1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wismut GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kaliumpermanganat
Beschreibung: Lieferung und Entladung von Kaliumpermanganat (technisch), Gehalt mindestens 98,5 %, im 25 kg-Eimergebinde, für die Wasserbehandlungsanlage am Standort Königstein. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Rahmenvereinbarung auf der Basis der Eignungskriterien mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung des Abrufs erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern. Dazu werden die Rahmenvereinbarungspartner aufgefordert, für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten, in Abhängigkeit der Marktlage und der ihnen verfügbaren Mengen, ein Preisangebot zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung abzugeben. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Preis und der verfügbaren Menge erhält den Zuschlag für diesen Zeitraum. Der Preis wird für diesen Zeitraum als Festpreis vereinbart. Wenn keine Verfügbarkeit gegeben ist, erfolgt dazu eine Mitteilung durch den Rahmenververeinbarungspartner. Die einzelnen Lieferungen in diesem Zeitraum werden mittels Einzelabruf vom Ansprechpartner des Auftraggebers am Lieferort (Wasserbehandlungsanlage) abgerufen. Die im Miniwettbewerb unterlegenen Teilnehmer werden unterrichtet. Der Miniwettbewerb der Preisermittlung und Verfügbarkeit wird während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung regelmäßig wiederholt.
Kennung des Verfahrens: c8b7d1ae-62b2-41a0-9334-7933730c7aeb
Interne Kennung: 1816972-U28
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24314100 Kaliumpermanganat
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Königstein Ortsteil Leupoldishain
Postleitzahl: 01824
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kaliumpermanganat
Beschreibung: Lieferung und Entladung von geschätzten 63,5 Tonnen Kaliumpermanganat (technisch), Gehalt mindestens 98,5 %, im 25 kg-Eimergebinde, für die Wasserbehandlungsanlage am Standort Königstein.
Interne Kennung: 1816972-U28
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24314100 Kaliumpermanganat
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Königstein Ortsteil Leupoldishain
Postleitzahl: 01824
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.12.2024 zum 30.06.2025) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.06.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe von 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärungen: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl desUnternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt; - Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG); - das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), - sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2024 09:30:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wismut GmbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE140856559
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Telefon: +493718120431
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: unbekannt
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 49 228 94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3b6ebf75-e27d-4eb5-80cc-f27504d2f3e6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 210626-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 71/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2024