Sanitärcontainer, Sichtschutz und Podestflächen für den Innenhof Niemannsweg 220 in Kiel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärcontainer, Sichtschutz und Podestflächen für den Innenhof Niemannsweg 220 in Kiel
Miete von Sanitärcontainern, Sichtschutz und Podestflächen für die Unterbringung von Asylsuchenden in Schleswig-Holstein.
Niemannsweg 220 in Kiel
Miete von
- 3 Waschcontainern;
- 8 WC-Containern unisex;
- 12 Duschcontainern;
- 70m Umlaufender Sichtschutz;
- 42,5m Podestfläche west- und südseitig der Sanitärcontainer
für den Innenhof im Niemannsweg 220.
Die Mietdauer beginnt mit Anlieferung der Contai-ner und endet zum 31. Dezember 2024.
Es besteht die Option, den Vertrag um weitere 12 Monate, gem. dem Angebot, bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Verfahren ist zulässig, da die Leistung besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen ist. Mit den vorherrschenden Unruhen in verschiedensten Teilen der Erde und dem damit verbundenen hohen Aufkommen an Asylsuchenden und all den damit verbundenen Aufgaben, war in diesem Umfang nicht zu rechnen. Schleswig-Holstein muss sich somit ab sofort auf einen vermehrten Zulauf einstellen und sicherstellen, dass die Ankommenden aufgenommen werden können. Die bestehenden Kapazitäten in S.H. sind nicht ausreichend. Daher muss sofort die Bestellung der für Schleswig-Holstein reservierten Container beauftragt werden. Mit den bestehenden Kapazitäten, ist Schleswig-Holstein bereits an die Kapazitätsgrenze angelangt. Die Voraussetzungen der vergaberechtlichen Dringlichkeit sind somit erfüllt. Die Container werden sehr kurzfristig benötigt, sodass die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens mit den entsprechenden Fristen nicht möglich ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitärcontainer, Sichtschutz und Podestflächen für den Innenhof Niemannsweg 220 in Kiel
Postanschrift: Johann-Esche-Straße 27
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391