5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gemeinde St. Peter-Ording Welter Str. 1
Stadt: Garding
Postleitzahl: 25836
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (ZK 1.1)
Beschreibung: Honorar für Projektleiter/-in (sowie Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in, Abteilungsleiter/-in)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (ZK 1.2)
Beschreibung: Honorar für sonstige Fachkraft (Projektassistenz)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (ZK 1.3)
Beschreibung: Honorar für sonstige Bürokraft/Assistenz
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektverständnis und Methodik (ZK 2.1)
Beschreibung: Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektverständnis und Methodik (ZK 2.2)
Beschreibung: Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektverständnis und Methodik (ZK 2.3)
Beschreibung: Vorgehensweise bei der Projektsteuerung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektverständnis und Methodik (ZK 2.4)
Beschreibung: Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK 3.1)
Beschreibung: Qualifikation
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK 3.2)
Beschreibung: Organisation des Projektteams
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Vertragsmanagements (ZK 4.1)
Beschreibung: Qualität des Managements von Fördermitteln
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Vertragsmanagements (ZK 4.2)
Beschreibung: Methodik der Terminplanung und -sicherung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Vertragsmanagements (ZK 4.3)
Beschreibung: Methodik der Kosteneinhaltung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Vertragsmanagements (ZK 4.4)
Beschreibung: Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Auftraggeberin ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde St. Peter-Ording