Deutschland - Bau von Kanalschleusen - Deutschland-Brunsbüttel: Schleusen
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Deutschland-Brunsbüttel: Schleusen
Beschreibung: Neubau einer Seeschleuse inkl. Technischer Bearbeitung zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal
mit Außen- und Binnenhaupt inkl. Torantriebsgebäuden sowie die Anpassung des elbseitigen
Vorhafens und Herstellung von Leitwerken, Herstellung und Betrieb eines Bodenlagers,
Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren, 2 Hebepontons und einem Ersatztor inkl. Antriebstechnik,
Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik, Maße der Schleusenkammer: Länge
ca. 360 m, Breite ca. 45 m; Tiefe ca. - 14 m NHN. Höhe der Schleusenhäupter ca. 6,50
m NHN. Die Vergabe erfolgt als losweise Vergabe mit Vorbehalt der Gesamtvergabe.
Kennung des Verfahrens: 9ea68adc-77d8-4317-bb9f-a5c7e6849258
Interne Kennung: 2-231.2/1 PFS 5320
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45248100Bau von Kanalschleusen
Beschreibung: Neubau einer Seeschleuse inkl. Technischer Bearbeitung zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal
mit Außen- und Binnenhaupt: Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren, 2 Hebepontons und
einem Ersatztor inkl. Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik,
Maße der Schleusenkammer: Länge ca. 360m, Breite ca. 45m, Tiefe ca. -14m NHN, Höhe
der Schleusenhäupter ca. 6,5m NHN
Interne Kennung: 234.03/1001-04-2000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45248100Bau von Kanalschleusen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dithmarschen(DEF05)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung
von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße
mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig,
soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, oder Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle
eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der
Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber
informiert die nichtberücksichtigten Bieter gern. § 101 a GWB.
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
7. Änderung
Abschnittskennung: 187650-2014
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen
werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Verringerung von Abschlagszahlungsbürgschaften im Zuge der Abschlagsforderungen durch
den AN, für die nach dem Vertrag eigens angefertigten und bereitgestellten Bauteile.
Für den AG erfolgt eine Sicherung des dinglichen Zugriffs auf die fertiggestellten
Bauteile. Grundlage dieser Änderungen bildet die mehrjährige Verlängerung der Bauzeit.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Übereignung von Bauteilen