Räumung eines Abfalllagers in Norderstedt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Räumung eines Abfalllagers in Norderstedt
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt die Freifläche des Geländes des ehemaligen Abfalllagerplatzes der Firma Gieschen von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlicher Art und Menge zu beräumen und die Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Das 4.900 m3 große Grundstück liegt in Norderstedt. Die Adresse lautet Beim Umspannwerk 153A, 22844 Norderstedt, Gemarkung Friedrichsgabe, Flur 3, Flurstück 300/24.
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Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der KW 42 oder KW 44 statt.
Ergänzende Informationen zum Ablauf und dem Procedere der Terminfindung sind den Dokumenten „Übersicht Ortsbesichtigung“ sowie "Bestätigung Ortsbesichtigung" zu entnehmen.
Die Terminierung für die Ortsbesichtigung in der KW. 42 ist bis spätestens den 11.10.2023 und für die Ortsbesichtigung in der KW. 44 bis spätestens 25.10.2023 durch den Bieter durchzuführen.
Norderstedt
Auf dem Grundstück in Norderstedt lagern seit Mitte 2018 ca. 15.000 m³ Abfälle ohne die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Im Wesentlichen handelt es sich um gemischte Bau- und Abbruchabfälle und Gewerbeabfälle sowie um Bauschutt und Boden. Der ehemalige Grundstückseigentümer und Anlagenbetreiber ist seiner Räumungsverpflichtung nicht nachgekommen und hat sich dem Zugriff durch die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde (LfU - Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein) entzogen. Die Stadt Norderstedt und das Land Schleswig-Holstein haben im Dezember 2021 vereinbart, dass das Grundstück nach dem Eigentumsübergang auf die Stadt in Ersatzvornahme durch das Land vollständig beräumt wird. Das LfU ist die zuständige Behörde für das Abfalllager und daher auch zuständig für die Durchführung unabwendbarer Gefahrenabwehrmaßnahmen in Ersatzvornahme. Nach einer Zwangsversteigerung befindet sich das Grundstück aktuell nun im Eigentum der Stadt Norderstedt und soll jetzt beräumt werden. Das Grundstück ist derzeit eingezäunt. Als Zugang befindet sich ein in das Grundstück hinein schwenkbares Tor an der östlichen Grundstücksseite. Die Zufahrt ist innenseitig bis zum Tor vollständig mit Abfällen belegt, teilweise bis zu 6 Meter hoch. Daher können Aktivitäten auf dem Grundstück erst ausgeführt werden, wenn im Zugangsbereich ein Teil der Abfälle geräumt wurde. Über das Grundstück verläuft eine oberirdische Hochspannungsleitung, im westlichen Bereich des Grundstückes befindet sich ein dazugehöriger Hochspannungsmast. Art und Menge der auf dem Grundstück lagernden Abfälle wurden im Rahmen einer Erkundung im Jahr 2020 durch Herrn Dipl.-Geol. Ingo Ratajczak ermittelt. Von den insgesamt 15.000 m³ abgelagerten Abfallstoffen entfallen danach ca. 5.500 m³ auf mineralische Abfälle (Bauschutt, Boden) und ca. 9.500 m³ auf nicht mineralische Bau- und Abbruch- oder Gewerbeabfälle. Überwiegend handelt es sich um nicht gefährliche Abfälle. Bei den auch vorgefundenen gefährlichen Abfällen handelt es sich insbesondere um asbesthaltige Baustoffe, Dämmmaterial, Dachpappe und Althölzer der Kategorie A IV. Die Abfälle befinden sich nur teilweise in Containern, im Wesentlichen lagern diese aufgehaldet. Die Aufgabe des ANs ist die vollständige, fachgerechte Beräumung des Grundstücks. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse beginnt diese an der Ostseite des Grundstücks, indem die Baustelleneinrichtung auf dem Dreibekenweg eingerichtet wird, der östliche Bestandszaun und das Bestandstor zurückgebaut und die Abfälle von Osten nach Westen beräumt werden. Im Laufe der Beräumung erfolgt die Umsetzung der Baustelleneinrichtung auf das Grundstück. Die Maßnahme umfasst die Beräumung, Separierung, das Laden, den Transport und die Entsorgung aller gefährlichen und ungefährlichen Abfälle aus den Halden und Containern. Dies erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften und Verordnungen. Die Entsorgung von ungefährlichen gemischten Bauabfällen erfolgt in einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage gemäß § 6 GewAbfV. Zur Qualitätssicherung und zum Schutz der Arbeiter und der Umgebung werden während der Maßnahme kontinuierliche, baubegleitende Messungen der Luftqualität mittels PID-Proj.-Nr. 280239 Messgeräten, 5-Gasmonitoren und Partikelzählgeräten durchgeführt. Zu Beginn der Maßnahme sind Grundwasseruntersuchungen durchzuführen. Nach Abschluss der Beräumungsmaßnahme sind Boden- und ebenfalls Grundwasseruntersuchungen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Räumung eines Abfalllagers in Norderstedt
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 03. November 2023 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
14. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
15. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt).
16. Ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
17. ausgefülltes Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei im Format DA84 oder D84.
18. Unterschriebene Bestätigung der Teilnahme an Ortsbegehung mit dem AG zur Besichtigung des Standortes.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
Postanschrift: n.n.
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-3331
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/599-1660