5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Zwönitz Markt 6
Stadt: Zwönitz
Postleitzahl: 08297
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zur Identität
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Bietergemeinschaft
Beschreibung: Falls der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unterauftrag
Beschreibung: Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch ihren Umsatz im Geschäftsfeld Entwicklung von webbasierten Softwarelösungen und/oder Pflege bzw. Support selbst entwickelter Apps. (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Es sind spezifische Umsatzerlöse von mindestens 100.000 Euro pro Jahr nachzuweisen Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherung
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen, welche die folgenden Anforderungen erfüllt: - eine IT-Berufs- und eine IT-Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens EUR 400.000, für Sachschäden von mindestens EUR 400.000 und für Vermögensschäden von mindestens EUR 400.000 - eine IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 400.000 - und eine IT-Produkthaftpflichtversicherung unter Einschluss von Folgeschäden mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 400.000 Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualitätsmanagement
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen nachweisen, dass ein Qualitätsmanagementsystem umgesetzt ist, z.B. nach DIN EN ISO 9001:2015 oder durch Einreichung eines Konzeptes zum Qualitätsmanagement. Der Nachweis erfolgt durch Einreichen einer Kopie des gültigen Zertifikats oder eines eigenen Konzeptes zum Qualitätsmanagement. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Umsatzerlös
Beschreibung: Umsatzerlöse des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre im oben genannten Geschäftsfeld. 12 Punkte: >/= 1,2 Mio. EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre 0 Punkte: </= 0,3 Mio. EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 12
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2. Referenzaufträge
Beschreibung: Unternehmensreferenz (max. 2 wertungsfähige Referenzen): Referenzaufträge zum Beleg der Erfahrung mit der Entwicklung von Apps aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Absendung der Bekanntmachung; die vertragswesentlichen Leistungen müssen im 5-Jahres-Zeitraum erbracht worden sein. Die Angaben müssen enthalten: a) Projektbeschreibung mit Erläuterung zum Auftragsgegenstand b) Auftraggeber c) Erbrachte Leistung Zu c): Zum Vergleich der erbrachten mit der hier ausgeschriebenen Leistung werden folgende Kriterien herangezogen: (1) Erfahrung im Bereich innovativer Verkehrs- und Mobilitätskonzepte im Rahmen des deutschen oder damit vergleichbaren Personenbeförderungsrechts. (2) Erfahrung in der Prototypen-basierten, agilen Software- und Systementwicklung (3) Erfahrung bei der Durchführung von Workshops mit Bürgern zum Zwecke der Anforderungsanalyse. (4) Erfahrung im Bereich Interoperabilität und verteilte Systeme im Kontext von Verkehrsdienstleistungen. (1) bis (4) wird jeweils wie folgt bewertet: 6 Punkte: Die erbrachte Leistung entspricht der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung. 4 Punkte: Die erbrachte Leistung entspricht überwiegend der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung. 2 Punkte: Die erbrachte Leistung ist mit der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung gerade noch vergleichbar. 0 Punkte: Die erbrachte Leistung ist mit der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung nicht vergleichbar. Maximale Punktzahl jeweils: 12 d) Umfang der erbrachten Leistung Zu d): Bei einer Abrechnung nach Stunden gelten 8 Stunden als 1 Personentag. Dieses Kriterium wird wie folgt bewertet: Umfang der erbrachten Leistung 6 Punkte: >/= 200 Personentage 0 Punkte: </= 20 Personentage Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Maximale Punktzahl: 12 e) Projektvolumen wird wie folgt bewertet: Projektvolumen 6 Punkte: Der mit dem Referenzauftrag erzielte Umsatzerlös ist >/= 200.000 EUR 0 Punkte: Der mit dem Referenzauftrag erzielte Umsatzerlös ist </= 20.000 EUR Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Maximale Punktzahl: 12 f) Zeitraum g) Usability und Barrierefreiheit Zu g): Die DIN EN ISO 9241-11 definiert Usability (Gebrauchstauglichkeit) als das Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Nutzer in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend zu erreichen. Der Bewerber soll erläutern, auf welche Weise er bei der Entwicklung seiner Appanwendung die Usability nach dem Standard der DIN EN ISO 9241-11 oder einem gleichwertigen Standard sicherstellt. Der Bewerber soll insbesondere beschreiben, wie er bei der Entwicklung der digitalen Lösung unter anderem die folgenden Punkte berücksichtigt hat: - Effektivität (Kann ein Nutzer Kernaufgaben intuitiv beim ersten Besuch der digitalen Lösung erledigen?) - Effizienz (Wie schnell kann ein Nutzer eine Aufgabe erledigen, wenn er die digitale Lösung bereits kennt?) - Einprägsamkeit (Wie gut kann sich ein Nutzer bei einem erneuten Besuch auf der digitalen Lösung zurechtfinden?) - Fehlervermeidung (Wie werden Fehler, die einem Nutzer bei Benutzung der digitalen Lösung unterlaufen, erkannt und beseitigt?) - Zufriedenstellende Nutzung (Wie angenehm ist es, die App zu verwenden? Möchte ein Nutzer wiederkommen?) Der Bewerber kann dies durch Videos oder Screenshots nachweisen. Zwingend ist dies aber nicht. Fehlen jegliche Nachweise, erhält der Bewerber in dieser Kategorie 0 Punkte. ACHTUNG: Alle Dateien, die der Bewerber als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einreicht, dürfen in Summe eine Dateigröße von 500 MB nicht überschreiten. g) wird wie folgt gewertet: Usability + Barrierefreiheit 8 Punkte: Die Vorgehensweise zur Erreichung von Usability ist besonders detailliert sowie fachlich sehr schlüssig beschrieben. Die beigefügten Nachweise lassen ein sehr gutes Verständnis der Anforderungen an die Usability erkennen. Zusätzlich wird den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Handicap Rechnung getragen. 6 Punkte: Die Vorgehensweise zur Erreichung von Usability ist besonders detailliert sowie fachlich sehr schlüssig beschrieben. Die beigefügten Nachweise lassen ein sehr gutes Verständnis der Anforderungen an die Usability erkennen. 4 Punkte: Die Vorgehensweise zur Erreichung von Usability ist detailliert sowie fachlich schlüssig beschrieben. Die beigefügten Nachweise lassen ein gutes Verständnis der Anforderungen an die Usability erkennen. 2 Punkte: Die Vorgehensweise zur Erreichung von Usability ist wenig detailliert und fachlich teilweise schlüssig beschrieben. Die beigefügten Nachweise lassen ein durchschnittliches Verständnis der Anforderungen an die Usability erkennen. 0 Punkte: Die Vorgehensweise zur Erreichung von Usability ist unvollständig oder fachlich nicht schlüssig beschrieben. Maximale Punktzahl: 16 h) Umgang mit Datenschutz und Datensicherheit Zu h): Der Bewerber hat anzugeben, ob er bei der Entwicklung der Applikation datenschutzrechtliche Verfahren und Prozesse eingehalten und umgesetzt und dementsprechend Erfahrung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen gesammelt hat. 3 Punkte: Erfahrung mit Datenschutz 0 Punkte: keine Erfahrung mit Datenschutz maximale Punktzahl: 6 Pro Referenz können 47 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl von 106 Punkten ergibt sich aus den Maximalpunkten von zwei Referenzen und den 12 Punkten für die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit. Eine Mindestpunktzahl muss nicht erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 94
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Preis
Beschreibung: Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Preisblatt (D.3_Preisblatt) auszufüllen und ausgefüllt einzureichen. Für die Leistungserbringung sind ausschließlich die im Preisblatt ausgewiesenen Preise maßgeblich. (Tagessätze für Software-Entwickler - Schwerpunkt Softwarearchitektur und Infrastruktur; Software-Entwickler - Schwerpunkt Heuristik und mathematische Optimierungsverfahren; Software-Entwickler - Schwerpunkt Usability / GUI; UI/UX Designer; Projekt- und Anforderungsmanagement) Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.
Gewichtung (Punkte, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Erfahrung des Kern-Entwicklungsteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Kern-Entwicklerteams, d.h. die Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Software-Entwickler. Die Einordnung als Software-Entwickler erfordert eine mindestens eine einjährige Berufserfahrung als Software-Entwickler. Für jeden der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind daher zusammengefasst die folgenden Angaben zu machen: - Für welche der ausgeschriebenen Rollen ist der Mitarbeiter vorgesehen? - Wie lauten Vor- und Nachname des für die Rolle vorgesehenen Mitarbeiters? - Wie viele Jahre Berufserfahrung hat der für die Rolle vorgesehene Mitarbeiter? Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Unterkriterien: 2.1 Software-Entwickler - Schwerpunkt Softwarearchitektur und Infrastruktur (90 PT); 2.2 Software-Entwickler - Schwerpunkt Heuristik und mathematische Optimierungsverfahren (121 PT); 2.3 Software-Entwickler - Schwerpunkt Usability / GUI (121 PT); 2.4 UI/UX Designer (20 PT); 2.5 Projekt- und Anforderungsmanagement (48 PT); Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.
Gewichtung (Punkte, genau): 22.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Projektverständnis
Beschreibung: Es erfolgt eine Bewertung von vom Bieter zu erstellenden Planungen / Konzepten in zwei Unterkriterien: 3.1 Sprintplanung und 3.2 Konzept zur Umsetzung des Projektes. Gefordert wird im Einzelnen: 3.1 Sprintplanung Der Bieter soll in einem Sprintplan darlegen, wie und in welchem zeitlichen Umfang er die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis umsetzen wird. Der Sprintplan soll die folgenden Fragen - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Fragen - beantworten: 3.1.1 - Abbildung der User Stories anhand ihrer Priorisierung auf einer Zeitschiene in der Sprintplanung 3.1.2 - Vorgehensgeschwindigkeit 3.1.3 - Realitätsgerechtigkeit der Aufwandsschätzung 3.1.4 - Verfahren zur Anforderungsabstimmung (Einbeziehung AG in Sprintplanung) 3.2 Konzept zur Umsetzung des Projektes 3.2.1 - Umsetzung in technischer Hinsicht (auch Softwarebereitstellung) 3.2.2 - Mockup zur Veranschaulichung der Usability Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.
Gewichtung (Punkte, genau): 32.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Umsetzung Open Source
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen - insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise - können von der Vergabestelle grundsätzlich nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben Bieter jedoch nicht. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, wie zum Beispiel ein gefordertes Konzept, können nicht nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Anlage B.1_ Eignungskriterien unter "Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v.a. zu Auftragsausführungsbedingungen)".
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Zwönitz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen