Gebäudeinnenreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnenreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung
Der Kreis Ostholstein schreibt für das Kreisverwaltungsgebäude Haus A, B und C und für das derzeit im Bau befindliche Haus D Reinigungsleistungen (Gebäudeinnenreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung) aus.
Unterhaltsreinigung Kreisverwaltungsgebäude (Haus A, B, C).
Lübecker Straße 41 in 23701 Eutin.
Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Die Reinigung ist gem. Leistungsverzeichnis von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 16:30 Uhr und 20:30 Uhr und am Freitag in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 19:30 Uhr durchzuführen.
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Die Gebäudereinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Fußböden (Linoleum, Fliesen, Nadelfilz, Kugelgarn, Kautschuk), Wänden, der gefliesten Wände im Sanitärbereich, sanitären Anlagen, Spiegeln, Tischleuchten, Hängeleuchten, Treppen, Möbeln, Fensterbänken, Heizkörpern, Türen mit Rahmen, Türgriffen, Fußleisten, Entfernung von Griffspuren an Schaltern und Türen.
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Das Vertragsverhältnis für die Unterhaltsreinigung im Kreisverwaltungsgebäude Haus A, B und C beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.
Der geschätzte Wert gem. II.2.6 wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Glas- und Rahmenreinigung Kreisverwaltungsgebäude (Haus A, B, C).
Lübecker Straße 41 in 23701 Eutin.
Die Glasreinigung ist 2x jährlich (Terminabsprache mit Auftraggeber) durchzuführen. Sie beinhaltet sämtliche Fenster, alle Verglasungen an Gauben, Glasübergängen, Zwischengängen, Innentrennwänden, Eingangsbereichen, Türglasflächen, Oberlichtern alles innen und außen, einschl. Fenster- und Türrahmen, Fensterbänken sowie Fugen und Falzen. Die Fensterreinigung umfasst alle Tätigkeiten, durch die Schmutz von Fensterrahmen und Fensterscheiben entfernt wird.
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Das Vertragsverhältnis für die Unterhaltsreinigung im Kreisverwaltungsgebäude Haus A, B und C beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.
Der geschätzte Wert gem. II.2.6 wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Unterhaltsreinigung Kreisverwaltungsgebäude (Haus D).
Innenhof, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin.
Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Die Reinigung ist gem. Leistungsverzeichnis von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 16:30 Uhr und 20:30 Uhr und am Freitag in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 19:30 Uhr durchzuführen.
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Die Gebäudereinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Fußböden (Linoleum, Fliesen, Nadelfilz, Kugelgarn, Kautschuk), Wänden, der gefliesten Wände im Sanitärbereich, sanitären Anlagen, Spiegeln, Tischleuchten, Hängeleuchten, Treppen, Möbeln, Fensterbänken, Heizkörpern, Türen mit Rahmen, Türgriffen, Fußleisten, Entfernung von Griffspuren an Schaltern und Türen.
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Das Vertragsverhältnis für die Unterhaltsreinigung im Kreisverwaltungsgebäude für das derzeit im Bau befindliche Haus D beginnt voraussichtlich Mitte Juli und enden am 31.12.2028.
Dem zukünftigen Auftragnehmer wird 6 Wochen vor Reinigungsbeginn der Termin zum Start der Arbeiten mitgeteilt werden.
Der Vertrag beginnt mit dem in der Mitteilung des Auftraggebers genannten Termins.
Derzeit wird von Mitte Juli ausgegangen.
Der geschätzte Wert gem. II.2.6 wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Glas- und Rahmenreinigung Erweiterungsneubau des Kreis-Gebäudes (Haus D).
Innenhof, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin.
Die Glasreinigung ist 2x jährlich (Terminabsprache mit Auftraggeber) durchzuführen. Sie beinhaltet sämtliche Fenster, alle Verglasungen an Gauben, Glasübergängen, Zwischengängen, Innentrennwänden, Eingangsbereichen, Türglasflächen, Oberlich-tern alles innen und außen, einschl. Fenster- und Türrahmen, Fensterbänken sowie Fugen und Falzen. Die Fensterreinigung umfasst alle Tätigkeiten, durch die Schmutz von Fensterrahmen und Fensterscheiben entfernt wird.
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Das Vertragsverhältnis für die Unterhaltsreinigung im Kreisverwaltungsgebäude für das derzeit im Bau befindliche Haus D beginnt voraussichtlich Mitte Juli und enden am 31.12.2028.
Dem zukünftigen Auftragnehmer wird 6 Wochen vor Reinigungsbeginn der Termin zum Start der Arbeiten mitgeteilt werden.
Der Vertrag beginnt mit dem in der Mitteilung des Auftraggebers genannten Termins.
Derzeit wird von Mitte Juli ausgegangen.
Der geschätzte Wert gem. II.2.6 wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Kreisverwaltungsgebäude (Haus A, B, C).
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung Kreisverwaltungsgebäude (Haus A, B, C).
Ort: Kiel
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Kreisverwaltungsgebäude (Haus D).
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung Erweiterungsneubau des Kreis-Gebäudes (Haus D).
Ort: Kiel
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer ZV-K1-23-1345000-4121.3 bis spätestens 04. November 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
9.
Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
10.
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
11.
Ausgefülltes Preisblatt pro Los. (Formblatt)
12.
Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
13.
Auszug aus dem Wettbewerbsregister oder eine Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
14.
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
15.
ausgefüllte Preiszusammenstellung für alle Leistungen pro Los. (Formblatt)
16.
Konzept zur Sicherstellung von qualifiziertem Personal sowie einer hohen Dienstleistungsqualität gem. Bewertungsmatrix.
17.
Eigenerklärung über die Reaktionszeit bei Beschwerden gem. Bewertungsmatrix.
18.
Ausgefüllter Nachweis zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes. (Formblatt)
19.
unterschriebener Nachweis der Objektbesichtigung pro Los. (Formblatt)
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Eine Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben.
Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 19. Oktober 2023 an die GMSH AöR, Geschäftsbereich Beschaffung, Frau Denise Bauer (). Die Termine finden in der 43./44. Kalenderwoche 2023 (23.10.-03.11.2023) statt. Die genauen Termine werden nach Ablauf der Anmeldefrist mitgeteilt.
Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de