5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Liebigstraße
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung kommt zunächst ein Vertrag über die Leistungsphasen 1 bis 3 zustande (Stufe 1). Dem Auftraggeber wird die einseitige Option eingeräumt, den Auftragnehmer stufenweise mit den Leistungsphasen 4 bis maximal 9 zu beauftragen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, § 44 Abs.1 VgV
Beschreibung: Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis des Berufsstandes Architekt oder Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung, § 44 Abs. 2 VgV iVm § 65 SächsBO
Beschreibung: Nachweis, dass der Bewerber die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf oder als auswärtiger Architekt nach § 35 Absatz 1 des Sächsischen Architektengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2017 (SächsGVBl. S. 102, 237), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. September 2020 (SächsGVBl. S. 524) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, tätig wird; ein auswärtiger Architekt nach § 35 Absatz 1 des Sächsischen Architektengesetzes ist nur im Umfang der Bauvorlageberechtigung seines Niederlassungsmitgliedstaates vorlageberechtigt. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Kopie der Eintragung bei der Kammer oder bei einer vergleichbaren Kammer oder durch Vorlage des Abschlusszeugnisses zu führen. Alternativ Nachweis, dass Bewerber in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist; Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen und wären entsprechend nachzuweisen (Eigenerklärung genügt nicht, vorzulegen ist ein Nachweis der Eintragung).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB oder anderen Vorschriften vorliegen; hierzu dient das Formblatt "Bewerbungsformular". Auf § 48 Abs. 3 VgV wird verwiesen (Möglichkeit der Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV). Ergänzend ist das Formblatt Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber haben anzugeben, ob sie gem. § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen wollen. Hierzu ist das Formblatt "Bewerbungsformular" zu verwenden. Sofern der Bewerber für die 2. Stufe des Verfahrens berücksichtigt werden soll, wird der Auftraggeber die nach § 47 Abs. 1 VgV notwendige Verpflichtungserklärung des Anspruch genommenen Unternehmens anfordern. Dafür wurde das Formblatt "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zur Verfügung gestellt, das der Bewerber im Falle der Anforderung zu nutzen hat.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Unterauftragnehmer
Beschreibung: Bewerber haben anzugeben, ob sie Teile der Leistungen, hinsichtlich derer sie die Kapazitäten anderer Unternehmen in Bezug auf Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung in Anspruch nehmen wollen, an Unterauftragnehmer vergeben wollen. Hierzu ist das Formblatt "Bewerbungsformular" zu verwenden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bildung einer Bewerbergemeinschaft
Beschreibung: Bewerbergemeinschaften haben das Formblatt "Bewerbung als Bewerbergemeinschaft" auszufüllen und einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Eigenerklärung über Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen-, und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000 € für Personenschäden und 1.500.000 € für Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung über die Bereitschaft, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen. Mit dem Teilnahmeantrag ist keine Versicherungsbescheinigung einzureichen; diese ist aber vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr muss mindestens das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Hierzu ist das Formblatt "Bewerbungsformular" zu verwenden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Eigenklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren 2021-2023; hierzu ist das Formblatt "Bewerbungsformular" zu verwenden. Falls für 2023 noch kein Jahresabschluss vorliegt, ist der Umsatz zu schätzen. Mindestanforderung: Nachweis eines Mindestumsatzes i.H.v. 500.000 EUR netto pro Jahr.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auftragsspezifischer Umsatz
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Eigenklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Bewerbers im Leistungsbild Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ gemäß §§ 34 ff. HOAI in den Geschäftsjahren 2021-2023; hierzu ist das Formblatt "Bewerbungsformular" zu verwenden. Falls für 2023 noch kein Jahresabschluss vorliegt, ist der Umsatz zu schätzen. Mindestanforderung: Nachweis eines Mindestumsatzes i.H.v. 300.000 EUR netto pro Jahr.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zur Beschäftigtenzahl, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Eigenklärung über über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den Jahren 2022, 2023 und 2024; hierzu ist das Formblatt "Bewerbungsformular" zu verwenden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Der Bewerber muss geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten sieben Jahren (nicht vor 03/2017) erbrachten Maßnahmen vorlegen. Mindestanforderung: eine vergleichbare Referenz. Die Projektreferenzen des Bewerbers müssen mit der dargestellten Maßnahme vergleichbar sein, hierbei wird insbesondere der Krankenhausbau mit seinen hohen Anforderungen sowie Bauvorhaben mit hohen technischen Anforderungen hervorgehoben. Die Referenzen dürfen nicht älter als 7 Jahre sein (also nicht vor 03/2017 liegen). Als geeignet gelten Referenzen, die folgenden Anforderungen entsprechen: - Erbringung LPH 2 bis 8, mindestens LPH 5 bis 8 sollte im Referenzzeitraum liegen, LPH 8 muss nicht vollständig abgeschlossen sein (mindestens 80 % müssen erbracht sein) - Technikzentralen, Trafostationen, Netzersatzaggregate, Betriebsgebäude mit hohem Technikanteil, Gebäude der elektrischen Energieversorgung - Investitionsvolumen (KG 200 bis 600) von mindestens 5 Mio. EUR brutto - Anteil für Baukonstruktion (KG 300) von mindestens 1,5 Mio. EUR brutto
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorar, 25 %. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Honorar erhält die volle Punktzahl; im Übrigen erfolgt eine Verhältnisrechnung (niedrigstes Honorar/angebotenes Honorar * volle Punktzahl) mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, 20 %. Bewertet werden Personalkonzept, Qualifikation und Berufserfahrung Projektleiter, stv. Projektleiter und Bauüberwacher.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Herangehensweise an das Projekt / Projektabwicklung, 55 %. Bewertet werden die Ausführungen des Bieters in Bezug auf u. a. Kosten- und Terminsteuerung, Qualitätssicherung, Umgang mit Besonderheiten bei der Ausführung; ferner die Qualität der Präsentation (der schriftlichen wie mündlichen)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/04/2024 14:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Das Universitätsklinikum zählt zur kritischen Infrastruktur. Daher wird bereits im Teilnahmewettbewerb eine Geheimhaltungsvereinbarung ausgegeben, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Die Vorlage ist Bedingung für die Zulassung auf der zweiten Stufe des Verfahrens. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden entsprechend erst auf der 2. Stufe des Verfahrens ausgegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Keine bestimmte Rechtsform, aber gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vgl. § 160 Abs. 3 GWB. Auf Antrag kann bei der genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen