Beschreibung: Auf der Basis der Ausgangsunterlagen und eigener fachlicher Überlegungen sind der
Rückbau der Prozessstufe Uranentsorgung (UE) (Demontage/Abbruch) und der technologisch
dazugehörenden Rohrleitungstrassen, der Beckenwirtschaft und der nicht mehr benötigten
Anlagenteile der Prozessstufe Wasserbehandlung sowie die Sanierung der Fläche bis
zu den vorgegebenen Grenzen zu planen. Ziele der Planungsleistung sind die Erstellung
einer Genehmigungsplanung, die als Antragsunterlage bei den zuständigen Behörden zur
Genehmigung der Arbeiten eingereicht werden muss, sowie die Erstellung der Ausführungsunterlagen
inkl. der Leistungsverzeichnisse für die Vergabe der Leistungen, nach Vorlage und
unter Beachtung der behördlichen Genehmigungen und Bescheide. Bei der Erstellung der
Genehmigungsplanung ist zu beachten, dass diese als wesentliche Antragsunterlage alle
Anforderungen für die Anzeige nach § 15 Absatz 3 BlmSchG zur Einstellung des Betriebes
und zum Rückbau der UE, den Antrag auf bergrechtliche Zulassung des Vorhabens, den
Strahlenschutzgenehmigungsantrag zum Verkehr mit radioaktiven Stoffen bei diesem Vorhaben
und die Bauanzeigen/Bauanträge nach SächsBO erfüllen muss. lm Ergebnis des zu planenden
Rückbaus und der FIächensanierung muss gewährleistet sein, dass der ordnungsgemäße
Zustand der derzeit von der Prozessstufe Uranentsorgung belegten Flächen wieder hergestellt
wird. Das Ziel der Flächensanierung ist die aus radiologischer Sicht beschränkte Nachnutzung
der Grundstücke als Grünfläche. Dabei sollen unter Berücksichtigung des Gebotes der
Verhältnismäßigkeit vorhandene Kontaminationen, Medien und Fundamente möglichst vollständig,
zumindest jedoch bis in eine Tiefe von 2 m entfernt werden. Als Bestandteile der Planung
sind ein Medientrennungskonzept sowie eine Entsorgungskonzeption zu erarbeiten. Die
Abfahr-, Demontage- und Abbruchtechnologie sowie der technologische Ablauf der Rückbau-
und Flächensanierungsarbeiten sind ausführlich zu beschreiben. Der Auftraggeber geht
davon aus, dass vom Auftragnehmer eine technische, wirtschaftliche und funktionsgerechte
Lösung dargestellt wird. Bedingungen für ein späteres Angebot und die vertragliche
Umsetzung: Grundleistungen in Anlehnung des Umfanges des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke
(§ 43 HOAI), Honorarzone II, mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung 4.000.000,00
Euro; Leistungsphasen 1-4, optional stufenweise Leistungsphasen 5-9; Grundleistungen
in Anlehnung des Umfanges des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Honorarzone
II, mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung 2.900.000,00 Euro; Leistungsphasen
1-4, optional stufenweise Leistungsphasen 5-6; Grundleistungen der Leistungsphasen
6 und 7 sind nur teilweise zu erbringen (siehe beigefügte Unterlagen). Besondere Leistungen:
- Medientrennungskonzept, - Entsorgungskonzeption, - Aufstellung der Abfahr-, Demontage-
und Abbruchtechnologie sowie des technologischen Ablaufes der Rückbau- und Flächensanierung,
- Optional: Übergabe geprüfter statischer Berechnungen, - Optional: Örtliche Bauüberwachung
als Besondere Leistung der LPh 8, - Optional: Prüfen von Nachträgen als Besondere
Leistung der LPh 8. Mögliche Zuschläge zu den Planungsanforderungen hat der Bieter
in seinem Angebot sichtbar zu kennzeichnen. Für Bewerber mit Sitz in Deutschland:
Bieter können die nach HOAI für die jeweiligen Leistungsphasen vorgesehenen Honorarsätze
mit entsprechender Begründung ändern. Die Unterschreitung der Mindesthonorarsätze
darf nur in Ausnahmefällen erfolgen (§ 7 Abs. 3 HOAI) und bedürfen einer Begründung
des Bieters im Angebot. Bedingungslose Preisnachlässe, die zur Unterschreitung der
Mindestsätze nach § 7 Abs. 1 HOAI führen, sind unzulässig. Alle Bewerber: Die Vergabeunterlagen
für die 2. Stufe des Verfahrens mit Bewertungsmatrix II sowie detaillierter Leistungsbeschreibung
und weiteren Plänen werden nur den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur
Angebotsabgabe übersandt.