Zusätzliche Informationen: 1) Bewerbungsformular und Bieterplattform Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist
zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform
heruntergeladen werden kann (Link: (BT-15) der Bekanntmachung). Der Zugang zur Bieterplattform
ist uneingeschränkt möglich. Es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten
Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen
der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können.
Für den Einsatz der Bieterplattform benötigen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Internet
Explorer ab Version 7 mit aktivierten Cookies und aktuellem Java-Skript. Weiterhin
muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall
gestattet sein. 2) Bewerbungsformular Zur Angabe der Teilnahmeanträge (Stufe 1 des
Verfahrens) ist ein zur Verfügung gestelltes Bewerbungsformular zu verwenden. Dieses
ist ausgefüllt und zusammen mit allen dort genannten Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Eingereichte Nachweise
müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als
ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen die nach ihrem Inhalt
nicht zeitbezogen aktualisiert werden). Ausländische Bewerber können anstelle der
genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden
anerkannt, sofern sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen anderer, als der deutschen
Sprache, sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Bewerbungsunterlagen der Stufe1 nicht zurückgesandt werden. 3) Ausschlusskriterien
3a) Formale Ausschlusskriterien - Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist
siehe BT-1311 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 VgV, - Vollständigkeit
des Teilnahmeantrages. 3b) Rechtliche Ausschlusskriterien: - Eigenerklärung, dass
keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang
mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung
nach § 125 GWB, - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
(Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw.
Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB, - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem
Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB, -
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs-
und Lieferinteressen vorliegt gem. § 124 GWB, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
(EU) Nr. 833/ 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 / 576
des Rates vom 8. April 2022 3c) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Eigenerklärung,
dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Landschaftsarchitekten
gem. § 75 Abs. 1 VGV vorliegt. 3d) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind.
2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR 4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe
Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Erklärung ab. Geforderte Eigenerklärungen
und/oder -nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert vorzulegen.
Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem
Bietergemeinschaftsmitglied die Angaben stammen. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung
(Anlage 1 des Bewerbungsformulars) abzugeben, in der auch der bevollmächtigte Vertreter
der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte
Eigenerklärungen und -nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragsnehmer vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall
vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§43,47 VgV wird verwiesen. 5) Fehlende Unterlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass der AG sich vorbehält, fehlende oder unvollständige
Unterlagen und Angaben bei den Bietern nachzufordern. Der Bieter kann jedoch darauf
nicht vertrauen. 6) Bieterfragen Es werden alle Bewerberanfragen, die bis einschließlich
30.01.2024 eingehen, beantwortet. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die
elektronische Vergabeplattform. Die Bewerber sind dazu verpflichtet, sich bis zum
Ende des Teilnahmewettbewerbes stetig über die Bewerberfragen und zu gehörige Antworten
zu informieren. Voraussichtlicher Versand der Auslobung: 09.04.2024 7) Auswahl der
Büros Die Auftraggeberin wählt unter den Bewerbern, welche die unter BT-747/BT-750
der Bekanntmachung stehenden Kriterien erfüllen, 15 Bewerber aus, die sie zur Teilnahme
am Wettbewerb auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der vorgenannten Auswahlkriterien.
Sollten mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl erzielen, erfolgt die Auswahl per Losziehung.
Im Wettbewerbsverfahren erfolgt keine Differenzierung zwischen Jungen und Erfahrenen
Büros. Büros, die die Qualifikation nicht erbringen können, können sich als Bietergemeinschaft
oder Eignungsleihe mit anderen Büros bewerben. Es wird empfohlen, andere Fachingenieure
(z.B. für Schwimmhallen oder Technische Ausrüstung) im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung
ausschließlich beratend hinzuzuziehen (vgl. § 43 (1) VgV). 8) Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber plant derzeit, nur mit dem Erstplatzierten Büro in eine Verhandlungsrunde
(Stufe 3) zu gehen. Für den Fall, dass die Beauftragung des erstplatzierten Preisträgers
nicht möglich ist oder die Verhandlungen ohne Zuschlag enden, behält die Ausloberin
sich ausdrücklich vor, in Vertragsverhandlungen mit allen weiteren Preisträgern einzutreten
(§ 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV). Sofern ein Verhandlungsverfahren mit allen nachrangig platzierten
Preisträgern folgt, erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Dabei
wird das Wettbewerbsergebnis mit 60% Gewichtung berücksichtigt. Die verbleibenden
40% Gewichtung ergeben sich aus Qualitäts- und Preiskriterien, die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens
allen nachrangig platzierten Preisträgern bekanntgeben werden. 9) Zuschlagserteilung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (Stufe
3) den Zuschlag auf das indikative Angebot zu erteilen.