Elektrotechnische Anlagen (23E10118 -220400261 LaZuF NMS / Neubau Haus 11) Referenznummer der Bekanntmachung: 23E10118 - 22040026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrotechnische Anlagen (23E10118 -220400261 LaZuF NMS / Neubau Haus 11)
In der Maßnahme werden bei den Elektrotechnischen Anlagen folgende Komponenten ausgeführt PV-Anlage 81,3 kWp; GHV-AV ca. 510 kVA; Elektroinstallation ca. 480 Steckdosen; Trassen ca. 350m; Kabelrinne ca. 90m; Unterflurkanal ca. 100m; LED-Leuchten ca. 350Stk; Gefahrenmeldeanlage (GMA) 1Stk.; Strukturiertes Datennetz inkl. W-LAN; Türgegensprechanlage; Audiovisuelle Medien-/ Antennenanlagen; Zutrittskontrolle.
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Haart 148
24539 Neumünster
In der Maßnahme werden bei den Elektrotechnischen Anlagen folgende Komponenten ausgeführt PV-Anlage 81,3 kWp; GHV-AV ca. 510 kVA; Elektroinstallation ca. 480 Steckdosen; Trassen ca. 350m; Kabelrinne ca. 90m; Unterflurkanal ca. 100m; LED-Leuchten ca. 350Stk; Gefahrenmeldeanlage (GMA) 1Stk.; Strukturiertes Datennetz inkl. W-LAN; Türgegensprechanlage; Audiovisuelle Medien-/ Antennenanlagen; Zutrittskontrolle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektrotechnische Anlagen (23E10118 -220400261 LaZuF NMS / Neubau Haus 11)
Postanschrift: Preetzer Chaussee 55
Ort: Schwentinental
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24222
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an zu richten. Fragen werden bis zum 09.11.2023 09:30 Uhr angenommen.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: