Deutschland – Reifen für Busse – Busreifen- und Felgen sowie Reifenwechsel

64523-2024 - Ergebnis
Deutschland – Reifen für Busse – Busreifen- und Felgen sowie Reifenwechsel
OJ S 22/2024 31/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen - Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Busreifen- und Felgen sowie Reifenwechsel
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Kraftomnibusreifen und -felgen (verschiedene Marken) sowie Reifenwechsel für alle Konzerteile des Stadtwerke Lübeck Konzerns.
Kennung des Verfahrens: ca55c972-6056-420b-a085-88c6b31b87de
Interne Kennung: R 5630/23
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34352200 Reifen für Busse
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH Ratekauer Weg 1-7 
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23554
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYH4TZ
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Busreifen- und Felgen
Beschreibung: Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SV) betreibt im Stadtwerke Lübeck Konzern den öffentlichen Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung. In diesem Zusammenhang sucht der Stadtverkehr Lübeck einen Rahmenvertragspartner für die Lieferung von Kraftomnibusreifen und -felgen (verschiedene Marken) sowie einer geringen Menge an Pkw-Reifen. Des weiteren beinhaltet der Rahmenvertrag optional auch eine Pannenhilfe im Versorgungsgebiet der Stadtverkehr Lübeck GmbH und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34352200 Reifen für Busse
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH Ratekauer Weg 1-7 
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23554
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Reifenwechsel
Beschreibung: Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SV) betreibt im Stadtwerke Lübeck Konzern den öffentlichen Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung. In diesem Zusammenhang sucht der Stadtverkehr Lübeck einen Rahmenvertragspartner für die Lieferung von Kraftomnibusreifen und -felgen (verschiedene Marken) sowie einer geringen Menge an Pkw-Reifen. Des weiteren beinhaltet der Rahmenvertrag optional auch eine Pannenhilfe im Versorgungsgebiet der Stadtverkehr Lübeck GmbH und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG).
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50116500 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH Ratekauer Weg 1-7 
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23554
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es ist nur ein Angebot, Teilnahmeantrag oder Projekt eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es ist nur ein Angebot, Teilnahmeantrag oder Projekt eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH
Registrierungsnummer: DE812907576
Postanschrift: Ratekauer Weg 1-7  
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23554
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 451888-1422
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: DE494319880
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319-880
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e3d43865-9fc6-4914-8ffa-49172f2c2009 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2024 15:10:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 64523-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 22/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/01/2024

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