Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung der E1-Emulation „TETRA-Solution“ für den Freistaat Thüringen
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Postanschrift: Steigerstr. 24
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 – Zentrale Beschaffung / Dienstleistungen –, Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://innen.thueringen.de/
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 11: Telekommunikation
NUTS-Code
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 32500000 Fernmeldebedarf
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
Der öffentliche Auftraggeber hat vor Abschluss dieses Rahmenvertrages eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung (ABl. 2023/S S235-739864 vom 06/12/2023) veröffentlicht. Diese enthält bereits die nachfolgende Begründung: Der Auftrag zur Beschaffung des Produkts TETRA-Solution kann wegen bestehender technischer Besonderheiten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VSVgV nur an das Unternehmen Deutsche Telekom Business Solution GmbH (DTBS) vergeben werden. Für die Festlegung von TETRA-Solution als produktspezifischen Bedarf sprechen objektive technische und wirtschaftliche Gründe. TETRA-Solution ist das einzige derzeit im BOS-Digitalfunk verwendete E1-Emulations-Produkt. Es wird bis zur Umstellung auf IP weiterhin benötigt. Danach entfällt ein Bedarf an einer E1-Emulation. Eine Migration auf ein neues, noch im BOS-Digitalfunk unerprobtes System zur E1-Emulation für eine Übergangszeit führt zu betrieblichen Risiken für das Zugangsnetz im Freistaat Thüringen. Zudem ist nicht gesichert, wie lange eine Technik zur E1-Emulation mit Support noch am Markt verfügbar sein wird. Weiterhin ergeben sich wirtschaftliche Nachteile durch die Kosten einer Migration, falls TETRA-Solution abgelöst werden sollte. Dies betrifft insbesondere auch die Anbindung der Basisstationsstandorte, die mit Glasfaser angebunden werden müssen. DTBS verfügt in Thüringen über ein eigenes Glasfasernetz, durch das alle Standorte derzeit angebunden sind. TETRA-Solution kann nur bei der DTBS bezogen werden. Das Unternehmen hat wegen technischer Besonderheiten eine quasi-Monopolstellung. Diese Direktvergabe erfasst nur die Anbindung der Basisstationsstandorte mit TETRA-Solution als E1-Emulation. Die Anbindung der Standorte des BOS-Zugangsnetzes über IP wird der Freistaat Thüringen in 2024/2025 ausschreiben.
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2023/S 235-739864 vom 6.12.2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Business Solution GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Abschnitt II.2.1 angegebene Wert ist nicht zutreffend. Es handelt sich um eine Beschaffung oberhalb des europäischen Schwellenwertes für die Beschaffung von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Dienstleistungsaufträgen nach der VSVgV.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321059
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, mit der durch den Auftraggeber die Absicht zum Vertragsschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet wird. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im Wege des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist. Auf die § 135 GWB und §160 GWB wird hingewiesen. Besonders zu beachten ist vorliegend § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 GWB.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt