Beschreibung: Nachweis der fachlichen Eignung (Formblatt 3) Zum Nachweis der fachlichen Eignung
verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier
zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht
hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis:
Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen,
verschiedene Referenzen darzustellen. 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt
3) Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten zehn Jahre
einzureichen, es ist die Nennung von drei verschiedenen Projekten gefordert. Das Formblatt
3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten
Angaben für alle Projekte erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI - losbezogene Bruttobaukosten
nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung Als Mindestanforderung gilt: - Für alle
Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.01.2013 - Für alle Projekte: Öffentliche
Nutzung wie Verwaltungsbauten gemäß Anlage 10.2 HOAI „Büro/Verwaltung/Staat/Kommune“
oder kommunale Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen z. B. aus „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“
(Hinweis: in Referenzliste unter „Objektliste, Anl. 10.2 HOAI“ anzugeben) - Mindestens
ein Projekt: Erweiterung gemäß § 2 Abs. 4 HOAI Gewertet werden je Los die drei benannten
Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los
ist nicht erwünscht. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen
durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei
Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Wertung
ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht
werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Projektteam (formlos) Der
Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt.
Die Bieter der Lose 1 bis 4 müssen mit dem Angebot eine schriftliche Darstellung einreichen,
aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die
qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen
einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen
zu folgenden Teilaspekten erhalten: - Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der
Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend
Punkt III.2.3 der Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen:
- Projektleiter (Mindestanforderung), Bestätigung der Berufserfahrung von mindestens
8 Jahre - Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung) - Mitglied des Projektteams,
verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8) - Darstellung des Personaleinsatzes
anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen
unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall.
- Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung
des Auftraggebers, sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben. Der
Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal
4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen
maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt
nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 18,00 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen
sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt.
Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,50
Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich
verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte
Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 9,00 Punkte (50 %):
Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als
50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen
überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr
als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte
Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht
beantwortet. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV Die
Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.