1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Präsidium der Bereitschaftspolizei des Freistaates Sachsen (BPP)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Servicevertrag für die Instandhaltung von Einsatzluftfahrzeugen für die Polizeihubschrauberstaffel (PHSt) Sachsen (Airbus H145 D3)
Beschreibung: Das BPP beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über die Instandhaltung von Einsatzluftfahrzeugen für die Polizeihubschrauberstaffel (PHSt) Sachsen (Muster: Airbus H145 D 3). Gegenstand der abzuschließenden Rahmenvereinbarung sind sämtliche Serviceleistungen, die zur Gewährleistung der Lufttüchtigkeit der neuen Polizeihubschrauber erforderlich sind und nicht bereits von den bestehenden HerstellerServiceverträgen (Hubschrauber und Triebwerk) sowie dem eigenen Instandhaltungsbetrieb des Auftraggebers gem. Anhang II (Teil 145) für das Muster BK117 D3 abgedeckt werden.
Kennung des Verfahrens: ae14b280-8e4c-4e3e-9635-731b72982468
Interne Kennung: BPP-1-2024-PHuSt
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50211000 Reparatur und Wartung von Luftfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: gemäß Vergabeunterlagen
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 563 361,34 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 588 705,88 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen werden vorwiegend in dem Instandhaltungsbetrieb des Auftragnehmers erbracht. Soweit möglich bzw. erforderlich erfolgt die Leistungserbringung am Standort der Polizeihubschrauberstaffel des Freistaats Sachsen (PHSt). Nähere Informationen zum Erfüllungsort ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Konkurs: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Korruption: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Vergleichsverfahren: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWBv
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Betrugsbekämpfung: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Zahlungsunfähigkeit: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Entrichtung von Steuern: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gemäß Vergabeunterlagen sowie VgV und GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Servicevertrag für die Instandhaltung von Einsatzluftfahrzeugen für die Polizeihubschrauberstaffel (PHSt) Sachsen (Airbus H145 D3)
Beschreibung: Das BPP beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über die Instandhaltung von Einsatzluftfahrzeugen für die Polizeihubschrauberstaffel (PHSt) Sachsen (Muster: Airbus H145 D 3). Gegenstand der abzuschließenden Rahmenvereinbarung sind sämtliche Serviceleistungen, die zur Gewährleistung der Lufttüchtigkeit der neuen Polizeihubschrauber erforderlich sind und nicht bereits von den bestehenden HerstellerServiceverträgen (Hubschrauber und Triebwerk) sowie dem eigenen Instandhaltungsbetrieb des Auftraggebers gem. Anhang II (Teil 145) für das Muster BK117 D3 abgedeckt werden. Es ist beabsichtigt, das gegenständliche Verhandlungsverfahren wie folgt zu strukturierten und in aufeinander folgenden Phasen durchzuführen. Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots (Erstangebot) nach § 52 Abs. 1 VgV aufgefordert. Hierbei haben die Bieter die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs/Ergänzungswünsche, Verbesserungs/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem Erstangebot einzureichen. Im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots führt der Auftraggeber mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes indikatives Angebot eingereicht haben, jeweils mindestens ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand getrennt durch. Gegenstand der Verhandlungen können die jeweils vom Bieter mit seinem Angebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sein (s.o.) sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Ange-bote, sog. "best and final offer" BAFO) aufzufordern, welche gem. §§ 56 ff. VgV geprüft und bewertet werden. Nach Prüfung und Wertung der finalen Angebote ("BAFO") wird aufgrund der luftfahrtrechtlichen Vorgaben, die der Auftraggeber einhalten muss, eine verifizierende Teststellung (Audit) mit dem bestplatzierten Angebot durchgeführt. Die maßgeblichen luftfahrtrechtlichen Vorgaben hierzu ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen (insb. Verfahrensbedingungen und Leistungsbeschreibung). Das BPP führt dieses Vergabeverfahren als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke (Nr. 1 bis 13) vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen (§ 126b BGB). Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Vordruck 11). Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Vordruck 12). Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Vordruck 13). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG aus dem Wettbewerbsregister angefordert wird. Der Auftraggeber entscheidet nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren. Er kann zudem von den Strafverfolgungsbehörden oder den zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden ergänzende Informationen anfordern, soweit diese nach seiner Einschätzung für die Vergabeentscheidung erforderlich sind, § 6 Abs. 5 S. 1, Abs. 6 S. 1 WRegG.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50211000 Reparatur und Wartung von Luftfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Dem Auftraggeber steht nach Ablauf der Grundlaufzeit des Vertrages von 48 Monaten (4 Jahre) die einseitige, zweimalige Option zu, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 72 Monaten (6 Jahre) zu verlängern (4+1+1).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: gemäß Vergabeunterlagen
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 72 Monat
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 563 361,34 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 588 705,88 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Zur Rahmenvereinbarung: Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 72 Monaten (6 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 3.588.705,88 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist. Zur Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15.04.2024 12:00:00 UTC+2 Zu den Zuschlagskriterien: Art: Preis Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VgV ermittelt: Qualität und Preis. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt dabei nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der "Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB 2018.04) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P. Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Eintragungen des Bieters / die Auswertung des Auftraggebers in der Leistungsbeschreibung ermittelt. Maximal sind hier 646 Leistungspunkte erreichbar. Der Preis (P) ist die Summe der Wertungspreise auf Grundlage der Preisangaben des Bieters im Preisblatt seines Angebotes. Zur leichteren Lesbarkeit wird der so gebildete Wert Z mit einem Skalierungsfaktor 1.000 multipliziert und sodann auf maximal 4 Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Der führende Wert Z ist der jeweils höchste Wert Z. Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 10 % in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet aufgrund der Festlegung des Schwankungswertes 10 % unterhalb des Bestplatzierten. Alle Angebote, die unterhalb des definierten Schwankungsbereichs liegen werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Alle Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs haben dagegen nunmehr die gleichen Chancen auf den Zuschlag. Der führende Wert Z ist der jeweils höchste Wert Z. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der Leistungspunktzahlen in der Leistungsbeschreibung. Über dieses abschließende Entscheidungskriterium (EK) wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und im Entscheidungskriterium die höchste Punktzahl erreicht, erhält den Zuschlag. Im Falle eines Gleichstands der erreichten Leistungspunktzahlen im Entscheidungskriterium entscheidet der geringere Angebotspreis über die Wirtschaftlichkeit und Zuschlagserteilung. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Art: Qualität Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VgV ermittelt: Qualität und Preis. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt dabei nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der "Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB 2018.04) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P. Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Eintragungen des Bieters / die Auswertung des Auftraggebers in der Leistungsbeschreibung ermittelt. Maximal sind hier 646 Leistungspunkte erreichbar. Der Preis (P) ist die Summe der Wertungspreise auf Grundlage der Preisangaben des Bieters im Preisblatt seines Angebotes. Zur leichteren Lesbarkeit wird der so gebildete Wert Z mit einem Skalierungsfaktor 1.000 multipliziert und sodann auf maximal 4 Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Der führende Wert Z ist der jeweils höchste Wert Z. Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 10 % in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet aufgrund der Festlegung des Schwankungswertes 10 % unterhalb des Bestplatzierten. Alle Angebote, die unterhalb des definierten Schwankungsbereichs liegen werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Alle Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs haben dagegen nunmehr die gleichen Chancen auf den Zuschlag. Der führende Wert Z ist der jeweils höchste Wert Z. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der Leistungspunktzahlen in der Leistungsbeschreibung. Über dieses abschließende Entscheidungskriterium (EK) wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und im Entscheidungskriterium die höchste Punktzahl erreicht, erhält den Zuschlag. Im Falle eines Gleichstands der erreichten Leistungspunktzahlen im Entscheidungskriterium entscheidet der geringere Angebotspreis über die Wirtschaftlichkeit und Zuschlagserteilung. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bezeichnung: Vordruck 5: Nachweis der Berufsausübung Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung gem. § 44 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Vordruck 5). Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bezeichnung: Vordruck 6: Umsatz des Unternehmens Beschreibung: Der Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der jährliche Mindestumsatz im Durchschnitt mindestens 5 Millionen Euro betragen muss (Mindestanforderung). Sollte der Jahresabschluss für das Jahr 2023 noch nicht vorliegen, so ist der voraussichtliche Jahresumsatz anzugeben. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind und ohne Mindestanforderung: Umsatz für den Tätigkeitsbereich,der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck 6). Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck 6) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt, vgl. § 122 Abs. 4 GWB. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Bezeichnung: Vordruck 7: Betriebshaftpflichtversicherung Beschreibung: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 15 Mio. Euro für Personen, Sach und Vermögensschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung) oder alternativ eine Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck 7) stellen Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt, vgl. § 122 Abs. 4 GWB. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bezeichnung: Vordruck 8: Nachweis von Referenzen Beschreibung: Darstellung von mindestens drei Referenzen (Mindestanforderung) über die in den letzten 5 (fünf) Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erfolgreich erbrachten Leistungen über die Wartung des Triebwerkes Arriel 2E innerhalb der EU/ETA. Die Referenzen müssen dabei mindestens einen Auftraggeber aus dem behördlichen Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung umfassen (Mindestanforderung) (Vordruck 8). Die geforderten Kriterien zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Vordruck 8) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt, vgl. § 122 Abs. 4 GWB. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Bezeichnung: Vordruck 9: Nachweis der Lieferanten Beschreibung: Der Bewerber muss über die erforderlichen, aktuell bestehenden Geschäftsbeziehungen mit mindestens einem Lieferanten von zugelassenen Luftfahrzeugteilen und Verbrauchsmitteln für BK117 D3 und Arriel 2E verfügen. Der Nachweis muss über die Vorlage von entsprechenden Dokumenten erfolgen, die dem Teilnahmeantrag beizufügen sind (Mindestanforderung) (Vordruck 9). Die geforderten Kriterien zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Vordruck 9) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt, vgl. § 122 Abs. 4 GWB. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Bezeichnung: Vordruck 10: Technische Fachkräfte (Compliance Manager) Beschreibung: Der ComplianceManager ist namentlich zu benennen und es ist die Anerkennungsurkunde der nach dem Anhang II (Teil 145), 145.1 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 für den Bewerber zuständigen Behörde mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (in unbeglaubigter Kopie) (Vordruck 10) (Mindestanforderung). Die geforderten Kriterien zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Vordruck 10) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt, vgl. § 122 Abs. 4 GWB. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität (siehe zusätzliche Informationen BT-300)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis (siehe zusätzliche Informationen BT-300)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Erklärungen, Nachweise, Angaben und ggf. Preisangaben (darunter fallen nur unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen), die auf Anforderung der Vergabestelle zum Ablauf der Angebotsfrist nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der angemessenen Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bewerber hat keinen Anspruch auf die Nachforderung. Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Angeboten enthalten sind, behält sich die Vergabestelle in ihrem Ermessen vor, die betreffenden Bewerber/Bieter zur Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag bzw. ihr Angebot analog § 15 Abs. 5 S. 1 VgV aufzufordern. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter auf Aufklärung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber komm es nicht an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Der Auftrag betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung i.S.d. § 103 Abs. 1, 5 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 3 VgV. Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate (4 Jahre). Der Auftraggeber hat die einseitige, zweimalige Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 72 Monaten (6 Jahren) zu verlängern. Die Regellaufzeit i.S.d. § 21 Abs. 6 S. 1 VgV wird damit überschritten. Vorliegend liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor, der die Überschreitung der Regellaufzeit rechtfertigt. Insbesondere fallen für den Auftragnehmer vorliegend vermehrte Aufwände oder Aufwendungen bei der Erbringung der Leistung an, die es rechtfertigen, dem Auftragnehmer mit Rücksicht darauf eine Amortisation zuzugestehen, die sich jedoch erst im Rahmen einer die Regellaufzeit von 48 Monaten (4 Jahren) überschreitende Vertragsdauer einstellen wird.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium der Bereitschaftspolizei des Freistaates Sachsen (BPP)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Präsidium der Bereitschaftspolizei des Freistaates Sachsen (BPP)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Präsidium der Bereitschaftspolizei des Freistaates Sachsen (BPP)
Registrierungsnummer: DE286048643
Postanschrift: Dübener Landstraße 4
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3414948-0
Fax: +49 3414948-200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d9ee0c0d-afa7-48db-b931-1367c65e9ffa - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/03/2024 11:53:12 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 162581-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 55/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/03/2024