Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung der E1-Emulation „TETRA-Solution“ für den Freistaat Thüringen

Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Postanschrift: Steigerstr. 24
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 – Zentrale Beschaffung / Dienstleistungen –, Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt
E-Mail:

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://innen.thueringen.de/

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung der E1-Emulation „TETRA-Solution“ für den Freistaat Thüringen
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 11: Telekommunikation
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Beschaffung und Betrieb von „TETRA-Solution“ von der Deutschen Telekom Business Solutions GmbH als E1-Emulation auf Basis einer Gigabit-Ethernet-Glasfaser-Infrastruktur bis zum Ende der sukzessiven Umstellung des Zugangsnetzes des BOS-Digitalfunks in Thüringen auf IP. Über TETRA-Solution werden im Freistaat Thüringen die noch nicht auf IP migrierten Basisstationsstandorte bis zum Abschluss der Migration auf IP angebunden.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 32500000 Fernmeldebedarf

II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 1.00 EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
Der öffentliche Auftraggeber hat vor Abschluss dieses Rahmenvertrages eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung (ABl. 2023/S S235-739864 vom 06/12/2023) veröffentlicht. Diese enthält bereits die nachfolgende Begründung: Der Auftrag zur Beschaffung des Produkts TETRA-Solution kann wegen bestehender technischer Besonderheiten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VSVgV nur an das Unternehmen Deutsche Telekom Business Solution GmbH (DTBS) vergeben werden. Für die Festlegung von TETRA-Solution als produktspezifischen Bedarf sprechen objektive technische und wirtschaftliche Gründe. TETRA-Solution ist das einzige derzeit im BOS-Digitalfunk verwendete E1-Emulations-Produkt. Es wird bis zur Umstellung auf IP weiterhin benötigt. Danach entfällt ein Bedarf an einer E1-Emulation. Eine Migration auf ein neues, noch im BOS-Digitalfunk unerprobtes System zur E1-Emulation für eine Übergangszeit führt zu betrieblichen Risiken für das Zugangsnetz im Freistaat Thüringen. Zudem ist nicht gesichert, wie lange eine Technik zur E1-Emulation mit Support noch am Markt verfügbar sein wird. Weiterhin ergeben sich wirtschaftliche Nachteile durch die Kosten einer Migration, falls TETRA-Solution abgelöst werden sollte. Dies betrifft insbesondere auch die Anbindung der Basisstationsstandorte, die mit Glasfaser angebunden werden müssen. DTBS verfügt in Thüringen über ein eigenes Glasfasernetz, durch das alle Standorte derzeit angebunden sind. TETRA-Solution kann nur bei der DTBS bezogen werden. Das Unternehmen hat wegen technischer Besonderheiten eine quasi-Monopolstellung. Diese Direktvergabe erfasst nur die Anbindung der Basisstationsstandorte mit TETRA-Solution als E1-Emulation. Die Anbindung der Standorte des BOS-Zugangsnetzes über IP wird der Freistaat Thüringen in 2024/2025 ausschreiben.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2023/S 235-739864 vom 6.12.2023

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
21.12.2023
V.2)Angaben zu den Angeboten
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Business Solution GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland

V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Der öffentliche Auftraggeber hat vor Abschluss dieses Rahmenvertrages eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung (ABl. 2023/S S235-739864 vom 06/12/2023) veröffentlicht, auf die hiermit ergänzend Bezug genommen wird.
Der unter Abschnitt II.2.1 angegebene Wert ist nicht zutreffend. Es handelt sich um eine Beschaffung oberhalb des europäischen Schwellenwertes für die Beschaffung von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Dienstleistungsaufträgen nach der VSVgV.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321059

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, mit der durch den Auftraggeber die Absicht zum Vertragsschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet wird. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im Wege des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist. Auf die § 135 GWB und §160 GWB wird hingewiesen. Besonders zu beachten ist vorliegend § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 GWB.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.1.2024

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