Beschreibung: Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
(Anlage 5 - Beschreibung der Angebotswertung AG 1-3 & 8; Anlage 2.1 - Bewertungsmatrix;
Anlage 2.2 - Ermittlung Preispunkte; Anlage 2.3 - Ermittlung Gesamtpunktzahl) Aus
der Bewertung der Kriterien (Qualität) können maximal 1820 Punkte erreicht werden.
Dabei ist eine Mindestpunktzahl von 1365 Punkten für die Berücksichtigung innerhalb
der Wertung zwingend erforderlich (KO-Kriterium). Angebote die mit weniger als 1.365
Leistungspunkten benotet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die genaue Aufschlüsselung der Eignungskriterien ist in der ebenfalls abrufbaren Bewertungsmatrix
(Anlage 2.1) dargestellt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden folgende
Kriterien zugrunde gelegt: Der Preis (Honorar) wird mit 40% und die Leistung (Eignung)
mit 60% gewichtet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt gemäß Anlage 2.1 (Bewertungsmatrix),
die Berechnung der Gesamtpunktzahl erfolgt gemäß Anlage 2.3 (Ermittlung Gesamtpunkte).
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der größten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichstand
erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis (Honorar) den Zuschlag. Führt dies nicht
zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. Folgende Bewertungskriterien
werden für die Leistungspunkte angesetzt: Bewertungskriterien Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit: - Ø-Anzahl Fachpersonal - mindestens Techniker in der ausgeschriebenen
Fachrichtung (2021-2023), max. erreichbare Punkte 20, Gewicht 6 Bewertungskriterien
für die 1. einzureichende Pflichtreferenz: - Referenz ist ein Sonderbau gemäß § 2,
(4) SächsBO, max. erreichbare Punkte 30, Gewicht 10 - erbrachte Leistungsphasen analog
§ 55 HOAI 2021 für mindestens 2 Anlagengruppen, max. erreichbare Punkte 30, Gewicht
9 - Herstellungskosten (KG 410-430, 480), netto, max. erreichbare Punkte 20, Gewicht
7 - Bauausführung mit Einzellosen (z. B. Gliederung entsprechend Anlagengruppen, Gewerken
oder Anlagenarten), max. erreichbare Punkte 10, Gewicht 8 Bewertungskriterien für
die 2. einzureichende Pflichtreferenz: - Referenz ist ein Sonderbau gemäß § 2, (4)
SächsBO, max. erreichbare Punkte 10, Gewicht 10 - Referenz ist ein Bestandsgebäude,
max. erreichbare Punkte 10, Gewicht 10 - Referenz ist ein Baudenkmal, max. erreichbare
Punkte 10, Gewicht 10 - erbrachte Leistungsphasen analog § 55 HOAI 2021, max. erreichbare
Punkte 30, Gewicht 9 - Herstellungskosten (KG 410-430, 480), netto, max. erreichbare
Punkte 20, Gewicht 7 - Bauausführung mit Einzellosen (z. B. Gliederung entsprechend
Anlagengruppen, Gewerken oder Anlagenarten), max. erreichbare Punkte 10, Gewicht 8
Zusatzpunkt: - Ermittlung der anteiligen technischen Nutzungskosten analog DIN 18960
(KG 410-430, 480, anrechenbare Kosten mindestens 150.000 €, netto), max. erreichbare
Punkte 20, Gewicht 2 - Wurde eine der Referenzen aus öffentlichen Fördermitteln finanziert?,
max. erreichbare Punkte 20, Gewicht 2 - Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht,
max. erreichbare Punkte 20, Gewicht 2