Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Denise Bauer, GB Beschaffung, FB Vergabewesen
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollstromversorgung.
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ hergestellt wurde und dieser nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert wurde / wird.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Los zusammengefasst.
Insgesamt handelt es sich im Jahr 2024 um ca. 236 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,4 GWh (Referenzwert für das Lieferjahr 2024) und im Jahr 2025 um ca. 345 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 3,1 GWh (Referenzwert für das Lieferjahr 2025).
Ergänzender Hinweis: Für das Lieferjahr 2025 kommen 109 Abnahmestellen mit Lieferbeginn 01.01.2025 hinzu. Der Referenzwert für 2025 erhöht sich entsprechend auf ca. 3,1 GWh.
Diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollstromversorgung.
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ wurde und der nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert wurde / wird.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Los zusammengefasst.
Insgesamt handelt es sich im Jahr 2024 um ca. 236 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,4 GWh (Referenzwert für das Lieferjahr 2024) und im Jahr 2025 um ca. 345 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 3,1 GWh (Referenzwert für das Lieferjahr 2025).
Ergänzender Hinweis: Für das Lieferjahr 2025 kommen 109 Abnahmestellen mit Lieferbeginn 01.01.2025 hinzu. Der Referenzwert für 2025 erhöht sich entsprechend auf ca. 3,1 GWh.
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Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
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Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-1600000-4121.03) bis spätestens 20. November 2023, 11:00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den
- Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
9. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.
10. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
11. Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen. Sie erklären, dass Sie sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichern.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991112
Fax: +49 4315991119
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de