Wachdienst in der Landesunterkunft Rendsburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Wachdienst in der Landesunterkunft Rendsburg
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in 24768 Rendsburg, Pastor-Bielfeldt-Straße 1-10 eine Landesunterkunft (LUK) mit einer Kapazität von bis zu 600 Betten für die Bewohnenden. In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg) kann die Belegung auf bis zu 1.200 Personen ansteigen. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das LaZuF ist zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner. Der Vertrag ist als Rahmenvertrag zu verstehen, d.h. die im Leistungsverzeichnis angegeben Wachstärken beziehen sich auf eine normale Auslastung der Landesunterkunft (LUK).
Rendsburg
Der Anbieter soll grundsätzlich die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
• Ein- und Auslasskontrolle bei Personen und Fahrzeugen
• Absicherung der besonderen Schutzbereiche
• Streifendienst
• Ordnungsdienst bei der Auszahlung von Grundleistungen
• Ordnungsdienst bei der Verpflegungsausgabe
• Ordnungsdienst im medizinischen Bereich
• Bedienung der Brandmeldeanlage
• Ordnungsdienst im Verwaltungsbereich
• Kenntnis, Achtung und Durchsetzung der Hausordnung, unter besonderer Berücksichtigung der Wahrung der Rechte der Bewohnenden (z.B. Wahrung der Privatsphäre und des Eigentums)
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Der Leistungserbringer soll die Aufgaben der Bewachung im Regelfall folgendermaßen gewährleisten:
Tagschicht Mo-Fr 12 Mitarbeitende
Tagschicht Sa-So 9 Mitarbeitende
Nachtschicht Mo-Fr 9 Mitarbeitende
Nachtschicht Sa-So 9 Mitarbeitende
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Aktuelle Wachstärkte im Juli 2023 (bei einer Belegung von ca. 800 Personen aktuell):
Tagschicht Mo-Fr 21 Mitarbeitende
Tagschicht Sa-So 18 Mitarbeitende
Nachtschicht Mo-Fr 18 Mitarbeitende
Nachtschicht Sa-So 18 Mitarbeitende
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Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es dazu kommen, dass weniger, keine oder mehr Asylsuchende als zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant, in der LUK untergebracht werden. Hierdurch kann es zu kurzfristig angekündigten Erhöhungen bzw. Verminderungen der Mannstärke kommen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Veränderung der angebotenen Stundenlöhne, wenn die Mannstärke sich verändert.
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Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren und 10 Monaten insgesamt 33.000.000 Euro. Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Der Vertrag läuft vom 01. Februar 2024 – 30. November 2024. Es erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, es sei denn, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das LaZuF kann jeweils drei Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für einen von 12 Monate abweichenden Zeitraum verlängert wird.
Das späteste Vertragsende ist der 30. November 2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wachdienst in der Landesunterkunft Rendsburg
Postanschrift: Arthur-Piechler-Str.1i
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
Sicherheitsdienstleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391