Beauftragung eines Dienstleisters für die Beantwortung umweltrechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung eines Dienstleisters für die Beantwortung umweltrechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Beauftragung von 3 (drei) Dienstleistern für die Bearbeitung umweltrechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die jeweiligen Dezernate des APV haben die folgenden Zuständigkeiten:
Dezernat 1 -
Internes Verfahrensmanagement, Recht, UVP-Angelegenheiten und Vollzugskontrolle
Dezernat 2
Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen
Dezernat 3
Kreis- und Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Wege, Eisenbahnen, Häfen, Flughäfen
Es wird für jedes vorgenannte Dezernat jeweils ein eigener Rahmenvertragspartner benötigt.
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 1
Kiel.
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.
...
Dezernat 1
Internes Verfahrensmanagement, Recht, UVP-Angelegenheiten und Vollzugskontrolle.
...
Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.
Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.
Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):
• Landschaftsplanung,
• Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie
• Biologie,
• Umweltwissenschaften
Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.
Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:
• Feststellung der UVP-Pflicht
• Festlegung des Untersuchungsrahmens
...
Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:
• Gewässerkunde
• Aquatische Ökosysteme
• Umweltverträglichkeitsstudien,
• Landschaftspflegerische Begleitpläne,
• Artenschutzfachbeiträge
• wasserrechtliche Beiträge,
• Umweltbaubegleitung,
Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.
...
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.
...
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:
Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 2
Kiel.
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.
...
Dezernat 2
Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen
...
Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.
Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.
Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):
• Landschaftsplanung,
• Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie
• Biologie,
• Umweltwissenschaften
Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.
Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:
• Feststellung der UVP-Pflicht
• Festlegung des Untersuchungsrahmens
...
Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:
• Gewässerkunde
• Aquatische Ökosysteme
• Umweltverträglichkeitsstudien,
• Landschaftspflegerische Begleitpläne,
• Artenschutzfachbeiträge
• wasserrechtliche Beiträge,
• Umweltbaubegleitung,
Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.
...
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.
...
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:
Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 3
Kiel.
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.
...
Dezernat 3
Kreis- und Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Wege, Eisenbahnen, Häfen, Flughäfen
...
Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.
Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.
Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):
• Landschaftsplanung,
• Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie
• Biologie,
• Umweltwissenschaften
Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.
Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:
• Feststellung der UVP-Pflicht
• Festlegung des Untersuchungsrahmens
...
Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:
• Gewässerkunde
• Aquatische Ökosysteme
• Umweltverträglichkeitsstudien,
• Landschaftspflegerische Begleitpläne,
• Artenschutzfachbeiträge
• wasserrechtliche Beiträge,
• Umweltbaubegleitung,
Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.
...
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.
...
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:
Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 2
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 3
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 13. November 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
9. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl).
10. Angebotsschreiben (Formblatt).
11. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister vor Zuschlagserteilung einholen.
12. Ausgefülltes Preisblatt (Formblatt).
13. Auflistung mit allen angebotenen Losen und einer Rangliste der favorisierten Lose.
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Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:
Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Jeder Bieter kann Wünsche in Form einer Liste äußern, welches Los er vordringlich gewinnen möchte, sollte er der Bestbietende in mehreren Losen sein. Er erhält dann das Los, das in seiner persönlichen Liste auf Rang 1 ist. Fehlt diese Liste steht es der Vergabestelle frei das zu gewinnende Los festzusetzen. D. h. im ersten Schritt wird geprüft, welcher Bieter welches Los gewinnt. Sollte jeder Bieter jeweils nur ein Los gewinnen, kommt das Verfahren nicht zur Anwendung. Wenn ein Bieter 2 Lose gewinnt erhält er den Zuschlag auf das Los, dass in seiner Wunschliste den höheren Platz hat. Der Gewinn des anderen Loses entfällt dann und es gewinnt das Los derjenige, der in dem Los auf Rang 2 ist. Der Auftraggeber behält sich vor, gem. § 30 Abs. 3 VgV einem Bieter den Zuschlag für ein weiteres Los zu erteilen, sofern für das Los ein Angebot abgegeben wurde und die weiteren Bieter für das Los ebenfalls bereits für ein anderes Los den Zuschlag erhalten sollen. In diesem Fall wird das wirtschaftlichste Angebot für die Zuschlagserteilung berücksichtigt. Ein Bieter kann so im Ausnahmefall die Zuschläge für maximal 2 Lose erhalten. Sollte bei diesem Verfahren ein unwirtschaftliches Angebot den Zuschlag erhalten sollen, dann behält sich die Vergabestelle vor, die unwirtschaftlichen Lose aufzuheben und in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb neu auszuschreiben.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de