Neubau Schulzentrum Heide-Ost, VE 38 Entwässerungskanalarbeiten, 32300290VV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postelweg 1
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-heide.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schulzentrum Heide-Ost, VE 38 Entwässerungskanalarbeiten, 32300290VV
Die Stadt Heide errichtet ein neues Schulzentrum. Es soll das Gymnasium Heide-Ost und die Gemeinschaftsschule Heide-Ost mit insgesamt bis zu 1.500 Schülerinnen und Schülern beherbergen. Es ist als ein Neubau auf dem Gelände der bisherigen Sportaußenflächen konzipiert. Nach der Ferigstellung sind der Umzug der Schulen, der Abbruch des Bestandsgebäudes sowie die Errichtung von neuen Sportaußenflächen geplant. Bei dem neuen Gebäude handelt es sich um einen zusammenhängenden, freistehenden, dreigeschossigen Baukörper in größtenteils Stahlbeton-Fertigteilbauweise. Er ist nicht unterkellert, flach auf einer Fundamentplatte gegründet und mit einem Flachdach abgeschlossen. Die Gebäudeaußenhaut besteht ebenfalls aus Stahlbeton -Fertigteilen. Der gesamte Innenausbau sieht keine Abhangdecken vor. Alle haustechnischen Installationen sind in Sicht-Aufputz-Montage geplant.
Heide
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Prisdorfer Straße 96
Ort: Pinneberg
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Heide
Land: Deutschland