Deutschland - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - Microsoft Unified Support für SID, LSF und LIT im Zeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2024

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Microsoft Unified Support für SID, LSF und LIT im Zeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2024
Beschreibung: Benötigt werden Unterstützungsleistungen im Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 30. November 2024. Die Leistungserbringung unterteilt sich in mehrere Teilpakete.
Kennung des Verfahrens: ee887763-88bd-4268-ad4f-3de9d062dd95
Interne Kennung: SID 2023-54 DR
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen(DED2E)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Microsoft Unified Support für SID, LSF und LIT im Zeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2024
Beschreibung: Benötigt werden Unterstützungsleistungen im Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 30. November 2024. Die Leistungserbringung unterteilt sich in mehrere Teilpakete.
Interne Kennung: SID 2023-54 DR
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen(DED2E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
6. Ergebnisse
Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge: 753,638EUR
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 753,638EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-01+01:00
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Postfach 1185
Stadt: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen(DED2C)
Land: Deutschland
Telefon: +4935132645101
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/ index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Walter-Gropius-Straße 5
Stadt: München
Postleitzahl: 80807
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b06b4f2f-732a-4cee-a5f3-c7938b51897c- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-10+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00024000-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 9/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-12Z

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