Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung der E1-Emulation „TETRA-Solution“ für den Freistaat Thüringen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Steigerstr. 24
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 – Zentrale Beschaffung / Dienstleistungen –, Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://innen.thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung der E1-Emulation „TETRA-Solution“ für den Freistaat Thüringen
Beschaffung und Betrieb von „TETRA-Solution“ als E1-Emulation auf Basis einer Gigabit-Ethernet-Glasfaser-Infrastruktur
Beschaffung und Betrieb von „TETRA-Solution“ von der Deutschen Telekom Business Solutions GmbH als E1-Emulation auf Basis einer Gigabit-Ethernet-Glasfaser-Infrastruktur bis zum Ende der sukzessiven Umstellung des Zugangsnetzes des BOS-Digitalfunks in Thüringen auf IP. Über TETRA-Solution werden im Freistaat Thüringen die noch nicht auf IP migrierten Basisstationsstandorte bis zum Abschluss der Migration auf IP angebunden.
Der unter Abschnitt II.1.7 und unter Abschnitt V.2.4 angegebene Wert ist nicht zutreffend. Es handelt sich um eine Beschaffung oberhalb des europäischen Schwellenwertes für die Beschaffung von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach VSVgV.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftrag zur Beschaffung des Produkts TETRA-Solution kann wegen bestehender technischer Besonderheiten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VSVgV nur an das Unternehmen Deutsche Telekom Business Solution GmbH (DTBS) vergeben werden. Für die Festlegung von TETRA-Solution als produktspezifischen Bedarf sprechen objektive technische und wirtschaftliche Gründe. TETRA-Solution ist das einzige derzeit im BOS-Digitalfunk verwendete E1-Emulations-Produkt. Es wird bis zur Umstellung auf IP weiterhin benötigt. Danach entfällt ein Bedarf an einer E1-Emulation. Eine Migration auf ein neues, noch im BOS-Digitalfunk unerprobtes System zur E1-Emulation für eine Übergangszeit führt zu betrieblichen Risiken für das Zugangsnetz im Freistaat Thüringen. Zudem ist nicht gesichert, wie lange eine Technik zur E1-Emulation mit Support noch am Markt verfügbar sein wird. Weiterhin ergeben sich wirtschaftliche Nachteile durch die Kosten einer Migration, falls TETRA-Solution abgelöst werden sollte. Dies betrifft insbesondere auch die Anbindung der Basisstationsstandorte, die mit Glasfaser angebunden werden müssen. DTBS verfügt in Thüringen über ein eigenes Glasfasernetz, durch das alle Standorte derzeit angebunden sind. TETRA-Solution kann nur bei der DTBS bezogen werden. Das Unternehmen hat wegen technischer Besonderheiten eine quasi-Monopolstellung. Diese Direktvergabe erfasst nur die Anbindung der Basisstationsstandorte mit TETRA-Solution als E1-Emulation. Die Anbindung der Standorte des BOS-Zugangsnetzes über IP wird der Freistaat Thüringen in 2024/2025 ausschreiben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, mit der durch den Auftraggeber die Absicht zum Vertragsschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet wird. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im Wege des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist. Auf die § 135 GWB und §160 GWB wird hingewiesen. Besonders zu beachten ist vorliegend § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 GWB.