Wehlener Straße/Alttolkewitz/Österreicher Straße zwischen Schlömilchstraße und Leubener Straße, Los 2 - Fahrleitungsanlage mit Erdbau Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2023_13_073

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Postanschrift: Trachenberger Straße 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351857-1261
Fax: +49 351857-1219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wehlener Straße/Alttolkewitz/Österreicher Straße zwischen Schlömilchstraße und Leubener Straße, Los 2 - Fahrleitungsanlage mit Erdbau

Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2023_13_073
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 2 - Fahrleitungsanlage mit Erdbau

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2 Dresden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- 1930 m Einfachfahrleitung (zweigleisig) einschließlich Quertragwerken zurückbauen

- 760 m Kettenwerksfahrleitung (zweigleisig) einschließlich Quertragwerken zurückbauen

- 13 Stck Wandbefestigungen demontieren

- 50 Stck Betonmaste zurückbauen und entsorgen

- 2 Stck Stahlmaste zurückbauen und entsorgen

- 9 Stck Stahlmaste wiederverwendungsfähig ausbauen (teilw. einbetoniert, teilw. eingesandet)

- 155 m3 Betonfundament abbrechen und entsorgen, einschl. Erdbau

- 71 Stck Rohrgründung (Bohrverfahren) einbringen, einschl. Erdbau

- 5 Stck Vorhandenes Blockfundament durchbohren

- 27 Stck Anstrich vorhandener Maste ertüchtigen

- 71 Stck Stahl-Achtkantmaste, liefern und einbauen; davon:

1 Stck mit Radnachspannung (Gewichte innen)

29 Stck kombiniert mit öffentlicher Beleuchtung

3 Stck kombiniert mit Haltestellenbeleuchtung

2 Stck kombiniert mit öffentlicher Beleuchtung und Radnachspannung (Gewichte innen)

3 Stck kombiniert mit Lichtsignalanlagen

3 Stck kombiniert mit öffentlicher Beleuchtung und Lichtsignalanlagen

2 Stck mit Einspeisung

1 Stck mit Streckentrennung

- 1 Stck Mobiles Fundament mit Mast (bis 10 m / 140 kNm) als bauzeitl. Provisorium

- 6 Stck Neubau Quertragwerke für EF (Querüberspannung)

- 42 Stck Neubau Quertragwerke für KF (Querfelder) mit einem oder mehreren Richtseilen

- 2 Stck Ausleger für Kettenwerk, zwei Gleise, liefern und montieren

- 3 Stck LSA-Ausleger liefern und montieren

- 28 Stck Bogenabzug (Fahrdraht oder Tragseil, einfach oder Spitze) liefern und montieren

- 3 Stck Radnachspannung, 2x10 kN, Gewichtsführung im Mast, liefern und montieren

- 2 Stck Radnachspannung, 1x10 kN, Gewichtsführung im Mast, liefern und montieren

- 665 m Neubau Einfachfahrleitung (zweigleisig) einschl. Elt.-Verbinder, Regulage

- 2025 m Neubau Kettenwerk (zweigleisig) einschl. stromfester Hänger, Elt.-Verbinder, Regulage

- 1 Stck Neubau Festpunkt für Kettenwerk, zwei Gleise

- 3 Stck Neubau Speisepunkt für Kettenwerk, zwei Gleise, einsc

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 181-567502
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 46006775
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 - Fahrleitungsanlage mit Erdbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/12/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Spitzke SE UB Ausrüstung Elektrotechnik
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2024

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