiligten gemäß den Angaben im Formblatt 5 nachgewiesen wird, vorgelegt werden. Das Formblatt 5 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Die Auftraggeberin wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben der Auftraggeberin, das Bauvorhaben bis 05/2030 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der: Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; Darstellung einer Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb; Darstellung der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase; - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort; - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 12,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,0 (entspricht der Gewichtung von 10,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung mit dem Faktor 2,5 (entspricht einer Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Die Auftraggeberin wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere der Auftraggeberin, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird die Auftraggeberin über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber der Auftraggeberin? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit bis zu 24,00 Punkten mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50%): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 3 in den Losen 2 bis 5 - Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung: Der Bieter soll auf Grundlage der voran gegangenen Projektbeschreibung und unter Bezug auf ein oder mehrere ausgewählte Referenzprojekte aus der 1. Verfahrensstufe seine Vorgehensweise bei der Bewältigung komplexer Aufgaben bzw. explizit bei auftretenden Problemen während der Planungs- und Bauphase erläutern. Es ist zu erläutern, warum die im Zuge der Referenzprojekte gewählten Lösungen auch hier erfolgreich angewandt werden könnten oder welche alternativen Lösungen sich anbieten. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll dabei insbesondere Bezug auf folgende Problemstellung nehmen: Arbeitsaufgabe Los 3 und 4 (Technische Gebäudeausrüstung) Bewertet wird die Auseinandersetzung der Bieter mit der konkreten Aufgabenstellung. Folgende Fragen sollen unter Betrachtung der Aufgabenstellung der Auftraggeberin und anhand der Erfahrungen der Bieter aus eigenen Projekten beantwortet werden: - Welches ökologische Energiekonzept sowohl für eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise der technischen Anlagen, als auch für den Betrieb (Folgekosten) kann empfohlen werden?; - Bestehen Erfahrungen zu alternativen Konzepten, die bei dem Projekt der Auftraggeberin angewandt werden könnten?; - Welche Erfahrungen bestehen zur Verwendung regenerativer Energien?; - Welche energetischen Abhängigkeiten / Synergieeffekte / Optionen u. A. bestehen in den Anlagengruppen untereinander? Es sind die vom Bieter vorgesehenen Aktivitäten zum Abnahme- und Inbetriebnahmeprozess an einem vergleichbaren Beispielprojekt mit Aussage zu folgenden Aspekten zu erläutern: - Schnittstellen zu Planungs- und Baubeteiligten; - Erläuterung, welche sachverständigen Abnahme erfolgen müssen; - Einbeziehung Auftraggeberin und Nutzer in Abnahme / Einweisung; - Einbeziehung Sachverständige für Prüfung /Abnahmen; - Aussage zur Vorbereitung Vorleistungen und Zusammentragen notwendiger Unterlagen für Sachverständigen-Abnahmen (Welche Vorleistungen sind notwendig? Welche Unterlagen sind notwendig?); - Mitwirkung bei der Gesamtinbetriebnahme, insbesondere für Einregulierungsprozesse der RLT-Anlage im Zusammenspiel mit der Gebäudeautomation, - Prüfung der Brandfallsteuermatrix. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. In die Wertung geht das Kriterium in den Losen 2 bis 5 mit bis zu 30,0 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kriterium 4 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens der Auftraggeberin. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Alle Angaben in Netto [Euro]: KG 200: 280.747,90; KG 300: 10.106.865,55; KG 400: 3.930.453,78; KG 500: 1.230.588,24; KG 600: 609.243,70; Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung der Stadt Leipzig. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 19,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. Mitzuverarbeitende Bausubstanz. Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. Los 1: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 303.867,18 Euro netto; Los 2: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 167.126,95 Euro netto; Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erweiterung und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto), Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben: 303.867,18
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistung erfolgt gern. den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Telefon +49 341 977 3800, E-Mail post@lds.sachsen.de, Internet http://www.lds.sachsen.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Leipzig, Amt für Schule
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Leipzig, Amt für Schule
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11
Beschreibung: Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere und Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 4: Entwässerungsgesuch mit Überflutungsnachweis; - Koordinierte Leitungsplanung, Bestand und Neuanlage. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. die Anlage 8 hierzu verwiesen. Honorar: Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: IV; Anrechenbare Kosten, KG 500 (EUR netto): 1.230.588,24; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto) (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben): entfällt. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche von der Auftraggeberin nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter; - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter; für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen der Auftraggeberin und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden von der Auftraggeberin dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Etwaige Auftragserweiterungen im Rahmen von§ 132 GWB, soweit zulässig. LP9 in Dauer nicht berücksichtigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Garskestrasße 9
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04205
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Besondere / Zusätzliche Leistungen: LPH 4: Entwässerungsgesuch mit Überflutungsnachweis. Koordinierte Leitungsplanung, Bestand und Neuanlage.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 5,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.03.2023 ausgestellt worden sein.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ bzw. im Los 5 „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ bzw. im Los 5 „Landschaftsarchitekt“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 5 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten zehn Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Anforderungen: Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI; losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung (Los 2: es ist ausschließlich die KG 300 anzugeben); Angabe, ob der Bauherr öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB war; Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet wurden. Als Mindestanforderung gilt: Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.03.2014; Mindestens ein Projekt: Gesamtbaukosten des Projekts (KG 200 bis 600) > 9,0 Mio. € brutto; Mindestens ein Projekt: Modernisierung oder Erweiterung eines Objektes aus der Objektliste Gebäude „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2. HOAI. Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Modernisierung oder Erweiterung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnehmerantrags, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Referenz: Modernisierung oder Erweiterung eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4): Die Auftraggeberin fordert von den Bietern der Lose 1 bis 5, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 (im Los 2 die Leistungsphasen 2 bis 6) erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 6,0 Mio. € brutto; Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300): mindestens 4,0 Mio. € brutto; Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 und 8 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobau-kosten ALG 1 bis 3 und 8 mindestens 700T€ brutto; Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 5, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 4 bis 5: mindestens 700 T€ brutto; Los 5: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens Honorarzone IV, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 500T € brutto. Als Mindestanforderung gilt: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.03.2014; Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung). Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnehmerantrags, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Formblatt 5). Die Auftraggeberin wertet als weiteres Kriterium „Qualifikation und Erfahrung des Projektteams“. Die Bieter haben darzustellen, über welche fachlichen Qualifikationen und einschlägigen Erfahrungen im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter verfügen. Erwartet werden Angaben zu den Qualifikationen des Projektleiters und des Stellvertreters sowie deren Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten (Modernisierungen oder Erweiterungen von öffentlich genutzten Gebäuden, mit Darstellung des Projektbearbeitungszeitraums und des jeweiligen Kostenvolumens (tatsächliche Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 DIN 276)) in den vergangenen zehn Jahren, sowie Erfahrungen mit Ausschreibungen im Baubereich. Zudem muss ein Abschlussnachweis bzw. Zeugnis mit dem Berufserfahrung der o.g. Projektbeteiligten gemäß den Angaben im Formblatt 5 nachgewiesen wird, vorgelegt werden. Das Formblatt 5 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Die Auftraggeberin wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben der Auftraggeberin, das Bauvorhaben bis 05/2030 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der: Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; Darstellung einer Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb; Darstellung der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase, - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort, - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 12,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,0 (entspricht der Gewichtung von 10,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung mit dem Faktor 2,5 (entspricht einer Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Die Auftraggeberin wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere der Auftraggeberin, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird die Auftraggeberin über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber der Auftraggeberin? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit bis zu 24,00 Punkten mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50%): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 3 in den Losen 2 bis 5 - Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung: Der Bieter soll auf Grundlage der voran gegangenen Projektbeschreibung und unter Bezug auf ein oder mehrere ausgewählte Referenzprojekte aus der 1. Verfahrensstufe seine Vorgehensweise bei der Bewältigung komplexer Aufgaben bzw. explizit bei auftretenden Problemen während der Planungs- und Bauphase erläutern. Es ist zu erläutern, warum die im Zuge der Referenzprojekte gewählten Lösungen auch hier erfolgreich angewandt werden könnten oder welche alternativen Lösungen sich anbieten. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll dabei insbesondere Bezug auf folgende Problemstellung nehmen: Aufgabenstellung Los 5 (Freianlagenplanung). Bewertet wird die Auseinandersetzung der Bieter mit der konkreten Aufgabenstellung. Folgende Fragen sollen unter Betrachtung der Aufgabenstellung der Auftraggeberin und anhand der Erfahrungen der Bieter aus eigenen Projekten beantwortet werden: - Sämtliche Anlieferungsvorgänge sind auf dem Grundstück nachzuweisen (Schleppkurvennachweis für das maßgebende Fahrzeug). Hierzu gehören die Fahrzeuge für die Speisenversorgung einschl. Fettabscheider, aber auch für die zahlreichen Fahrdienste. Der öffentliche Verkehrsraum steht grundsätzlich nicht dafür zur Verfügung. Stellen Sie skizzenhaft dar wie eine Anlieferung auf dem vorgesehenen Grundstück vorgesehen werden könnte. Welche Vorschläge gibt es für eine kiss-and-go Zone im Zugangsbereich des Schulhofes?; - Welche Lösungen könnte es bezüglich der Regenwasserableitung im Schulhofgelände unter Prämisse der Regenwassernutzung für Bewässerungszwecke geben? Gewünscht ist eine maximale Entsieglung der Flächen bei gleichzeitiger hoher Nutzungsattraktivität der angebotenen Flächen wie auch die Langlebigkeit und einfache Pflege der eingebauten Oberflächen unter Berücksichtigung des Denkmalwertes. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. In die Wertung geht das Kriterium in den Losen 2 bis 5 mit bis zu 30,0 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kriterium 4 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens der Auftraggeberin. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Alle Angaben in Netto [Euro]: KG 200: 280.747,90; KG 300: 10.106.865,55; KG 400: 3.930.453,78; KG 500: 1.230.588,24; KG 600: 609.243,70; Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung der Stadt Leipzig. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 19,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. Mitzuverarbeitende Bausubstanz. Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. Los 1: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 303.867,18 Euro netto; Los 2: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 167.126,95 Euro netto; Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erweiterung und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto), Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben: 303.867,18
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistung erfolgt gern. den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Telefon +49 341 977 3800, E-Mail post@lds.sachsen.de, Internet http://www.lds.sachsen.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Leipzig, Amt für Schule
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Leipzig, Amt für Schule
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Leipzig, Amt für Schule
Registrierungsnummer: DE 141510203
Postanschrift: Kröbelstraße 9
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04317
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: die STEG Stadtentwicklung GmbH
Telefon: 0049351255180
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: t:03419773800
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: 0049351255180
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018f4d16-ec40-496a-83a5-b02c6ff9e5a7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/05/2024 09:03:07 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 296379-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 97/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/05/2024