1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Vogtlandkreis/Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Wirtschaftsförderung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzinfrastrukturen im Projektgebiet Leia
Beschreibung: Der Vogtlandkreis als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden sowie sozioökonomischer Treiber im Ausbaugebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Ausbaugebiet in Auftrag zu geben. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weiße und graue Flecken eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downstream-Rate von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Im Rahmen der Beantragung des vorläufigen Zuwendungsbescheides wurde das Wirtschaftlichkeitslückenmodell als wirtschaftlichste Handlungsalternative für das Ausbaugebiet ermittelt. Die Zweckbindungsfrist beträgt sieben (7) Jahre. Der Vogtlandkreis verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende Gigabitversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Gigabitinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und 1 Gbit/s im Upstream für alle Anschlussnehmer in den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des Gigabitnetzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das Gigabitnetz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream versorgt werden. Das Ausbau- bzw. Erschließungsgebiet wird als Adressliste zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel dürfen ausschließlich zur Erstellung und den Betrieb eines Gigabitnetzes verwendet werden, welches im Eigentum des Konzessionsnehmers steht. Der Konzessionsnehmer erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, das entsprechende Gigabitnetz unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Fördermittel zu errichten, aktive und passive Komponenten zu installieren, das Gigabitnetz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Der privatwirtschaftliche Betreiber hat sicherzustellen, dass erforderliche Endkundendienstleistungen im Fördergebiet erbracht werden. Sollte der Betreiber ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbieten, muss gewährleistet sein, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt.
Interne Kennung: 2024-Leia
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Postplatz 5
Stadt: Plauen
Postleitzahl: 08523
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Andere
2014/23/EU - Das Verfahren wird in Anlehnung an die KonzVgV / VgV durchgeführt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzinfrastrukturen im Projektgebiet Leia
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Vogtlandkreises mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Das Clustergebiet Leia des Vogtlandkreises zieht sich vom Westen bis in den Nordosten des Landkreises. Es betrifft die Kommunen Weischlitz, Rosenbach/Vogtl., Pausa-Mühltroff, Pöhl, Elsterberg, Limbach, Neumark, Treuen, Lengenfeld und Steinberg. Es grenzt das Cluster Yoda an das Gebiet von Leia an. Der Vogtlandkreis untergliedert sich auf einer Gesamtfläche von 1.412,46 km² in 37 Gemeinden mit insgesamt 222.666 Einwohnern (Stand: 31.12.2022). Der Verwaltungssitz befindet sich in der Stadt Plauen. Ziel ist die Erschließung von Gebieten, die derzeit über kein NGA-Netz oder über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (den sog. grauen Flecken), mit schnellen und zukunftsfähigen Gigabitinternetanschlüssen.
Interne Kennung: Leia-2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Projektgebiet Leia: Weischlitz, Rosenbach/Vogtl., Pausa-Mühltroff, Pöhl, Elsterberg, Limbach, Neumark, Treuen, Lengenfeld und Steinberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich hierbei um eine Vorinformation in Anlehnung an § 12 Abs. 1 KonzVgV i.V.m. § 38 Abs. 3 VgV mit dem Ziel, die Angebotsfrist auf 10 Tage zu verkürzen. Der Teilnahmewettbewerb wird mit einer gesonderten EU-weiten Bekanntmachung eingeleitet. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ist ein Abschichtungsverfahren geplant. Die Kriterien sind voraussichtlich folgende: Geplante Höchstanzahl: 5 Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nichtberücksichtigt. 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit erfüllt. 3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabeaufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Zu dem Zweck werden die Unterlagen und eingereichten nachgewiesenen Referenzen über durchgeführte Planungsleistungen wie folgt bepunktet: - Anzahl an abgeschlossenen Breitband-Referenzprojekten in den vergangenen fünf Jahren (0) Breitbandprojekte: 0 Punkte 1-2 Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 5-6 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 7-8 Breitbandprojekte: 40 Punkte; ab 9 Breitbandprojekten: 50 Punkte), - Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten in den vergangenen fünf Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte), - Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung bei Breitbandprojekten (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte), Maximal 100 Punkte sind erreichbar. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichstand entscheidet zunächst der höhere Punktestand bei den Breitband-Referenzen, danach das Los (alternativ kann der AG mehr Bewerber zulassen als vorgesehen).
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind voraussichtlich nachstehenden Nachweise oder Erklärungen vorzulegen. Näheres ergibt sich aus der anstehenden Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs . 1. Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). 2. Nachweis der Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 3. Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen 4. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen. 5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AentG, § 98 c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen 6. Eigenerklärung zum Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. 7. Unternehmensdarstellung insb. zur Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder (max. 2 DIN A4 Seiten incl. Grafiken etc.) 8. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gem. § 125 TKG bzw. einen Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzung zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt. Die Bescheinigung muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn nachgereicht werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind voraussichtlich folgende Nachweise oder Erklärungen vorzulegen. 1. Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 750.000,00 € aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. 2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. 3. Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen bei [2]-facher Maximierung umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,5 Mio. € und für Vermögensschäden mindestens 2 Mio. €. 4. Absichtserklärung – auch unter Gremienvorbehalt – eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigenmittel finanziert wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind voraussichtlich die nachstehenden Nachweise oder Erklärungen vorzulegen: 1. Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. 2. Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. 3. Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Referenzprojekten, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen) inklusive Benennung von Leistungsort, Auftraggeber und Leistungszeitraum samt Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeber-/Konzessionsgeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. 4. Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, inklusive Benennung von Leistungsort, Auftraggeber und Leistungszeitraum samt Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeber-/Konzessionsgeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens zwei Referenzprojekte, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen) mit einem Volumen von jeweils mindestens 3.000 erschlossenen Anschlussnehmern. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Nachweis insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden. Für alle Referenzen gilt: Es ist der Vertragspartner, dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen. Alternativ kann vorgelegt werden bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in diesem Verfahren dem Konzessionsnehmer bzw. seinen Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Konzessionsdurchführung verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Konzessionsgebers zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers erfolgt. Jeder Bewerber/ Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die dem Konzessionsgeber aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und den Konzessionsgeber von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Jeder Bewerber/ Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig sicherzustellen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt. Aufgrund des Fördermittelhintergrunds hat der Landkreis das Vergabeverfahren lediglich an den Regelungen der §§ 97 ff. GWB und KonzVgV ausgerichtet, um ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb sicherzustellen. Bewerber/Bieter sind gehalten, sich bei Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und im Verfahren frühzeitig zu melden. Vor diesem Hintergrund sind die Fristen des §§ 160 Abs. 3 GWB anzuwenden. Rechtsmittel sind unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Vogtlandkreis/Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Wirtschaftsförderung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Vogtlandkreis/Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Wirtschaftsförderung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vogtlandkreis/Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Wirtschaftsförderung
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Vogtlandkreis/Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Wirtschaftsförderung
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Vogtlandkreis/Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Wirtschaftsförderung
Registrierungsnummer: t:03741300-0
Postanschrift: Postplatz 5
Stadt: Plauen
Postleitzahl: 08523
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Marion Päßler
Telefon: +49 4937413001070
Fax: +49 4937413004038
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: Braunstraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Wiltrud Kadenbach
Telefon: 0049 341 9773800
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1d5f71eb-9f28-43be-8f76-99a56d5e8ffe - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zum Zweck der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/03/2024 10:12:04 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 132056-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 05/03/2024