Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0
Beschreibung: Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Das "Grundpaket" umfasst die Überlassung von 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5.500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
Kennung des Verfahrens: 8066822a-d875-439a-8d9f-a6644cdafbd0
Interne Kennung: SID 2020-08a DR
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64210000Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 32551400Telefonnetz
Zusätzliche Einstufung(cpv): 32551100Telefonanschlüsse
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen(DED2C)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0
Beschreibung: Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Das "Grundpaket" umfasst die Überlassung von 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5.500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
Interne Kennung: SID 2020-08a DR
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64210000Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 32551400Telefonnetz
Zusätzliche Einstufung(cpv): 32551100Telefonanschlüsse
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen(DED2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
6. Ergebnisse
Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge: 0.01EUR
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
7. Änderung
Abschnittskennung: 340842-2022
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Zum Zeitpunkt des Abschlusses des aktuellen Vertrags für SITA war für den Auftraggeber nicht vorhersehbar, dass es aufgrund der aktuellen technischen Entwicklung deutlich stärker in den Fokus rücken wird, die primären Kernnetzstandorte für die Kopplung der Leistungsbereiche in die eigene Hoheit zu überführen. Die digitale Souveränität gerade der öffentlichen Hand hat in den letzten Jahren eine Bedeutung erlangt, die dieses Thema zum Zeitpunkt Abschlusses des aktuellen Vertrags für SITA noch nicht hatte. Die öffentliche Hand muss angesichts der stetig steigenden Bedeutung der Nutzung von Daten und Informationstechnik in verstärktem Umfang Möglichkeiten schaffen, diese Daten und Informationstechnik selbstbestimmt zu nutzen und zu gestalten; Abhängigkeiten zu privaten Betreibern und Herstellern müssen reduziert werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der neuen möglichen Netzstrukturen bedingt durch Technologien wie SD-WAN, die im SVN NG genutzt werden sollen. Daher werden die Struktur der Verwaltungsnetze angepasst und somit die Kernnetzstandorte und Rechenzentrumsstandorte internalisiert müssen. Diese nicht vorhersehbare Tendenz zur Internalisierung der Standorte wird eine wesentliche Zielstellung von SVN NG sein. Durch das Projekt zur Schaffung eines neuen Rechenzentrums des SID wurden auch bereits erste Schritte auf dem Weg zur Internalisierung eingeleitet. Die primären Kernnetzstandorte für die Kopplung der Leistungsbereiche werden aber nach aktueller Planung frühestens zum 1.10.2026 zur Verfügung stehen. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann daher die Anschaltung der Dienstleister für Telefonie und Mobilfunk und im Anschluss die Migration der Anschlüsse erfolgen. Eine frühere Bereitstellung der Kernnetzstandorte ist unter Berücksichtigung der erforderlichen konzeptionellen Vorarbeiten, der notwendigen Vergabeverfahren und der Zeit für den Aufbau der neuen Infrastruktur nicht möglich. Die Migration im Bereich SITA würden vor diesem Hintergrund ohne eine weitere Verlängerung in Zeiträume fallen, in den dies ein hohes technisches Risiko für den Auftraggeber darstellen würde. Eine Migration stellt den aus technischer Sicht risikobehaftetsten Schritt in einem IT-Projekt dar. Um diese Risiken auf ein vertretbares Maß zu minimieren ist es erforderlich, dass die aus technischer und organisatorischer Sicht notwendigen Personen mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dies wäre bei einer Migration von SITA ohne die Verlängerung dieses Vertrags nicht sichergestellt. Die Umsetzung des Gesamtprojekts SVN NG wird mehrere Migrationsvorgänge mit sich bringen. Dies betrifft neben den Leistungen, die Gegenstand dieses Projekt sind, auch die Migration im Bereich der LAN- und WLAN-Komponenten. Diese werden zwar künftig nicht mehr unmittelbarer Bestandteil des SVN NG seien, aber die für das netzwerkverantwortlichen Mitarbeiter bei den Kunden des SID ebenfalls betreffen. Um diese verschiedenen Migrationsvorgänge risikoarm durchzuführen, werden nicht nur beim SID, sondern auch bei dessen Kunden Kapazitäten benötigt. Ohne eine Verlängerung des Vertrags für SITA würden sich mehrere parallele Migrationsvorgänge überschneiden. Für die Minimierung der Risiken dieser Migrationsvorgänge werden zu einem nicht unerheblichen Teil jeweils dieselben Personen auf Seiten des SID, aber auch Seiten von dessen Kunden benötigt. Dies stellt ein nicht tolerables technisches Risiko dar. Daher ist es erforderlich, die Migrationsvorgänge zeitlich zu entzerren. Dies lässt sich zwangsläufig nur durch eine Verlängerung des Vertrags für den Bereiche SITA und die daraus resultierende zeitliche Verschiebung der in diesem Bereich erforderlichen Migrationen darstellen. Hinzu kommt, dass sich die Migration im Bereich SITA durch eine starke Abhängigkeit zu der SIDI-Plattform als technisch sehr komplex darstellt. Die Umsetzung des Gesamtprojekts SVN NG würde ohne die Verlängerung des Vertrags im Bereichen SITA daher zu großen technischen Risiken führen. Dies ist für den Auftraggeber nicht akzeptabel, weil diese Risiken die Funktionsfähigkeit der Staats- und Kommunalverwaltung erheblich gefährden können. Die Zeitplanung für die Realisierung der primären Kernnetzstandorte hat schließlich auch Auswirkungen auf die faktische Möglichkeit des Auftraggebers, eine Neuausschreibung des Leistungsbereichs SITA auf belastbarer Grundlage zu beginnen. Eine abschließende Aussage, ab welchem Zeitpunkt diese Standorte tatsächlich zur Verfügung stehen und wie die infrastrukturellen Rahmenbedingungen in diesen Standorten sein werden, kann gegenwärtig noch nicht getroffen werden. Sollte sich der Auftraggeber sogar dazu entscheiden, auf eine Internalisierung ganz oder teilweise zu verzichten, müssten diese Standorte erst auf anderem Wege beschafft und realisiert werden. Standort, Betreiber und Infrastruktur der primären Kernnetzstandorte sind aber zentrale Informationen, die für eine Neuausschreibung SITA benötigt werden. Da diese Informationen noch nicht zur Verfügung stehen, müsste hier mit Annahmen gearbeitet werden. Sollten diese Annahmen in der Realität nicht eintreten, hätte dies höchst wahrscheinlich gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines zuvor bezuschlagten Angebots.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Vertragsverlängerung um 10 Monate bis zum 31.03.2028 einschließlich Verschiebung der Migrationsphase 2 (Leistungsübergabe auf Nachfolgevertrag) als Bestandteil des laufenden Projektes Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (SVN NG).
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Postfach 1185
Stadt: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen(DED2C)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/ index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vodafone GmbH
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Ferdinand Braun Platz 1
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt(DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 18188b72-79d6-4c06-a696-bad7e017fc80- 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-19+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00042505-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 15/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-22Z

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