Beschreibung: Zum Zeitpunkt des Abschlusses des aktuellen Vertrags für SITA war für den Auftraggeber
nicht vorhersehbar, dass es aufgrund der aktuellen technischen Entwicklung deutlich
stärker in den Fokus rücken wird, die primären Kernnetzstandorte für die Kopplung
der Leistungsbereiche in die eigene Hoheit zu überführen. Die digitale Souveränität
gerade der öffentlichen Hand hat in den letzten Jahren eine Bedeutung erlangt, die
dieses Thema zum Zeitpunkt Abschlusses des aktuellen Vertrags für SITA noch nicht
hatte. Die öffentliche Hand muss angesichts der stetig steigenden Bedeutung der Nutzung
von Daten und Informationstechnik in verstärktem Umfang Möglichkeiten schaffen, diese
Daten und Informationstechnik selbstbestimmt zu nutzen und zu gestalten; Abhängigkeiten
zu privaten Betreibern und Herstellern müssen reduziert werden. Dies gilt insbesondere
vor dem Hintergrund der neuen möglichen Netzstrukturen bedingt durch Technologien
wie SD-WAN, die im SVN NG genutzt werden sollen. Daher werden die Struktur der Verwaltungsnetze
angepasst und somit die Kernnetzstandorte und Rechenzentrumsstandorte internalisiert
müssen. Diese nicht vorhersehbare Tendenz zur Internalisierung der Standorte wird
eine wesentliche Zielstellung von SVN NG sein. Durch das Projekt zur Schaffung eines
neuen Rechenzentrums des SID wurden auch bereits erste Schritte auf dem Weg zur Internalisierung
eingeleitet. Die primären Kernnetzstandorte für die Kopplung der Leistungsbereiche
werden aber nach aktueller Planung frühestens zum 1.10.2026 zur Verfügung stehen.
Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann daher die Anschaltung der Dienstleister für Telefonie
und Mobilfunk und im Anschluss die Migration der Anschlüsse erfolgen. Eine frühere
Bereitstellung der Kernnetzstandorte ist unter Berücksichtigung der erforderlichen
konzeptionellen Vorarbeiten, der notwendigen Vergabeverfahren und der Zeit für den
Aufbau der neuen Infrastruktur nicht möglich. Die Migration im Bereich SITA würden
vor diesem Hintergrund ohne eine weitere Verlängerung in Zeiträume fallen, in den
dies ein hohes technisches Risiko für den Auftraggeber darstellen würde. Eine Migration
stellt den aus technischer Sicht risikobehaftetsten Schritt in einem IT-Projekt dar.
Um diese Risiken auf ein vertretbares Maß zu minimieren ist es erforderlich, dass
die aus technischer und organisatorischer Sicht notwendigen Personen mit ausreichenden
Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dies wäre bei einer Migration von SITA ohne die
Verlängerung dieses Vertrags nicht sichergestellt. Die Umsetzung des Gesamtprojekts
SVN NG wird mehrere Migrationsvorgänge mit sich bringen. Dies betrifft neben den Leistungen,
die Gegenstand dieses Projekt sind, auch die Migration im Bereich der LAN- und WLAN-Komponenten.
Diese werden zwar künftig nicht mehr unmittelbarer Bestandteil des SVN NG seien, aber
die für das netzwerkverantwortlichen Mitarbeiter bei den Kunden des SID ebenfalls
betreffen. Um diese verschiedenen Migrationsvorgänge risikoarm durchzuführen, werden
nicht nur beim SID, sondern auch bei dessen Kunden Kapazitäten benötigt. Ohne eine
Verlängerung des Vertrags für SITA würden sich mehrere parallele Migrationsvorgänge
überschneiden. Für die Minimierung der Risiken dieser Migrationsvorgänge werden zu
einem nicht unerheblichen Teil jeweils dieselben Personen auf Seiten des SID, aber
auch Seiten von dessen Kunden benötigt. Dies stellt ein nicht tolerables technisches
Risiko dar. Daher ist es erforderlich, die Migrationsvorgänge zeitlich zu entzerren.
Dies lässt sich zwangsläufig nur durch eine Verlängerung des Vertrags für den Bereiche
SITA und die daraus resultierende zeitliche Verschiebung der in diesem Bereich erforderlichen
Migrationen darstellen. Hinzu kommt, dass sich die Migration im Bereich SITA durch
eine starke Abhängigkeit zu der SIDI-Plattform als technisch sehr komplex darstellt.
Die Umsetzung des Gesamtprojekts SVN NG würde ohne die Verlängerung des Vertrags im
Bereichen SITA daher zu großen technischen Risiken führen. Dies ist für den Auftraggeber
nicht akzeptabel, weil diese Risiken die Funktionsfähigkeit der Staats- und Kommunalverwaltung
erheblich gefährden können. Die Zeitplanung für die Realisierung der primären Kernnetzstandorte
hat schließlich auch Auswirkungen auf die faktische Möglichkeit des Auftraggebers,
eine Neuausschreibung des Leistungsbereichs SITA auf belastbarer Grundlage zu beginnen.
Eine abschließende Aussage, ab welchem Zeitpunkt diese Standorte tatsächlich zur Verfügung
stehen und wie die infrastrukturellen Rahmenbedingungen in diesen Standorten sein
werden, kann gegenwärtig noch nicht getroffen werden. Sollte sich der Auftraggeber
sogar dazu entscheiden, auf eine Internalisierung ganz oder teilweise zu verzichten,
müssten diese Standorte erst auf anderem Wege beschafft und realisiert werden. Standort,
Betreiber und Infrastruktur der primären Kernnetzstandorte sind aber zentrale Informationen,
die für eine Neuausschreibung SITA benötigt werden. Da diese Informationen noch nicht
zur Verfügung stehen, müsste hier mit Annahmen gearbeitet werden. Sollten diese Annahmen
in der Realität nicht eintreten, hätte dies höchst wahrscheinlich gravierende Auswirkungen
auf die Wirtschaftlichkeit eines zuvor bezuschlagten Angebots.