Beschreibung: Das teilweise zu sanierende Gebäude 21 ist Bestandteil des Marinearsenals Kiel. Das
Marinearsenal liegt in Kiel, auf der Ostseite der Kieler Förde. Nordwestlich des Gebäudes
liegt das Hafenbecken des Arsenals. Das Gebäude 21 grenzt unmittelbar an Gebäude 25
an. Das nächst gelegene Gebäude (abgesehen von Gebäude 25) ist Gebäude 19, ca. 15
m entfernt.Bei Gebäude 21 handelt es sich um ein Gebäude aus dem Jahr 1966. In dem
Gebäude werden überwiegend mechanische Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an Waffenanlagen
durchgeführt. Das Gebäude besteht aus einer eingeschossigen, etwa 9,0 – 11,0 m hohen
Werkstatthalle und einem angrenzenden, die Halle an drei Seiten umfassenden zweigeschossigen
Trakt. Der Fußboden des 1. OG liegt hier etwa 3,8 m bzw. 5,2m über dem Fußboden des
EG, der sich auf Geländehöhe, gleich Straßenniveau, befindet. Die Länge von Gebäude
21 beträgt ca. 105,30 m bei einer Breite von 33,30 m. Gemäß der militärischen Bedarfsanforderung
vom 11.03.2008 sollen sämtliche WC-, Dusch- und Waschanlagen sowie das Shed-Dach des
Gebäudes 21 im Marinearsenal Kiel saniert und instandgesetzt werden. Die Sanitärräume
und Leitungen stammen noch aus der Erbauungszeit der Halle 1966 und wurden seitdem
nicht erneuert. Ebenso sind die bauaufsichtlich geforderten Maßnahmen des Brandschutzes
gemäß erstelltem Brandschutzkonzept umzusetzen. Für das gesamte Gebäude wurde weiterhin
in 2017 ein Schadstoffkataster erstellt. Aus wirtschaftlichen Gründen ist geplant,
nicht die gesamte Schadstoffsanierung durchzuführen, sondern nur die Schadstoffe in
den von der Maßnahme betroffenen Bereichen zu sanieren. Aufgrund der umfänglichen
Sanierungsmaßnahmen sowie Schutzmaßnahmen für die Schadstoffsanierung kann das Gebäude
21 während der Sanierung nicht genutzt werden. Die baurechtliche Einstufung des Gebäudes
erfolgt nach LBO SH § 2 (3) 5 und § 2 (4) in Verbindung mit § 51 (2) 3 als Sonderbau
Gebäudeklasse 3. Gemäß Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes (Ziffer 2.2 (19))
und der LBO SH (Ziffer 2.2 (1)) wird das Gebäude als Industriebau nach Muster Industriebaurichtlinie
(MIndBauR) Stand März 2000 (Ziffer 2.2 (20)) eingeordnet und behandelt. Die genehmigte
ES-Bau in EW-Bau-Qualität, auf der Grundlage der Entwurfsplanung, liegt vor. Als nächste
Schritte sind auf dieser Basis ab Januar 2024 die Ausführungsplanung zu erarbeiten
und im Anschluss die Leistungsverzeichnisse zu erstellen.Die Modernisierung der Sanitäranlagen
umfasst eine komplette Erneuerung der WC-, Waschund Duschräume mit neuen Sanitärobjekten,
einschließlich Lüftungsanlage, Ver- und Entsorgungsleitungen, Elektroverkabelung sowie
Fliesen- und Malerarbeiten. Im 1. OG wird ein neuer Umkleideraum mit WC-, Dusch- und
Waschbereich für die in der Halle beschäftigten Frauen geplant. Die neue Lüftungsanlage
wird als Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung ausgeführt. Im EG wird ein behindertengerechtes
WC eingerichtet. Die Dachhaut des Shed-Daches wird entfernt und eine neue Wärmedämmung
mit einer Folienabdichtung aufgebracht. Die einfachverglasten Fenster werden durch
Isolierglaselemente ersetzt, pro Shed sind 3 Öffnungsflügel mit elektromotorischer
Öffnung geplant. Im Bereich des Flachdachs wird ebenfalls der gesamte Dachaufbau oberhalb
der Bimsplatten abgebrochen und durch eine stärkere Dämmschicht und eine leichte Folienabdichtung
ersetzt. Der Erlass „Energetische Vorbildfunktion von Bundesbauten“ wird aus wirtschaftlichen
Gründendabei nicht erfüllt. Vertragliche Grundlage der anrechenbaren Kosten können
nur die haushaltsmäßig anerkannten Kosten der EW-Bau sein. Diese wurde in 08/2018
aufgestellt. Der maßgebende Indexstand für Nichtwohngebäude ist somit II/2018 mit
109,5 (auf Basis 2015 = 100,0).Die Anpassung der anrechenbaren Kosten kann über die
besondere Leistung „Einarbeiten in die vorliegende Entwurfsplanung der ES-/EW-Bau“
erfolgen.