Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung der E1-Emulation „TETRA-Solution“ für den Freistaat Thüringen

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Postanschrift: Steigerstr. 24
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 – Zentrale Beschaffung / Dienstleistungen –, Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://innen.thueringen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung der E1-Emulation „TETRA-Solution“ für den Freistaat Thüringen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung und Betrieb von „TETRA-Solution“ als E1-Emulation auf Basis einer Gigabit-Ethernet-Glasfaser-Infrastruktur

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung und Betrieb von „TETRA-Solution“ von der Deutschen Telekom Business Solutions GmbH als E1-Emulation auf Basis einer Gigabit-Ethernet-Glasfaser-Infrastruktur bis zum Ende der sukzessiven Umstellung des Zugangsnetzes des BOS-Digitalfunks in Thüringen auf IP. Über TETRA-Solution werden im Freistaat Thüringen die noch nicht auf IP migrierten Basisstationsstandorte bis zum Abschluss der Migration auf IP angebunden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der unter Abschnitt II.1.7 und unter Abschnitt V.2.4 angegebene Wert ist nicht zutreffend. Es handelt sich um eine Beschaffung oberhalb des europäischen Schwellenwertes für die Beschaffung von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach VSVgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der Auftrag zur Beschaffung des Produkts TETRA-Solution kann wegen bestehender technischer Besonderheiten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VSVgV nur an das Unternehmen Deutsche Telekom Business Solution GmbH (DTBS) vergeben werden. Für die Festlegung von TETRA-Solution als produktspezifischen Bedarf sprechen objektive technische und wirtschaftliche Gründe. TETRA-Solution ist das einzige derzeit im BOS-Digitalfunk verwendete E1-Emulations-Produkt. Es wird bis zur Umstellung auf IP weiterhin benötigt. Danach entfällt ein Bedarf an einer E1-Emulation. Eine Migration auf ein neues, noch im BOS-Digitalfunk unerprobtes System zur E1-Emulation für eine Übergangszeit führt zu betrieblichen Risiken für das Zugangsnetz im Freistaat Thüringen. Zudem ist nicht gesichert, wie lange eine Technik zur E1-Emulation mit Support noch am Markt verfügbar sein wird. Weiterhin ergeben sich wirtschaftliche Nachteile durch die Kosten einer Migration, falls TETRA-Solution abgelöst werden sollte. Dies betrifft insbesondere auch die Anbindung der Basisstationsstandorte, die mit Glasfaser angebunden werden müssen. DTBS verfügt in Thüringen über ein eigenes Glasfasernetz, durch das alle Standorte derzeit angebunden sind. TETRA-Solution kann nur bei der DTBS bezogen werden. Das Unternehmen hat wegen technischer Besonderheiten eine quasi-Monopolstellung. Diese Direktvergabe erfasst nur die Anbindung der Basisstationsstandorte mit TETRA-Solution als E1-Emulation. Die Anbindung der Standorte des BOS-Zugangsnetzes über IP wird der Freistaat Thüringen in 2024/2025 ausschreiben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Business Solution GmbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, mit der durch den Auftraggeber die Absicht zum Vertragsschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet wird. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im Wege des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist. Auf die § 135 GWB und §160 GWB wird hingewiesen. Besonders zu beachten ist vorliegend § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2023

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