Beschreibung: Zum Zeitpunkt des Abschlusses des aktuellen Vertrags für SIMA war für den Auftraggeber
nicht vorhersehbar, dass es aufgrund der aktuellen technischen Entwicklung deutlich
stärker in den Fokus rücken wird, die primären Kernnetzstandorte für die Kopplung
der Leistungsbereiche in die eigene Hoheit zu überführen. Die digitale Souveränität
gerade der öffentlichen Hand hat in den letzten Jahren eine Bedeutung erlangt, die
dieses Thema zum Zeitpunkt Abschlusses des aktuellen Vertrags für SIMA noch nicht
hatte. Die öffentliche Hand muss angesichts der stetig steigenden Bedeutung der Nutzung
von Daten und Informationstechnik in verstärktem Umfang Möglichkeiten schaffen, diese
Daten und Informationstechnik selbstbestimmt zu nutzen und zu gestalten; Abhängigkeiten
zu privaten Betreibern und Herstellern müssen reduziert werden. Dies gilt insbesondere
vor dem Hintergrund der neuen möglichen Netzstrukturen bedingt durch Technologien
wie SD-WAN, die im SVN NG genutzt werden sollen. Daher werden die Struktur der Verwaltungsnetze
angepasst und somit die Kernnetzstandorte und Rechenzentrumsstandorte internalisiert
müssen. Diese nicht vorhersehbare Tendenz zur Internalisierung der Standorte wird
eine wesentliche Zielstellung von SVN NG sein. Durch das Projekt zur Schaffung eines
neuen Rechenzentrums des SID wurden auch bereits erste Schritte auf dem Weg zur Internalisierung
eingeleitet. Die primären Kernnetzstandorte für die Kopplung der Leistungsbereiche
werden aber nach aktueller Planung frühestens zum 1.10.2026 zur Verfügung stehen.
Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann daher die Anschaltung der Dienstleister für Telefonie
und Mobilfunk und im Anschluss die Migration der Anschlüsse erfolgen. Eine frühere
Bereitstellung der Kernnetzstandorte ist unter Berücksichtigung der erforderlichen
konzeptionellen Vorarbeiten, der notwendigen Vergabeverfahren und der Zeit für den
Aufbau der neuen Infrastruktur nicht möglich. Die Migration im Bereich SIMA würde
vor diesem Hintergrund ohne eine weitere Verlängerung in Zeiträume fallen, in den
dies ein hohes technisches Risiko für den Auftraggeber darstellen würde. Eine Migration
stellt den aus technischer Sicht risikobehaftetsten Schritt in einem IT-Projekt dar.
Um diese Risiken auf ein vertretbares Maß zu minimieren ist es erforderlich, dass
die aus technischer und organisatorischer Sicht notwendigen Personen mit ausreichenden
Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dies wäre bei einer Migration von SIMA ohne eine
weitere Verlängerung dieses Vertrags nicht sichergestellt. Die Umsetzung des Gesamtprojekts
SVN NG wird mehrere Migrationsvorgänge mit sich bringen. Dies betrifft neben den Leistungen,
die Gegenstand dieses Projekt sind, auch die Migration im Bereich der LAN- und WLAN-Komponenten.
Diese werden zwar künftig nicht mehr unmittelbarer Bestandteil des SVN NG seien, aber
die für das netzwerkverantwortlichen Mitarbeiter bei den Kunden des SID ebenfalls
betreffen. Um diese verschiedenen Migrationsvorgänge risikoarm durchzuführen, werden
nicht nur beim SID, sondern auch bei dessen Kunden Kapazitäten benötigt. Ohne eine
Verlängerung des Vertrags für SIMA würden sich mehrere parallele Migrationsvorgänge
überschneiden. Für die Minimierung der Risiken dieser Migrationsvorgänge werden zu
einem nicht unerheblichen Teil jeweils dieselben Personen auf Seiten des SID, aber
auch Seiten von dessen Kunden benötigt. Dies stellt ein nicht tolerables technisches
Risiko dar. Daher ist es erforderlich, die Migrationsvorgänge zeitlich zu entzerren.
Dies lässt sich zwangsläufig nur durch eine weitere Verlängerung des Vertrags für
den Bereich SIMA und die daraus resultierende zeitliche Verschiebung der in diesem
Bereich erforderlichen Migration darstellen. Hinzu kommt, dass sich die Migration
im Bereich SIMA durch eine starke Abhängigkeit zu der SIDI-Plattform als technisch
sehr komplex darstellt - die Mobilfunkinfrastruktur ist mit dem Leistungsbereich SIDI
verbunden. Es wird eine dedizierte Verbindung von für das SVN 2.0 zugelassenen Endgeräten
zum SVN 2.0 hergestellt. Die Umsetzung des Gesamtprojekts SVN NG würde ohne die Verlängerung
des Vertrages im Bereich SIMA daher zu großen technischen Risiken führen. Dies ist
für den Auftraggeber nicht akzeptabel, weil diese Risiken die Funktionsfähigkeit der
Staatsverwaltung erheblich gefährden können. Die Zeitplanung für die Realisierung
der primären Kernnetzstandorte hat schließlich auch Auswirkungen auf die faktische
Möglichkeit des Auftraggebers, eine Neuausschreibung des Leistungsbereichs SIMA auf
belastbarer Grundlage zu beginnen. Eine abschließende Aussage, ab welchem Zeitpunkt
diese Standorte tatsächlich zur Verfügung stehen und wie die infrastrukturellen Rahmenbedingungen
in diesen Standorten sein werden, kann gegenwärtig noch nicht getroffen werden. Sollte
sich der Auftraggeber sogar dazu entscheiden, auf eine Internalisierung ganz oder
teilweise zu verzichten, müssten diese Standorte erst auf anderem Wege beschafft und
realisiert werden. Standort, Betreiber und Infrastruktur der primären Kernnetzstandorte
sind aber zentrale Informationen, die für eine Neuausschreibung SIMA benötigt werden.
Da diese Informationen noch nicht zur Verfügung stehen, müsste hier mit Annahmen gearbeitet
werden. Sollten diese Annahmen in der Realität nicht eintreten, hätte dies höchst
wahrscheinlich gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines zuvor bezuschlagten
Angebots.