Wartung von Zentrifugen (Fabrikat: Beckman Coulter) am MPI-CBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pfotenhauerstraße 108
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3512101022
Fax: +49 3512101009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Zentrifugen (Fabrikat: Beckman Coulter) am MPI-CBG
Wartung von Zentrifugen (Fabrikat: Beckman Coulter) am MPI-CBG
Wartung von Zentrifugen (Fabrikat: Beckman Coulter) am MPI-CBG
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Als Hersteller der Geräte hat gegenwärtig nur die Firma Beckman Coulter das technische Wissen, Know-how und die Originalersatzteile verfügbar, um alle Zentrifugen am MPI-CBG zu warten.
Ebenso beschäftigt diese Firma die qualifizierten Techniker für einen vollständigen, schnellen und effizienten Service, der allen praktischen und rechtlichen Anforderungen (TÜV) an diese Art von Zentrifugen gerecht wird.
Nur die Beckman Coulter GmbH hat Zugriff auf die detaillierten technischen Pläne für die Zentrifugen und kann auch aus diesem Grund den Austausch von Ersatzteilen, ausgeführt von einem qualifizierten Beckman-Techniker, anbieten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).